Gold ... Meinungen und Diskussionen

  • Ein Aktiendepot ist SONDERVERMÖGEN und fällt somit nicht unter den EINLAGENSCHUTZ.


    Hier werden für den Kunden Aktien gehalten. Diese sind Ja Unternehmen, und kein Bargeld.
    Das hat nix mit Einlagenschutz zu tun.


    Die Wertpapiere gehören immer dem Anleger und nicht dem insolventen Depot-Anbieter. Dieser ist vertraglich nur für die treuhänderische Verwaltung der Wertpapiere zuständig. Im Falle einer Pleite gelten sie als Sondervermögen.

    Das ist richtig für die gegenwärtige Rechtslage. Aber wie schnell ist die geändert?


    Es gibt im Grundgesetz die Eigentumsgarantie. Die lässt Enteignungen zu "zum Wohle der Allgemeinheit" und gegen "angemessene Entschädigung". Sehr dehnbare Begriffe. Not kennt kein Gebot. Und das Verfassungsgericht ist ja schon mit einem Frühstücksfreund der Dame Merkel besetzt.


    Wir müssen damit leben: Papierwerte, also alle Wertpapiere, sind nicht revolutionsfest.


    Da erinnere ich an meine drei Sätze zur Revolution (formuliert 1973, gegen Revolutionsschwärmer):
    1. Es wird keine Revolution geben.
    2. Sollte es doch eine geben, wird es nicht unsere sein.
    3. Sollte es doch unsere sein, wird dabei nicht das herauskommen, was wir wollen.


    Gruß! Fritz

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ — Paul Sethe. Leserbrief SPIEGEL, 5. Mai 1965.

  • Viel Spass beim rausholen der Wertpapiere....



    P.S. Die 30mtr Yacht ist in der Midsummer Sail GmbH geparkt. Da sind dann die Wolfs of Wallstreet und man hört an Land nicht ihr Lachen auf hoher See

    Schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind. Seid mißtrauisch gegen ihre Macht, seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt!
    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16T


  • Sondervermögen ist es nur auf dem Papier. Hat es die Bank verpfänden dürfen, weil sie sich das in ihren AGB´s selbst erlaubt hat, dann ist es ein zinsloser Kredit des Sondervermögen-Inhabers an die Bank.


    Dann ist auch mit dem Kredit an die Bank das "Sondervermögen" des Depot-Inhabers weg.


    Und das ganz "legal".


    Wahrscheinlich meinte der Verfasser des Videos genau das.

  • Sondervermögen zu verpfänden kannst du genauso wenig wie Nachbars Immo beleihen oder den PKW deines Chefs verkaufen.


    Es gibt zwar viele Narren auf der Welt, aber dass so gut wie alle närrisch sind, ist dann doch etwas übertrieben.

  • Ich sag es mal ganz pragmatisch..


    So ein Schließfach gehört der Bank und ich bin Mieter. Ich zahle eine Miete für die Nutzung dieses "sicheren Ortes" und damit endet die Geschichte auch schon.
    Denn wenn es die Bank leer räumt, geschieht das in einem Umfeld in dem auch gesetzliche Grundlage entsprechend angepasst wurde. Am Ende schaut immer der selbe Vertragspartner in den leeren Kasten und kann nicht mal im Ansatz beweisen was da drin war [smilie_blume]


    Die Frage ist viel mehr, ob man so einen "sicheren Ort" überhaupt braucht oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt.

  • Ist es richtig, dass deutsche Banken, all ihre Schließfach-Kunden, seit Oktober 2020 ans Finanzamt melden müssen? Warum gerade jetzt?


    Im Falle einer gesetzlichen Vermögensabgabe / Lastenausgleich könnte der Staat/das FA alle Schließfächer sperren und dann später im Beisein des Inhabers öffnen lassen?

  • Die Lücken werden einfach immer weiter geschlossen und auch wenn der Staat nicht gleich alles erwischt, so gehen ihm bei jeder Aktion immer wieder einige neue Fische ins Netz.


    Zu meinen, dass Edelmetalla dabei langfristig außen vor bleiben ist mMn eine Illusion. Ich denke dass hier sehr genau zwischen privatem und gewerblichem Besitz unterschieden wird und das private holt Staat sich dann zuerst.
    Ob dies nun über ein Handelsverbot für Privat oder weitreichendere Wege geht ist egal und dieses Vorgehen ist auch keineswegs neu.
    Der Staat strebt die vollständige Bürgerkontrolle durch eine rein digitale, klima- und verhaltensprägende Sozial-Währung an, da hat Bargeld in privater Hand ebenso wenig Platz wie Aktien oder Edelmetalle. Es ist also nicht die Frage ob, sondern nur wann der Sack zugemacht wird.


    Das ist die Realität, doch wie man nun damit umgeht etwas anderes. Denn aktuell ist sicher vieles im Busch, aber eben nichts beschlossen. Und wenn etwas kommt kann man immer noch darauf reagieren.
    Während der Veränderungen werden Edelmetalle sicher nicht die erste Wahl des Zahlungsmittels sein und für die Zeit danach hilft auch erst mal vergraben. Und wenn gar nichts mehr geht, fliegt das Zeug in den nächsten Fluss - Hauptsache die "Freunde in Berlin" geht leer aus.


    Naja, und es gibt viele schöne, lebens- und liebenswerte Fleckchen auf dieser Erde. Wenn ein Leben in Deutschland nicht mehr möglich ist, zeiht man halt weiter...

  • Ein Aktiendepot ist SONDERVERMÖGEN und fällt somit nicht unter den EINLAGENSCHUTZ

    Aktien werden nicht von der Bank aufbewahrt sondern bei Clearingstellen. Clearstream Luxembourg z.B. Meines Wissens wird dort die depotführende Bank als Eigentümer eingetragen und nicht der eigentliche Bankkunde. So ganz sicher wäre ich mir mit dem Sondervermögen hier nicht. Was die Verleihpraxis angeht, ließ mir von meiner Depotbank (flatex) vor längerer Zeit schriftlich bestätigen das von meinen Werten nichts verliehen wird. Aber ob diese Erklärung im Fall der Fälle etwas nützt bezweifle ich.


    Gruß


    Magellan

  • @Magellan , habe ich auch so gemacht .
    Und zusätzlich hilft z.B. eine Verkaufsorder für jeden Wert eingeben zum Ultimopreis , z.B. bei Barrick Gold
    99 EURO ....................................... wird sie ausgeführt, isses auch gut... ^^

    Gold’s value is not determined by world events, political turmoil, or industrial demand. The only thing that you need to know in order to understand and appreciate gold for what it is, is to know and understand what is happening to the US dollar.
    Kelsey's Gold Facts

  • meiner Depotbank (flatex)

    hallo Magellan,


    flatex ist doch keine Bank sondern ein online Broker auf Wertpapiergeschäft spezialisiert.
    Die Bank dahinter müßte die flatexDegiro Bank AG sein.


    Selbst wenn Broker und Co. pleite gehen, befinden sich Aktien und ETFs immer noch in deinem Eigentum. Den Gläubigern bleibt der Zugriff auf deine Anteilsscheine verwehrt. Die Broker dürfen deine Aktien und ETFs verwalten – nicht mehr und nicht weniger-


    Stand Gesetzgebung heute


    Grüße
    Sparta

  • Und zusätzlich hilft z.B. eine Verkaufsorder für jeden Wert eingeben zum Ultimopreis , z.B. bei Barrick Gold 99 EURO

    Das soll angeblich kein Hinderungsgrund sein, um Aktien aus Kundendepots zu verleihen.
    Weil nämlich erst 2 Tage später glattgestellt wird.
    Müßte man den Sparbuchinvestor "cumex Ole" mal fragen.


    saludos

  • Vielleicht der falsche Faden... aber ich suche eine Preisübersicht über 10 / 20 Mark Kaiserreich, abseits der total üblichen Wilhelms etc. aber noch keine Exoten also von mir aus 20 Mark Sachsen, 10 Mark Württemberg und so was, am Besten mit Jahrgängen. Die Preise der Händler bei Gold.de oder Ma-Shops sind meistens nicht realistisch... gibt´s z.B. irgendwo Auktionspreise eines seriösen Hauses als .csv oder so was?


    Thx.

  • Sondervermögen zu verpfänden kannst du genauso wenig wie Nachbars Immo beleihen oder den PKW deines Chefs verkaufen.
    Es gibt zwar viele Narren auf der Welt, aber dass so gut wie alle närrisch sind, ist dann doch etwas übertrieben.

    Mit Zustimmung des Depotinhabers darf die Bank alles. Diese gilt als gegeben, solange der Depotinhaber dahingehenden AGB nicht widerspricht. Und auch ohne Zustimmung kann sie alles tun, was sie will. Und zwar solange, bis das jemand unterbindet. Ist die Bank pleite, ist es zu spät.


    Natürlich fallen Aktiendepots nicht unter den Einlagenschutz. Anders, als für Sparguthaben gibt es für Aktiendepots NULL Schutz. Genau das und nichts anderes ist damit gemeint.


    Noch deutlicher geht es beim allerbesten Willen NICHT.




    https://www.goldseiten.de/arti…loser-Globalisierung.html


    Auch ne interessante Sache.



    Solange es genug Spacken gibt, die anschreiben lassen...... geht das gut. Und wenn nicht: dann werden sie über Teuerung oder Währungsreform enteignet.


    Die USA können nur gewinnen. Es ist zwar deren Dollar, aber das Problem derer, die den annehmen und benutzen......

  • Das soll angeblich kein Hinderungsgrund sein, um Aktien aus Kundendepots zu verleihen.Weil nämlich erst 2 Tage später glattgestellt wird.
    Müßte man den Sparbuchinvestor "cumex Ole" mal fragen.


    saludos

    Sorry for OT in diesem Faden, aber das sollten wir schon richtigstellen. Verleihen von Wertpapieren aus Kundendepots von Banken wäre Untreue. Müssen die Banken gar nicht, viele managen Fonds, ETFs, und da geht das ganz offiziell (wenn in den Managementbedingungen der Fonds/ETFs so vorgesehen). Wobei die "Erträge aus Wertpapierleihe" den Fonds zufließen, siehe Rechenschaftsberichte der Fonds. Gerade bei ETFs wird ja um jeden Basispunkt gekämpft.

  • Ich hab noch n Zeitdepot bei degiro zum günstig traden. Da sind die Gebühren echt gering und ich kann auf vielen ausländischen Börsenplätzen handeln. Allerdings dürfen sie je nach Tarif, die Aktien im Depot verleihen!


    https://www.test.de/Onlinebrok…-einigen-Haken-5238208-0/

    Interessant, ist das denn noch aktuell? Ich finde nichts zur Wertpapierleihe auf deren Webseite. Aber Leerverkäufe sind z.T. möglich. Ein vogelwilder Laden :rolleyes:

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