Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz erfüllt Bedingungen des Masernschutzgesetzes
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstag, den 5. Mai 2022, dem Eilantrag der Kanzlei Keller & Kollegen auf vorläufigen Rechtsschutz und Aussetzung des Betretungsverbotes stattgegeben. Damit darf das vertretene dreijährige Kind, welches mit einem Masern-Einzelimpfstoff aus der Schweiz (Measels Vaccine Live B.P.) geimpft worden war, ab sofort in den Kindergarten wechseln.
https://individuelle-impfentsc…toff-aus-der-schweiz.html
Für mich völlig unverständlich wie man sich bzw. seinem Kind dieses Zeug "offlabel" (lol!) geben kann.
Nur damit es in die Indoktrinierungsanstalt gehen kann?
Dabei ist ja bei diesem Einzelgift überhaupt nicht klar, ob es so viel weniger Schaden anrichtet als das in Deutschland zugelassene Gift. Evtl. ist es mindestens genau so schlimm, und im Zweifelsfall wäre man komplett auf sich allein gestellt was Haftung usw. angeht.
Für eine IUB oder einen Arzt, der das Waschbecken impft, würde ich quer durch Deutschland fahren wenn nötig. Es gibt ja noch ein paar wenige gute Ärzte, denen die Gesundheit der Mitmenschen wichtig ist.