PS: werden AndersDenkende aus der PostBank raus geladen
Das ist heutzutage Usus. Frag mal den Sellner, wie oft dem schon das Konto gekündigt wurde, in den besten Demokratien aller Zeiten ...
24. November 2024, 06:17
PS: werden AndersDenkende aus der PostBank raus geladen
Das ist heutzutage Usus. Frag mal den Sellner, wie oft dem schon das Konto gekündigt wurde, in den besten Demokratien aller Zeiten ...
Deine Schulden konnten vor Jahrzehnten, heute, und auch in Zukunft weiter verkauft werden/dürfen.
selbst deine abbezahlte Hypothek, also die Grundschuld darf verkauft werden
Einfach löschen lassen.....
D.h. Abtl. III allles gestrichen
Z
Im Namen des Volkes
Stimmt, jedoch nur wenn Alles abbezahlt......und wie Viel % machen das?
Frag nur so.....denke von 100 mal gerade Einer, oda is das zu hoch gegriffen?
Stimmt, jedoch nur wenn Alles abbezahlt......und wie Viel % machen das?
Frag nur so.....denke von 100 mal gerade Einer, oda is das zu hoch gegriffen?
Was interessieren mich in diesem Zusammenhang die anderen....
Z
Alles anzeigenEinfach löschen lassen.....
D.h. Abtl. III allles gestrichen
Z
Im Namen des Volkes
Nicht streichen, unterstrichen lassen... *Klugscheißmodus aus*.
Nicht streichen, unterstrichen lassen... *Klugscheißmodus aus*.
Ist ja richtig, meinte ich auch....
Z
... und falls Briefgrundschuld/Briefhypothek den Brief im Original zurück fordern.
Alles anzeigenMoin,
ein Kollege von mir hat vor rd. 2 Jahren
ein Reihenhaus in einer größeren Stadt (gefühlt zu teuer) gekauft
und zahlt knapp 3 %.
Die aber auf 30 Jahre "fest".
Komisch: Das hat außer mir zu der Zeit keiner verstanden....
("Schulden weginflationieren? Was soll das sein?")
War wohl für ihn eine weise Entscheidung, 1 % mehr zu zahlen?
Zumal er alle Möglichkeiten für Sondertilgungen hat...
Liebe Grüße
Marek
3% wenn der Zins bei weniger als 1% für 15 Jahre war, ist m.E. keine Kluge Entscheidung gewesen. Das weiß ich weil ich vor 2 Jahren genau das abgeschlossen habe. OK, die gesamte Restschuld bezogen auf die Immo war kleiner 50%. Er hätte die 2% zusätzlich in Tilgung setzen sollen.
Hier ein Paar Infos zur Grundschulden mit Zweckerklärung und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Also entspannt sein und nicht alles glauben was von "Warner" a la Lauterbach kommt.
Die Grundschuld mit Zweckerklärung ist eine "Hypothek" die etwas stärker ist. Mitnichten kann die Bank sie ohne einen klaren Anspruch verwerten oder verkaufen!
Wegfall der Geschäftsgrundlage
Wie beschrieben, kommt das äußerst selten zur Anwendung und meistens wenn irrtümlich ein Geschäft abgeschlossen wurde bzw absolut unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind.
Die Bank, die vor Gericht versucht damit eine massive Zinserhöhung zu entgehen, wurde noch nicht gegründet .
Die Aufgabe und das Geschäft der Bank ist es doch gerade sich auf Zinsschwankungen einzustellen und diese abzusichern. Hyperinflation ist kein seltenes Ereignis in der Finanzwelt, munkelt man.
Einzig die Regierung kann per Gesetz während einer Währungsreform Schuldverhältnisse umrechnen und neu ordnen.
Meist ist dann aber der Sturm schon vorbei, sprich, die Geldentwertung passiert.
Edit:
BTW, weil ich das Thema Vorsicht in einer privaten Unterhaltung hatte:
Viele "Revoluzzer" hier haben Angst vor den Banken, der Polizei etc.
Von eurem Nachbarn un dem "gute Freund" wird in einer Krisen die größte Gefahr ausgehen! Der Staat ist und wird noch mehr überfordert sein. Deshalb kümmert er sich um die gemeldeten Fällen zuerst! Heute gibt es ja Melde-Portale wo das einfach geht. Angst & Neid & voreilendes Gehorsam werden das Problem sein.
Wer bereit bekannt ist wie ein bunter Hund, sollte umziehen und dort sich unauffällig verhalten .
[...] Die Grundschuld mit Zweckerklärung ist eine "Hypothek" die etwas stärker ist. [...]
Man muss unterscheiden zwischen
a) Hypotheken
b) Grundschuld mit enger Zweckerklärung
c) Grundschuld mit weiter Zweckerklärung
d) Grundschuld ohne Zweckerklärung
a) Hypotheken sind akzessorisch und direkt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungssumme reduziert sich analog dem ausstehenden Darlehen inklusive Zinsen und erlischt automatisch mit Rückzahlung des kompletten Darlehens nebst Zinsen.
b) Grundschulden mit enger Zweckerklärung sind an eine finanzierte Immobilie gebunden. Die gesicherte Summe reduziert sich analog der Darlehensrückzahlung, die Sicherungssumme bleibt aber bestehen. Wird ein weiteres Darlehen oder nach Rückzahlung des Ursprungsdarlehens ein neues für diese Immobilie abgeschlossen, so lebt die über diese Grundschuld gesicherte Summe bis zur Sicherungssumme wieder auf.
c) Grundschulden mit weiter Zweckerklärung sind analog b) zu sehen, jedoch ist diese nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden, sondern gilt auch für alle anderen beim Grundschuldnehmer aufgenommen Darlehen/Kredite (auch Kontokorrent, Kfz & Co). Die tatsächlich gesicherte Summe entspricht also allen offenen Darlehen/Krediten nebst Zinsen und kann jederzeit bis zur Höhe der Sicherungssumme wieder aufleben.
d) Grundschulden ohne Zweckerklärung (Standard) sichern die komplette Sicherungssumme dauerhaft ohne jeglichen Bezug zu einer offenen Forderung aus irgend einem Darlehen/Kredit/Zinsen. Da sie meist mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ins gesamte Vermögen) abgeschlossen und ausgestellt wird, ist sie eine Art "Freibrief". Natürlich kann gegen ungerechtfertigt durchgeführte Grundschuldgeltendmachungen juristisch vorgegangen werden, aber das ist ein anderes Thema.
Durchgewunken Bundesrat billigt Heizungsgesetz
BERLIN (dpa-AFX) -Der Bundesrat hat am Freitag das Heizungsgesetz gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.
Alles anzeigenMan muss unterscheiden zwischen
a) Hypotheken
b) Grundschuld mit enger Zweckerklärung
c) Grundschuld mit weiter Zweckerklärung
d) Grundschuld ohne Zweckerklärung
a) Hypotheken sind akzessorisch und direkt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungssumme reduziert sich analog dem ausstehenden Darlehen inklusive Zinsen und erlischt automatisch mit Rückzahlung des kompletten Darlehens nebst Zinsen.
b) Grundschulden mit enger Zweckerklärung sind an eine finanzierte Immobilie gebunden. Die gesicherte Summe reduziert sich analog der Darlehensrückzahlung, die Sicherungssumme bleibt aber bestehen. Wird ein weiteres Darlehen oder nach Rückzahlung des Ursprungsdarlehens ein neues für diese Immobilie abgeschlossen, so lebt die über diese Grundschuld gesicherte Summe bis zur Sicherungssumme wieder auf.
c) Grundschulden mit weiter Zweckerklärung sind analog b) zu sehen, jedoch ist diese nicht an eine bestimmte Immobilie gebunden, sondern gilt auch für alle anderen beim Grundschuldnehmer aufgenommen Darlehen/Kredite (auch Kontokorrent, Kfz & Co). Die tatsächlich gesicherte Summe entspricht also allen offenen Darlehen/Krediten nebst Zinsen und kann jederzeit bis zur Höhe der Sicherungssumme wieder aufleben.
d) Grundschulden ohne Zweckerklärung (Standard) sichern die komplette Sicherungssumme dauerhaft ohne jeglichen Bezug zu einer offenen Forderung aus irgend einem Darlehen/Kredit/Zinsen. Da sie meist mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung (ins gesamte Vermögen) abgeschlossen und ausgestellt wird, ist sie eine Art "Freibrief". Natürlich kann gegen ungerechtfertigt durchgeführte Grundschuldgeltendmachungen juristisch vorgegangen werden, aber das ist ein anderes Thema.
Moin,
eine Grundschuld ohne Zweckerklärung ist die absolute Ausnahme und keinesfalls der Regelfall!
Auch wird die weite Zweckerklärung nicht mehr sehr häufig verwendet, da es rechtliche Risiken birgt. Ich weise hier einmal auf BGB § 305c hin. Eine formularmäßige weite Sicherungsabrede kann für den Sicherungsgeber überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB sein Der mit Abstand häufigste Fall ist die enge VZE. Zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Grundschulden sollte man auch einmal in das Risikobegrenzungsgesetz schauen.
Grüße
Goldhut
BemBelKI
Hier ein gute Zusammenfassung des Themas Grundschuld:
Die I Isolierte Grundschuld (Ohne Zweckerklärung):
Sie setzt keine Forderung voraus, ist also nicht akzessorisch
- Es gelten die Vorschriften des Hypothekenrechts, § 1192 I BGB, z.B. :
- Entstehung, §§ 873, 1115 - 1117 BGB, Brief-, Buchgrundschuld
- Übertragung, §§ 1154, 1155, 1157 BGB, statt Forderung lies Grundschuld
- Haftungsumfang, §§ 1120 - 1130 BGB
- Im Falle der Tilgung durch den Eigentümer entsteht eine Eigentümergrundschuld;
- Begründung, Analogie zu §§ 1142, 1143 BGB
- Es gelten nicht: §§ 1137, 1138, 1139, 1141, 1143, 1153, 1161, 1163 I, 1164, 1165, 1166,
1167, 1172, 1174, 1177, 1180, 1184, 1185, 1186, 1187, 1190 BGB
- Einwendungen und Einreden des Eigentümers gegen die Grundschuld
- Unwirksamkeit der dinglichen Einigung, z.B. nach §§ 104 ff, 138 oder 142 I BGB
- Verwandlung der ursprünglich dem Gläubiger zustehenden Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld, falls Eigentümer oder Dritter getilgt hat
- Bereicherungseinrede nach § 821 BGB, falls die Grundschuld rechtsgrundlos bestellt
wurde; weitere Rechtsfolge : §§ 1192 I, 1169 BGB
- Arglisteinrede nach § 853 BGB, wenn der Gläubiger die Grundschuld durch eine unerlaubte Handlung erlangt hat; weitere Rechtsfolge : §§ 1192 I, 1169 BGB
- Einrede der Nichtvorlage des Briefes bzw. der in § 1155 BGB bezeichneten Urkunden, §§ 1192 I, 1160 BGB
- Einrede der mangelnden Fälligkeit
Im Gegenzug steht die (fast) immer verwendete II. Sicherungsgrundschuld in der alles von vorn herein geregelt wird.
FAZIT: Die "gefährliche" isolierte Grundschuld (ohne Zweckerklärung) ist gar nicht so gefährlich für den Eigentümer, siehe seine sein Recht auf Einreden und Einwendungen (blauen Punkte). Er kann gegen die Verwertung der Grundschuld vorgehen und der Gläubiger läuft Gefahr auf die Nase zu fallen. Das hatte auch Goldhut erwähnt.
Z.B. § 138 - Sittenwidriges Geschäft (Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit,) in Kombination mit § 142
Siehe da, die Verwandlung der Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld nach Tilgung!
Und Einrede der mangelden Fälligkeit.
Hier wird kolportiert, dass die Banken ohne Grund, willkürlich diese GS verhökern könne obwohl keine Schulden mehr bestehen bzw diese teilweise getilgt wurden, um sich zu bereichern. Das ist blanker Unsinn.
Selbst wenn es gelinge, steht im BGB §§ 812 ff (ungerechtfertigte Bereicherung) dass das Geld wieder zurückgegeben werden muss. Eine echte Gefahr wäre das nur wenn der Gläubiger inzwischen pleite geht. Wie gesagt, meistens kommt erst gar nicht dazu.
Bei der Sicherungsgrundschuld verpflichtet sich die Bank korrekt zu handeln deshalb kann sie schneller an das Geld ran, wenn sie nachweist, dass sie alles richtig macht. In diesem Falle hat der Eigentümer kaum Möglichkeiten dagegen vorzugehen, zu Recht.
Die deutsche Immobilienlandschaft könnte eine radikale Veränderung erleben, die nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter hart treffen könnte. Laut aktuellen Berichten kursiert in Brüssel eine "Horrorliste" zur Zwangssanierung, die Kosten von 100.000 Euro pro Haus vorsieht. Dieser drastische Schritt zur Verbesserung des Klimaschutzes könnte weitreichende Folgen haben und eine Immobilienkrise auslösen.
In seiner Festrede hatte Habeck erstmals überhaupt zugegeben: Gerade für die Ärmeren sind Klima-Sanierungen eine extrem heftige finanzielle Belastung! Wörtlich sagte er laut WELT:
„In den am schlechtesten sanierten Gebäuden wohnen eben auch die ärmsten Menschen. Wenn da nicht nur eine Wärmepumpe für 20 000 Euro installiert wird, sondern auch die komplette energetische Sanierung auf ein deutlich höheres Niveau gefordert wird, dann reden wir von 200 000 Euro.“
100.000 Euro Zwangssanierung pro Haus: Ein Schlag ins Gesicht der deutschen Immobilienbesitzer
Die deutsche Immobilienlandschaft könnte eine radikale Veränderung erleben, die nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter hart treffen könnte. Laut aktuellen Berichten kursiert in Brüssel eine "Horrorliste" zur Zwangssanierung, die Kosten von 100.000 Euro pro Haus vorsieht. Dieser drastische Schritt zur Verbesserung des Klimaschutzes könnte weitreichende Folgen haben und eine Immobilienkrise auslösen.
Also bei 100K Sanierungskosten muss das Haus schon in einem anständigen Zustand sein..
Wenn vieles gemacht werden muss, reichen 100k bei weitem nicht aus...
Da könnte man auf die Idee kommen: Abreißen und Neubauen... äh nö, geht auch nicht, da die Entsorgungskosten für die Altbausubstanzen exorbitant sind... Was immer der Michel zu tun beabsichtigt: er wird zur Kasse gebeten... Sachen gibt’s...
Es wird dann wohl bald unheimlich viele Feuerwehreinsätze bei unsanierten Häusern geben.