Ich habe ja auch extra nicht geschrieben "an den Wertpapieren" sondern wollte nur auf das Eigentumsrecht ggü dem Girosammelbestand, im Vergleich zum schuldrechtlichen Anspruch bei Wertpapierrechnung hinweisen.
Dann bleibt für dich als liquide Vermögensaufbewahrung nur noch Bargeld und Physisches zu Hause über.
Das beschreibt deinen Auslieferungsanspruch ggü dem Girosammelbestand bei Clearstream Frankfurt, das hat mit dem Staat erstmal nichts zu tun (ganz früher gab es mehrere Sammelverwahrstellen in Deutschland, weshalb dies allgemeiner formuliert ist)
Das hat mit "Experte" sein nichts zu tun, sondern mit der Fähigkeit seinen Depotvertrag und die Sonderbedingungen lesen und verstehen zu können...ein Depot ist kein simples Sparbuch und selbst da haben so manche die Regeln und unterschiede zu einem Sparkonto oder normalen Konto nicht verstanden.
Wer eine Nanny für sein Leben braucht soll sich einen Betreuer suchen.
In der Krise erkennt man wie gut ein Freund aber auch eine System ist. Solange alles wie gewohnt läuft, hätte ich keine Angst meine WP ganz normal bei der Clearstream via einer Depotbank zu halten. Doch wir haben keine gewöhnliche Zeiten, darüber sind wir uns denke ich einig. Deshalb sprechen wir hier über physisches Gold etc. Wir haben gesehen, wie schnell die Regeln bei den KLV geändert wurden.
Ich habe den Begriff Experte genauso verstanden wie du das gemeint hast, deshalb in "" gesetzt. Doch es nutzt nichts, dass du den Vertrag verstehst, wenn eine Hintertürchen offen bleibt und/oder der Staat, dir eine Strich durch die Rechnung macht. Diese Vertragskonstrukte lassen Spielraum für Schweinereien. Nichts anderes wollte ich sagen. Wir haben in de letzten Jahren gesehen, dass das GG interpretierbar ist. Was meinst du, was mit dem Aktiengesetzt oder dem Depotvertrag passieren wird, falls nötig?!
Und ja, ich bin schon lange nur noch mit Immobilien und Physischem unterwegs. Ich bin kein Gläubiger :-).
Ok, die Immobilie ist halt immobil, darüber bin ich mir im Klaren. Ich weis nicht, ob alle Aktien/ETF Anleger es auch sind. Ich bezweifle das sogar stark.
Ich halte die Immobilien dennoch für weniger anfällig als WP aller Art. Neben dem intrinsischen Risiko, können Regel sehr leicht geändert werden.
Bei der EIGENEN Immobilie ist es deutlich schwerer. Der Staat kann nicht einfach eine Wand als Abgabe abnehmen.
Aber auch bei vermieteten Objekten, ist die Umsetzung nicht einfach. Zwangshypotheken halte ich für schwer durchsetzbar und vor allem umsetzbar. Siehe die neue Grundsteuer. Da haben sehr viele Widerspruch/Einspruch eingelegt und werden klagen, obwohl es vergleichsweise um kleine Beträge geht. Bei einer Zwangshypothek wird es Klagen regnen. Davon abgesehen, müssten viele Gesetze geändert werden. Und selbst wenn es durchgesetzt wird, man muss das sehr lang strecken. Da kann man gleich die Grundsteuer etwas stärker erhöhen. Dafür hat man Physisches um das auszugleichen.
Die Bank kann aber ein Konto/Depot innerhalb eines Wochenendes um 10% kürzen, da ist die Kohle erstmal weg.