Unklar ist, wie das ausgehen wird.
Kann sogar sein, dass die Pfändung unrechtmäßig war, aber der Geld ist schon in einem anderen Hoheitsbereich und die Vermögenswerte sind wieder über Börsen an andere verkauft worden. Dann war nur die Pfändung unrecht. Nicht aber der Besitz. Anspruchsgegner ist dann jemand im Ausland, eine Bank oder GmbH oder sowas.
Ich wiederhole mich zwar aber lies mal von Webb "The Great Taking". Da ist nichts mit unklar oder unrechtmäßig im Sinne des "Rechts".
Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.
SAG: Die legale Enteignung per Gesetz
Eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre zur Stabilisierung der Banken in ganz Europa nennt sich „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ (SAG). Der Name ist…
www.isf-institut.de