Gold ... Meinungen und Diskussionen

  • Was erwartet uns ? Fallender Goldpreis oder steigende ETF Bestände

    Vier Varianten:


    1) steigender Goldpreis + steigende ETF Bestände

    Etwas dramatisches passiert - man flüchtet ins Gold. Der Goldkurs nimmt das vorweg!


    2) steigender Goldpreis + fallende ETF Bestände

    kommt nicht wirklich


    3) fallender Goldpreis + steigende ETF Bestände

    Eine Normalisierung


    4) fallender Goldpreis + fallende ETF Bestände

    Wenn erstmal Gold fällt - und ein Wirtschaftseinbruch kommt - da will auch keiner Gold ETF

  • Japan: Flucht ins Gold


    Die wilden Auswüchse der Finanzpolitik weltweit werden allmählich spürbar. Der Yen stürzt ab und verliert massiv gegen Gold. Die Privatanleger flüchten in Dollar und die schlaueren lieber gleich in Gold. Jäckle stellt die richtige Frage, wann folgt Europa ?

    Anleihen und Aktien sind eine heikle Angelegenheit bei der Vermögenssicherung dann doch lieber gleich in Rohstoffe wie Gold, Silber , Uran:


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  • cu DL....die Kangaroos sind müde...hüpfen nicht

    Noch nicht?

    vll.u.U. akzeptabler Kaufzeitpunkt.

    Ein Anfangsportion SLR.AX fand heute morgen in mein Depot. DEG.AX, mein anderer Antipode, ist zufriedenstellend.


    Ski Heil! (darf man hier, CH noch sagen)


    LF

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
    "Omikron ist die Impfung, die herzustellen man verpasst hat" Lungenfacharzt in Uganda
    "The whole game is rigged" Gerald Celente

  • .....Anleihen und Aktien sind eine heikle Angelegenheit bei der Vermögenssicherung dann doch lieber gleich in Rohstoffe wie Gold, Silber , Uran:


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    Was Aktien und Anleihen angeht: Zustimmung.


    Alleine schon wegen des (meines Kenntnisstandes nach) vermutlich angreifbaren Eigentumstatus bei Sammelurkunden und den sich daraus ergebenden, zwischengeschalteten Verwahrstellen, die rechtlich "Besitzer" sind, was unter den dafür notwendigen Voraussetzungen bei der Verwahrstelle rechtlich den schuldrechtlichen Zugriff Dritter (=Pfändung des Eigentums Dritter, also der Anleger) erlaubt.


    "Sondervermögen und im Insolvenzfall der Depotbank sicher" sind solche Sachen nur in Bezug auf die Depotbank, bei der der Anleger sein "Depotkonto" führt, aber wohl nicht bei der Verwahrstelle, die es (indirekt) für den Anleger "verwahrt".


    Gold und Silber kann man on der Tat noch "in echt" kaufen. Da gehe ich mit.


    Bei Natur-Uran geht das meiner Ansicht nach nicht: eine Auslieferung dürfte mit geltenden Rechtsnormen kolidieren, weswegen es bestenfalls bei einer "Lagerhausquittung" eines dafür zugelassenen Rohstofflagers bleibt. Also auch wieder nur Papier.


    Was man indirekt physisch erwerben kann und darf, das ist abgereichertes Uran (denn Kontergewichte oder Konterplatten mancher Gabelstapler bestehen aus dem Material, ebenso manche Kontergewichte in Flugzeugen. Uranmunition wiederum darf man sehr wahrscheinlich nicht besitzen. Abgereichertes Uran ist aber für die Energieerzeugung völlig uninteressant.

  • Alleine schon wegen des (meines Kenntnisstandes nach) vermutlich angreifbaren Eigentumstatus bei Sammelurkunden und den sich daraus ergebenden, zwischengeschalteten Verwahrstellen, die rechtlich "Besitzer" sind, was unter den dafür notwendigen Voraussetzungen bei der Verwahrstelle rechtlich den schuldrechtlichen Zugriff Dritter (=Pfändung des Eigentums Dritter, also der Anleger) erlaubt.

    Eine persönliche Eintragung ins Aktienregister wäre vielleicht noch ein Ausweg für mehr Sicherheit.

    Dafür muss man allerdings Namensaktien kaufen und ein Depot im jeweiligen Land haben.

    Mit einem deutschen Depot wird man i.d.R. nur bei deutschen Aktien ins Aktienregister eingetragen. Bei ausländischen Namensaktien wird auch hier nur die Verwahrer eingetragen. Dadurch sind die meisten auf deutsche Namensaktien beschränkt.

  • Eine persönliche Eintragung ins Aktienregister wäre vielleicht noch ein Ausweg für mehr Sicherheit.

    Dafür muss man allerdings Namensaktien kaufen und ein Depot im jeweiligen Land haben.

    Mit einem deutschen Depot wird man i.d.R. nur bei deutschen Aktien ins Aktienregister eingetragen. Bei ausländischen Namensaktien wird auch hier nur die Verwahrer eingetragen. Dadurch sind die meisten auf deutsche Namensaktien beschränkt.

    Leute - ihr spielt damit DEREN Spiel!

    Alles ist definitiv so ausgelegt, dass der Anleger, ganz legal, komplett radiert wird.

    Klingt komisch, is aber so …

    Schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind. Seid mißtrauisch gegen ihre Macht, seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt!
    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16T

  • Leute - ihr spielt damit DEREN Spiel!

    Alles ist definitiv so ausgelegt, dass der Anleger, ganz legal, komplett radiert wird.

    Klingt komisch, is aber so …

    Das kann sein. Und zwar dann, wenn diesem Register die öffentliche Glaubwürdigkeit fehlt.


    Aber: gepfändet wird ja die Sammelurkunde in Besitz des Verwalters. Natürlich tun sich da andere Fragen auf, weil jeder ja weiß, dass der Verwalter nur verwaltet und es ganz klar Eigentum anderer ist, was da in Form dieser Urkunde verwaltet wird.


    Dass es bei gepfändeten Sammelurkunden vor Gericht gehen wird, Verfassungsklagen und Versuche, das gepfändete Vermögen zu arrestieren, also vor dem Zugriff der "behaupteten Gläubiger" zu sichern, inklusive, das ist klar.


    Unklar ist, wie das ausgehen wird.


    Kann sogar sein, dass die Pfändung unrechtmäßig war, aber der Geld ist schon in einem anderen Hoheitsbereich und die Vermögenswerte sind wieder über Börsen an andere verkauft worden. Dann war nur die Pfändung unrecht. Nicht aber der Besitz. Anspruchsgegner ist dann jemand im Ausland, eine Bank oder GmbH oder sowas.


    Klar ist, dass wenn das Dreckspack durch die Politik geschützt wird, es nichts nützt, Recht zu haben, weil man kein Recht durchgesetzt kriegt.

  • Unklar ist, wie das ausgehen wird.


    Kann sogar sein, dass die Pfändung unrechtmäßig war, aber der Geld ist schon in einem anderen Hoheitsbereich und die Vermögenswerte sind wieder über Börsen an andere verkauft worden. Dann war nur die Pfändung unrecht. Nicht aber der Besitz. Anspruchsgegner ist dann jemand im Ausland, eine Bank oder GmbH oder sowas.

    Ich wiederhole mich zwar aber lies mal von Webb "The Great Taking". Da ist nichts mit unklar oder unrechtmäßig im Sinne des "Rechts".


    Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.


    SAG: Die legale Enteignung per Gesetz
    Eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre zur Stabilisierung der Banken in ganz Europa nennt sich „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ (SAG). Der Name ist…
    www.isf-institut.de

    Ich bin früher täglich zur Börse gegangen, weil ich nirgendwo auf der Welt so viele Dummköpfe pro Quadratmeter treffen kann wie dort. (Kostolany)

  • Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.

    In dem von Dir verlinkten Artikel steht

    Zitat

    „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“ (SAG). ... regelt die Sanierung, ggf. auch Abwicklung und Auflösung von Banken mittels Einsatz von Kundengeldern. ...

    SAG betrifft Bankkunden, ... mit beispielsweise Beträgen über EUR 100.000,- auf Sparkonten, Festgelder oder Kontoguthaben ... Die Beträge können einfach eingezogen werden – ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen.

    ... Davon betroffen sind alle Kontoguthaben (Sparbücher, Giroguthaben, Fest- und Tagesgelder, Sparverträge sowie auch vermögenswirksame Leistungen).

    Von Clearingstellen/Aktien/usw. ist da NICHT die Rede!

    Und daß "Guthaben" nur Fiatgeldforderungen sind ist doch (uns hier) eh klar ...


    PS:

    wobei ich davon ausgehen würde, daß bis zu 100.000 € je Kunde nominal "gerettet" werden - hatte man nicht vor vielen Jahrzehnten für so eine "Rettung" der Loser mal einen "Lastenausgleich"? - mit 10 oder 20 % des deutschen, im Zuge der Grundsteuerreform aktuell festgestellten, Immobiliengesamtwertes, zahlbar in 20 Raten (0,5 % bzw. 1 % des Wertes p.a.), könnte man die Geldsparer ja wohl entschädigen?

    Ok, ab der 5. oder 10. Rate ist die Eurolira dann eh nix mehr wert [smilie_happy]

  • Deswegen Webb lesen. Der Artikel ist nur ein Anriss auf die eingeführte rechtliche Situation im Bezug auf die Banken. Das Gesetz selbst ist wesentlich weiter gefasst.

    Ich bin früher täglich zur Börse gegangen, weil ich nirgendwo auf der Welt so viele Dummköpfe pro Quadratmeter treffen kann wie dort. (Kostolany)

  • Beitrag von Lukas 21 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: AGB ().
  • Ich wiederhole mich zwar aber lies mal von Webb "The Great Taking". Da ist nichts mit unklar oder unrechtmäßig im Sinne des "Rechts".


    Das SAG Gesetz wurde genau für diesen Fall geschaffen.


    https://www.isf-institut.de/sa…le-enteignung-per-gesetz/

    Mein Posting bezog sich nicht auf den Einzug von Bankguthaben größer 100 K€, sondern auf die priviligierte Gläubigerposition einzelner Gläubiger bei einer Insolvenz von Clearing = Verwahrstellen für Wertpapiere.


    Ob die dort verwalteten Papiere überhaupt pfändbar sind, könnte m.E. rechtlich nur in einem letztinstanzlich rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit abschließend geklärt werden, da öffentlich bekannt ist und sogar per Gesetz bekannt gemacht ist, dass die Sammelurkunden den Clearing-Stellen nicht gehören, sondern sie diese nur treuhänderisch verwahren. Es gibt also auch Gründe und Rechtsgüter (Recht auf Eigentum, Vertrauensschutz), die dem (einer willkürlichen Pfändung beim "Besitzer", der per Gesetz Treuhänder Dritter ist) entgegen sprechen.


    Anders ist das bei einem Banktresor, indem z.B. Kundengold rumliegt, dass nicht einzelnen Kunden gesondert zugewiesen ist und der Kunde nur einen Schuldschein des Inhabers der Bank über Gramm, Unzen oder Kilo in Händen hält. Die Sammelurkunden sind ja durch die Verwahrstellen selber großteils Kunden anteilig gesondert zugeteilt und gut geschrieben worden. Also teilweise "Allocated".


    Diese Wertung und Klärung werden wir hier nicht herbeiführen können. Denkbar ist auch, dass Gerichte in England, den USA und anderswo zu anderen Bewertungen kommen, als Gerichte in Deutschland oder Kontinentaleuropa.


    Was bleibt, das ist das nicht kalkulierbare, weil nicht abschätzbare und nicht versicherbare Risiko für den Fall X.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Verwahrungsstellen - das ist ein grosses Ding!!


    Muss mal meinen alten Faden dazu ausgraben, wenn ich zeitlich wieder etwas Luft habe.

  • Das sind Minen, die frisch produziertes Metall veräußern und Leute, die sich über den Preis auskaufen lassen. Mehr wird man als Privatperson nicht rausbekommen können. Dass Russland auch unter den Verkäufern ist, ist für mich klar. Ebenso, dass kein Gramm Russengold in den USA oder Großbritannien über die Börsen verkauft wird. Das geht, wenn es denn verkauft wird, wie deren Gas und Öl direkt im Handelstausch nach China, Iran und Nordkorea. Mit USD kann der Russe ja nicht mehr zahlen, weil die eingefroren sind. Anstatt Dollars aud Handelsaktivitäten mit den USA über zu halten, kauft China dort lieber Grundstoffe und auch Gold ein. Das ist logisch, weil die gesehen haben, was mit den Russendollars passierte. Und weil die Grundstoffe für die Waffenproduktion und für das Russlandgeschäft brauchen.


    Merke: wer Russland wirklich schaden will, der muss den Handel mit China, Indien und anderen russischen Handelspartnern abbrechen.

  • Ich halte es für wahrscheinlicher, dass Russland diesbezüglich möglichst viele Barter-Geschäfte abwickelt (z.B. Öl gegen Computerchips), anstatt Währungsgold zu verkaufen.


    Herr P. hat da ja eine eindeutige Haltung dazu gezeigt, durch die Aufstockung der Währungsreserven in Gold.

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