Als Mieter kannst du das nicht.
Aber die Eigentümergemeinschaft kann das vom Verwalter verlangen.
Und das kurzfristig.
Muss halt Druck gemacht werden.
Der Verwalter muss im Sinne der Eigentümergemeinschaft handeln und nicht im Sinne des örtlichen Gasanbieters.
Genau da sind wir jetzt dran. Der Verwalter hat auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Am Wochenende wird ein gemeinschaftlicher Brief an die Verwaltung aufgesetzt. ![]()