Abschreiben kannst Du aber nur den reinen Gebäude- bzw. Wohnungswert. Das heißt Kaufpreis minus Grundstücksanteil. Kaufnebenkosten (d.h. Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) können mit abgeschrieben werden.
Ist die Wohnung nach 2022 fertiggestellt, kannst Du 3 % jährlich abschreiben.
Links such bzw. googlen muste schon selbst.