Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.
In dem von Dir verlinkten Artikel steht
Zitat„Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ (SAG). ... regelt die Sanierung, ggf. auch Abwicklung und Auflösung von Banken mittels Einsatz von Kundengeldern. ...
SAG betrifft Bankkunden, ... mit beispielsweise Beträgen über EUR 100.000,- auf Sparkonten, Festgelder oder Kontoguthaben ... Die Beträge können einfach eingezogen werden – ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen.
... Davon betroffen sind alle Kontoguthaben (Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge sowie auch vermögenswirksame Leistungen).
Von Clearingstellen/Aktien/usw. ist da NICHT die Rede!
Und daß "Guthaben" nur Fiatgeldforderungen sind ist doch (uns hier) eh klar ...
PS:
wobei ich davon ausgehen würde, daß bis zu 100.000 € je Kunde nominal "gerettet" werden - hatte man nicht vor vielen Jahrzehnten für so eine "Rettung" der Loser mal einen "Lastenausgleich"? - mit 10 oder 20 % des deutschen, im Zuge der Grundsteuerreform aktuell festgestellten, Immobiliengesamtwertes, zahlbar in 20 Raten (0,5 % bzw. 1 % des Wertes p.a.), könnte man die Geldsparer ja wohl entschädigen?
Ok, ab der 5. oder 10. Rate ist die Eurolira dann eh nix mehr wert ![]()