https://www.bundesaerztekammer…ownloads/MBO_08_20112.pdf
II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.Das Recht der Patientinnen und Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.
Gegen die eigene Berufsordnung verstossen!
Kann gleich weg!