Ein Aktiendepot ist SONDERVERMÖGEN und fällt somit nicht unter den EINLAGENSCHUTZ.
Hier werden für den Kunden Aktien gehalten. Diese sind Ja Unternehmen, und kein Bargeld.
Das hat nix mit Einlagenschutz zu tun.
Die Wertpapiere gehören immer dem Anleger und nicht dem insolventen Depot-Anbieter. Dieser ist vertraglich nur für die treuhänderische Verwaltung der Wertpapiere zuständig. Im Falle einer Pleite gelten sie als Sondervermögen.
Das ist richtig für die gegenwärtige Rechtslage. Aber wie schnell ist die geändert?
Es gibt im Grundgesetz die Eigentumsgarantie. Die lässt Enteignungen zu "zum Wohle der Allgemeinheit" und gegen "angemessene Entschädigung". Sehr dehnbare Begriffe. Not kennt kein Gebot. Und das Verfassungsgericht ist ja schon mit einem Frühstücksfreund der Dame Merkel besetzt.
Wir müssen damit leben: Papierwerte, also alle Wertpapiere, sind nicht revolutionsfest.
Da erinnere ich an meine drei Sätze zur Revolution (formuliert 1973, gegen Revolutionsschwärmer):
1. Es wird keine Revolution geben.
2. Sollte es doch eine geben, wird es nicht unsere sein.
3. Sollte es doch unsere sein, wird dabei nicht das herauskommen, was wir wollen.
Gruß! Fritz