Alles anzeigenKlar, Eingriff des Staates, ok... Aber was stört es mich ?
Ich verkaufe mein MFH an XY für "gute" z.B. 1,5 Mio.
Dann müssten beide Vertragspartner wissen (müsste der Notar spätestens dann drauf hinweisen), dass der "Staat" in den Kaufvertrag eintreten kann, also als Käufer.
Für mich als Vermieter/Verkäufer doch egal?
Z
Im Namen des Volkes
klar, das der der das VorKaufsRecht auf seiner Seite, per Gesetz , auch automatisch den KaufPreis
anpassen darf, €r ist der Chef
der dadurch entstandene NICHTKÄUFER muss der VerKäufer womöglich mit 10% €ndSchädigen
da ihm ein KaufSchaden entstanden ist
Gruss
alibaba
PS: und damit gilt als erwiesen, das nur der Staat die BRDDDR alleinige VerFügungs€rGreifungsMacht
besitz, über dein "angebliches" €igentum