sowie die Grundsteuer...
Moin,
die Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt ( Betriebskostenverordnung §2 Nr. 1). Ich habe im Schnitt z. Zt. einen Nachfrageüberhang von um die 40 je angebotener Wohnung. Ich rede nur von Mietinteressenten, die sich das wirtschaftlich auch leisten können. Selbst, wenn es 80% weniger Nachfrage gäbe, kann ich immer noch aus zahlreichen MIetinteressenten auswählen. Mein neuer Mieter hat ein wirklich sehr interessantes Hobby: Er sammelt Münzen und im speziellen historische Goldmünzen. Da war bei der Mietvertragsunterzeichnung die Unterschrift Nebensache Sachen gibt es, die gibt es nicht. Ich meinte noch im Scherz, dass er beim Wegfall des Euros dann auch in Gold bezahlen kann. Antwort: Kein Thema
Grüße
Goldhut