Alles anzeigenHey folks
Hab heute die Mitteilung erhalten(nicht persönlich, ist ein allg. Schreiben an alle Beschäftigten),
dass ich "ab dem 16.03.22 ohne Fortzahlung von Bezügen von der Aufnahme der Arbeit freigestellt" bin.
Was tun?
Jetzt direkt bei der Arbeitsagentur zum 16.03. arbeitssuchend melden und schon Mal ALG II beantragen?
Bei einer korrekten Kündigung muss der Hinweis enthalten sein, dass der AN sich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden hat. Du bist aber wahrscheinlich gar nicht gekündigt, sondern "nur" freigestellt. Ob Du ALG bekommst - ich kann's mir nicht vorstellen.
Komisch kommt mir vor, dass nach meiner Kenntnis AG "nur" eine Meldeverpflichtung zum 15.3. an das Gesundheitsamt hat und das Gesundheitsamt dann über eine Freistellung entscheidet. Ich würde mal prüfen (lassen) ob der AG das überhaupt eigenmächtig darf oder hier über das Ziel rausgeschossen ist -> Falls ja: Füße still halten, Urlaub genießen, Gehalt einklagen...
Laienmeinung, keine Rechtsberatung, fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens...