POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!

  • Also werden die persönlichen Daten erfasst?

    Nur gucken, nicht anfassen.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Wie genau hingeschaut wird ist von Bank zu Bank unterschiedlich, je nachdem wie die Ihre Compliance aufgestellt haben. Größte Seuche gem. Erfahrung sind die Sparkassen.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Besser man macht mehrere kleine Geschäfte und bucht auf mehrere Konten.

    So meine Denke, bisher fast noch nichts verkauft……hodl ;)

    "Wenn die fehlgeleitete öffentliche Meinung das Verabscheuungswürdige ehrt und das Ehrenhafte verachtet, die Tugend bestraft und das Laster belohnt, das Schädliche ermutigt und das Nützliche entmutigt, der Lüge Beifall klatscht und die Wahrheit unter Gleichgültigkeit oder Beleidigung erstickt, kehrt eine Nation dem Fortschritt den Rücken und kann nur durch die schrecklichen Lehren der Katastrophe wiederhergestellt werden."

    - Frédéric Bastiat

  • Genau das könnte unter Umständen ein Fehler sein. 8|

    Weil?


    Natürlich auf mehrere Banken.

    "Wenn die fehlgeleitete öffentliche Meinung das Verabscheuungswürdige ehrt und das Ehrenhafte verachtet, die Tugend bestraft und das Laster belohnt, das Schädliche ermutigt und das Nützliche entmutigt, der Lüge Beifall klatscht und die Wahrheit unter Gleichgültigkeit oder Beleidigung erstickt, kehrt eine Nation dem Fortschritt den Rücken und kann nur durch die schrecklichen Lehren der Katastrophe wiederhergestellt werden."

    - Frédéric Bastiat

  • Weil bei mehrfachen bzw. vielen Verkäufen unter Umständen Gewerbliches handeln unterstellt werden könnte.

    So wie bei Ebay.

    Jein. Bei vielen Privatverkäufen könnte man das unterstellen (aber ich würde immer noch argumentierten, dass der Erwerb ja zwischen z.B. 5 und 25 Jahre zurücklag und sich kein Händler seine Ware so lange auf Lager legen würde), beim Verkauf an Händler würde ich außerdem sagen: seht ihr doch, ich bin privater Laie und muss daher an Händler verkaufen, weil mir die Prüfgeräte fehlen und ich außerdem keinen privaten Kundenstamm habe.

  • ....

    (aber ich würde immer noch argumentierten, dass der Erwerb ja zwischen z.B. 5 und 25 Jahre zurücklag und sich kein Händler seine Ware so lange auf Lager legen würde), beim Verkauf an Händler würde ich außerdem sagen: seht ihr doch, ich bin privater Laie und muss daher an Händler verkaufen, weil mir die Prüfgeräte fehlen und ich außerdem keinen privaten Kundenstamm habe.


    In der Theorie vielleicht eine gute Argumentation, aber wie es in der Praxis und bei einer tatsächlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt aussieht, ist eine ganz andere Sache.

  • Jein. Bei vielen Privatverkäufen könnte man das unterstellen (aber ich würde immer noch argumentierten, dass der Erwerb ja zwischen z.B. 5 und 25 Jahre zurücklag und sich kein Händler seine Ware so lange auf Lager legen würde), beim Verkauf an Händler würde ich außerdem sagen: seht ihr doch, ich bin privater Laie und muss daher an Händler verkaufen, weil mir die Prüfgeräte fehlen und ich außerdem keinen privaten Kundenstamm habe.

    Wenn du das nachweisen kannst sollte es kein Problem sein.

    Wenn nicht hast du gegebenenfalls eines.

    Prüfen die erst einmal auf Verdacht, musst du die Nachweise erbringen.

    Mit Geschichten erzählen geben die sich nicht zufrieden.

    Ich weiss es nicht vom Hörensagen, ich habe die Pferde wirklich kotzen gesehen. <X

  • Wenn du das nachweisen kannst sollte es kein Problem sein.

    Wenn nicht hast du gegebenenfalls eines.

    Prüfen die erst einmal auf Verdacht, musst du die Nachweise erbringen.

    Mit Geschichten erzählen geben die sich nicht zufrieden.

    Ich weiss es nicht vom Hörensagen, ich habe die Pferde wirklich kotzen gesehen. <X

    Mit den BRÜDERN von der Steuerfahndung habe ich auch persönliche, einschlägige


    Erfahrungen gemacht ! ! Diese "Freunde" finden sogar Dinge, welche du längst


    vergessen hast ! !


    Es ist besser, du hast zu jedem Ankauf und Verkauf eine Rechnung oder einen Beleg.


    Was, wieviel, von wem und vor allem wann ! ! (und zwar schriftlich) ! ! Zeitraum 10 Jahre !


    Auf dem Laptop oder PC nützt es dir nichts, weil der wird beschlagnahmt ! ! :cursing: :cursing:

  • Sagt dem Bankmitarbeiter, das geht ihm einen feuchten Dreck an

    So ähnlich dachte ich, als ein Araber an der Kasse beim Edeka nachfragte, was in meiner Tasche ist. Meine Antwort war etwas höflicher, aber reingucken ließ ich den nicht und sagte auch nicht was da drin ist. Da darf nicht mal die Polizei ohne richterlichen Beschluss reinschauen.

    Stimmt es eigentlich, dass, wenn man sein Hirn noch zum eigenständigen Denken benutzt, man dann automatisch ein Nazi ist ???
    Frage an die Bundespolitiker: "Habt ihr eigentlich eine Ahnung wie irre ihr seid?"

  • So ähnlich dachte ich, als ein Araber an der Kasse beim Edeka nachfragte, was in meiner Tasche ist. Meine Antwort war etwas höflicher, aber reingucken ließ ich den nicht und sagte auch nicht was da drin ist. Da darf nicht mal die Polizei ohne richterlichen Beschluss reinschauen.


    Zitat:

    • Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt grundsätzlich unzulässig. Das heißt, als Kund:innen müssen Sie willkürliche Taschenkontrollen nicht hinnehmen.
    • Aber: Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, kann der Eigentümer des Ladens ein Hausverbot erteilen.
    • Ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird, darf kontrolliert werden. Ihm kann zudem ein Hausverbot erteilt werden.
    • Ein Händler kann verlangen, dass Sie am Eingang Ihre größeren Taschen abgeben, wenn diese bewacht werden oder in einem Schließfach gesichert werden können.


    Taschenkontrollen im Supermarkt: Das müssen Sie akzeptieren, das nicht | Verbraucherzentrale.de

  • Wenn du das nachweisen kannst sollte es kein Problem sein.

    Wenn nicht hast du gegebenenfalls eines.

    Prüfen die erst einmal auf Verdacht, musst du die Nachweise erbringen.

    Mit Geschichten erzählen geben die sich nicht zufrieden.

    Ich weiss es nicht vom Hörensagen, ich habe die Pferde wirklich kotzen gesehen. <X

    Glaube ich dir gerne, daher finde ich diese Diskussion hier auch wichtig :thumbup: .

  • Nur mal angedacht, aber nicht ganz zu ende:


    Man könnte doch auch sein ganzes Gedöns in den Schmelzofen werfen, einen börsengängigen Barren gießen lassen, shorten , die Kohle kassieren und den short ausliefern?


    Vielleicht können da die schmelzerfahrenen Mitglieder sachkundige Hinweise geben?

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