Naivitaet kannst Du ihm vorwerfen. Bei allem anderen liegst Du falsch.
Ok, das war mein Gefühl, ohne juristischen oder steuerlichen Background, jetzt zur Realität :
In diesem Link der RF freundlich ist, verweise ich auf die Aussage des Zeugen RA Künnemann, insbesondere was die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte des Ausschusses angeht :
Bericht vom 28. Prozesstag gegen Reiner Füllmich vom 30.08.2024
Und dieser folgende Link stellt den Vorgang dann mal von der Gegenseite dar, teilweise sogar mit Rechtsprechung hinterlegt. Auch hier wieder ein wesentlicher Aspekt, wie mit den Geldern der hoffenden Spender umgegangen wurde. Und auch hier das Thema, dass ggf. Einkommenssteuer von den Spenden zu zahlen ist :
Ergänzend möchte ich erwähnen, dass es so ist, wie ich mir das gedacht habe. Es gibt weder eine UG (erfolglose Suche bei Handelsregister.de) noch eine entsprechende Stiftung (erfolglose Suche auf stiftungssuche.de). Das heißt, dass es lediglich die GbR mit den vier Gesellschaftern gab.
Die rechtlichen Dinge dazu stehen im HGB.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung müsste neben der EkSt. auch noch USt. von den Spenden abgeführt werden. Aber derzeit wird ja erstmal nur wegen der Unterschlagung gegenüber den anderen 2 Gesellschaftern verhandelt. Das Finanzamt kommt dann später und holt sich, wenn der große Topf wieder gefüllt ist, im Verfahren gegen die GbR. Da besteht auch für die Hafenanwälte noch ein Risiko. Und es bleibt Raum für ein weiteres Verfahren nach StGB wegen des Verschaffens eines Vermögensvorteil unter Erregung und/ oder Aufrechterhaltens eines Irrtums (nämlich, dass das Geld für eine Sammelklage gesammelt wird).
Den letzten Absatz sehe ich als Laie zumindest in den Ansätzen als gegeben. Ein RA der das nicht sieht ... Und die beiden aus dem Video machen mit ihrem langen Lamentieren den Eindruck, als ob sie den gleichen Wissensschatz wie der Angeklagte haben. Schlecht für den Letzteren. Professionell ist anders.