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Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Seit 8. März hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Selbsttests: Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, bspw. zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.
Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.
Welche Tests sind wofür geeignet?
PCR-Tests als Goldstandard der Diagnostikwerden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder um einen positiven Schnell- oder Selbsttest zu verifizieren. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Seit dem 8. März können sich alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Schnelltest testen lassen. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder von beauftragten Dritten (z.B. Apotheken, Ärzte). Die Kosten übernimmt der Bund. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Sie können auch im Rahmen der Testkonzepte der Länder in Schulen und Kitas eingesetzt werden. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, sollte das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Gibt es einen Anspruch auf einen PCR-Test bei einem positiven Selbsttest?
Ja. In den Testzentren soll dafür unmittelbar die Möglichkeit bestehen, nach einem positiven Schnelltest die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest, sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA- +L-Regel halten.
Wer muss die Tests beschaffen?
Schnell- und Selbsttests zum Einsatz in Testzentren, Schulen, Pflegeheimen etc.beschaffen die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Der Bund hat bei verschiedenen Herstellern Kontingente gesichert, damit genügend Tests für den deutschen Markt zur Verfügung stehen. Bestimmte Einrichtungen können Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken sowie Unternehmen der kritischen Infrastrukturen.
Was macht die neu eingerichtete Task Force?
Die von BMG und BMVI geleitete Taskforce hat die Anbieter von Schnell- und Selbsttest mit den Ansprechpartnern in den Bundesländern zusammengebracht und so den Austausch von Lösungsansätzen zum Aufbau landesspezifischer Logistikketten für die dezentrale Belieferung mit Tests (z.B. für die Belieferung von Schulen und Kitas) ermöglicht. Die Taskforce hat auf diese Weise entscheidend dazu beigetragen, dass sich alle Bundesländer für die Monate März und April mit ausreichend Schnell- und Selbsttests versorgen können und danach in der Lage sind, selbstständig die Tests zu bestellen und zu verteilen. In der letzten Sitzung der Taskforce haben Bund und Länder festgestellt, dass die Taskforce ihre Aufgabe erfüllt hat und in den Stand-by-Modus treten kann; sie wird auf Wunsch eines Mitglieds erneut zusammentreten.
Wer zahlt was?
Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf.Testzentren auf oder aus. Für die Versorgung ihrer Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder selber auf. Der Bund übernimmt dagegen die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden. Angesetzt sind dafür 18 Euro pro Test für das Testkit und die Durchführung des Tests. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kunden testen lassen wollen, kommen sie selber für die Kosten auf. Bestimmte Einrichtungen können schon seit längerer Zeit Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B.Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken.
Das ist Bullshit! Diese Kosten müssen von den Unternehmen, Einzelhandel und Restaurants natürlich an die Kunden weiter gereicht werden. Mit einem Zwang zum Schnelltest soll sicher gestellt werden, dass Einzelhandel und Restaurants geschlossen bleiben. - Und das ist Absicht, wenn es so verordnet wird.
Wie kommen die Tests zum Bürger?
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Wie wird kontrolliert, dass nur ein Mal pro Woche ein Test gemacht wird?
Prinzipiell hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche.
Erfahrungen mit kostenlosen Tests in Dänemark, Österreich und Bayern zeigen aber, dass nur ein Bruchteil der Bevölkerung von diesem Angebot Gebrauch macht.
Wie wird das Testergebnis dokumentiert?
Jedes Testzentrum hat bereits heute ein Dokumentationssystem.
Nach einem Schnelltest bekommt der Getestete ein Zeugnis, auf dem u.a. angegeben wird,
wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde.
Ähnliche Zeugnisse halten Apotheken und Arztpraxen vor.
Werden Selbsttests Pflicht vor dem Schul- oder Kita-Besuch?
Es ist Aufgabe der Länder, ihre Schulen und Kitas mit Schnelltest zu versorgen. Es können auch Selbsttests als Teil der Teststrategie der Länder für Kitas und Schulen zum Einsatz kommen.
Gibt es genügend Antigen-Schnelltests?
Im Vergleich zu den Selbsttests konnte die Taskforce bestätigen, dass bereits genügend Schnelltests auf dem Markt verfügbar sind. Schon im vergangenen Jahr hatte das BMG mit Anbietern von Schnelltests ein Kontingent von 550 Mio.Schnelltests für das Jahr 2021 gesichert – in diesem Jahr wurden weitere Kontingente im Volumen von knapp 100 Mio Schnelltests gesichert. Nach Auskunft der Anbieter waren 150 Mio. Schnelltest im März direkt bestellbar. Darüber hinaus ermöglicht die Taskforce den Ländern, über ein Joint Procurement Agreement der EU-Kommission weitere 240 Mio Schnelltests zu bestellen.
Alles vorausschauend geplant! - Man war sich sehr sicher, dass die Pandemie noch weitere Runden drehen wird und wusste auch, wie man mittels Test selber dafür sorgen kann.
Gibt es genügend Selbsttests?
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Gibt es eine Meldepflicht für Antigen-Schnelltests?
Ja, positive Ergebnisse von PoC-Antigenschnelltests sind meldepflichtig. Auch Personen, die in Schulen oder anderen Einrichtungen diese Tests bei anderen Personen anwenden, sind in die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz einbezogen.
Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?
Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber solange zu Hause in Isolierung begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Die AHA+L-Regeln sind weiterhin zu beachten. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind dagegen meldepflichtig.
Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?
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Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.
Welche Schnelltests werden erstattet?
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Was müssen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser tun, um Antigen-Schnelltests zu beantragen?
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LG Vatapitta