Eigentlich nicht - es werden ja keine Franzosen zum Abschuß freigegeben - sonden Soldaten/Söldner der FREMDENLEGION.
(denen bei diesem Einsatz die erhoffte Einbürgerung NACH Ableisten der Dienstzeit wohl mehrheitlich verwehrt bleibt?)
Sie tragen aber das französische Hoheitsabzeichen
und:
Die Fremdenlegionäre sind in ihrem Mannschaftskern aus dem nichtfranzösischen Ausland angeworben. Im Sinne des Völkerrechts gelten sie als reguläre Soldaten der französischen Armee.