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is ja schon gut Druck auf´m Kessel und es ist noch nichtmal Winter ... da geht noch was !
Heute sollte ich Angaben zum Impfstatus machen beim Arbeitgeber.....abgelehnt....dann Test....abgelehnt.....Heimarbeit genehmigt"Bereits im September erklärten viele Intensivmediziner, der Anteil
der Ungeimpften auf den Corona-Intensivstationen liege bei mehr als 90
Prozent, mittlerweile bestätigten sich die Zahlen weiter.
So erklärte der Präsident der Divi, Gernot Marx, Patienten mit schweren und tödlichen Corona-Verläufen seien in fast allen Fällen ungeimpft. Aktuell liegen laut Divi insgesamt fast 1.700 Covid-Patienten auf den Intensivstationen, mehr als die Hälfte von ihnen muss invasiv beatmet werden. 90 Prozent davon sind rund 1.530 Patienten.
Vergleicht man diese Zahl mit den Zahlen von 2020, fällt wieder auf, die dramatisch die Lage aktuell ist. Denn am 26. Oktober 2020 gab es laut Divi insgesamt 1.362 Covid-Patienten auf den Intensivstationen, zudem mussten nur etwa 46 Prozent von ihnen beatmet werden.
Das bedeutet, vor einem Jahr lag die Gesamtzahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen noch unter der aktuellen Zahl der Ungeimpften auf den Intensivstationen. Zudem waren zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr noch rund 8.400 Betten frei – aktuell sind es nur noch rund 3.000. Eine Entwicklung ähnlich wie im vergangenen Jahr wäre in diesem Jahr demnach kaum zu stemmen. Und aktuell sieht es eher so aus, als entwickelten sich die Zahlen noch deutlich dramatischer. " -
Sperma-Wert von UNGEIMPFTEN Männern,
steigt um 21000%.
Scheisst auf Bitcoin holt euch Plastikbecher -
Meine Frau im Altenpflegebereich hat 3G Regelung. Und lt. Erlass unseres Politbüros sind die Tests ja ab diesem Monat nicht mehr kostenlos.
In der Firma meiner Frau zahlt die jetzt der Arbeitgeber, weil die es sich nicht leisten können deswegen auch nur eine Pflegekraft zu verlierenWobei der harte Kern der Ungeimpften dort inzwischen sehr klein ist.
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Ich meine, die Impfgegner, die in Bedrängnis kommen, sollten aktiv eine Infektion nachsuchen (unter Vitamin D-Schutz), da dies ungefährlich ist für sonst Gesunde und die Immunität, die sich ergibt viel besser ist als durch Impfung.
Wie weiter oben schon ausgeführt, wäre die Welt viel besser dran, hätte man von Anbeginn an die Entstehung einer Herdenimmunität gefördert!
LF
PS: "Genesen" gibt in CH ein Zertifickat für ein Jahr.
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So Freunde , heute kam eine Mail an alle Mitarbeiter...ich zitiere:
"Ab 1.11. tritt eine neue Verordnung für Ungeimpfte in Kraft.
Danach wird es keine monetäre Entschädigung im Quarantänefall....blablabla
Arbeitgeber haben nach wie vor kein generelles Informationsrecht über den Impfstatus beschäftigter Personen.
In Bezug auf etwaige Entschädigungsleistungen nach dem IfSG ist der AG jedoch verpflichtet diesen zu erfahren."Bisher dachte ich, es geht hier "nur" um sensible Berufe z.B. Krankenhaus,Pflege.
So weit so schlecht, das hatte ich so noch nicht gehört und prüfte das Datenschutzgesetz.Art. 9 DSGVO
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten- Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
- Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen:
- die Verarbeitung ist aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dem Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person, insbesondere des Berufsgeheimnisses, vorsieht, erforderlich ist.
Jo , dat war wohl nix.... ab zum IfSG.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 56 Entschädigung
(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für eine Person, die nach § 30, auch in Verbindung mit § 32, abgesondert wird oder sich auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung absondert. Eine Entschädigung in Geld kann auch einer Person gewährt werden, wenn diese sich bereits vor der Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 vorsorglich abgesondert oder vorsorglich bestimmte berufliche Tätigkeiten ganz oder teilweise nicht ausgeübt hat und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, wenn eine Anordnung einer Absonderung nach § 30 oder eines beruflichen Tätigkeitsverbots nach § 31 bereits zum Zeitpunkt der vorsorglichen Absonderung oder der vorsorglichen Nichtausübung beruflicher Tätigkeiten hätte erlassen werden können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können. Eine Reise ist im Sinne des Satzes 4 vermeidbar, wenn zum Zeitpunkt der Abreise keine zwingenden und unaufschiebbaren Gründe für die Reise vorlagen.Da haben wir den Brettschiss....also doch K-Schein oder ich versuche es nochmal direkt beim Chef und zeige ihn die Konsequenzen (Krieg) im Betrieb auf.
Das haben diese Wixxer ganz geschickt am 18.11.2020 durchgedrückt.
Was passiert eigentlich , wenn man Cheffe nicht antwortet. Muß er mich verklagen oder schaltet er den Staat (Behörde) ein?
Ist das noch Arbeitsrecht?
Man hat ja nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen.Leute , dat nimmt mich ganz schön mit.
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Zitat von hammwolln
"Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."
Das Gute daran ist, dass es diese Möglichkeit, sich mit einer Schutzimpfung effektiv vor einer Infektion zu schützen, bei ca. 0,9 % Wirkgrad nicht gibt.Es bleibt also bei Lohnfortzahlung!
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also doch K-Schein oder ich versuche es nochmal direkt beim Chef und zeige ihn die Konsequenzen (Krieg) im Betrieb auf.
die Sache wird doch erst im Falle einer (offiziellen!) Quarantäre relevant?
welche man nach Möglichkeit vermeidet
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is ja schon gut Druck auf´m Kessel und es ist noch nichtmal Winter ... da geht noch was !
Heute sollte ich Angaben zum Impfstatus machen beim Arbeitgeber.....abgelehnt....dann Test....abgelehnt.....Heimarbeit genehmigt"Bereits im September erklärten viele Intensivmediziner, der Anteil
der Ungeimpften auf den Corona-Intensivstationen liege bei mehr als 90
Prozent, mittlerweile bestätigten sich die Zahlen weiter.
So erklärte der Präsident der Divi, Gernot Marx, Patienten mit schweren und tödlichen Corona-Verläufen seien in fast allen Fällen ungeimpft. Aktuell liegen laut Divi insgesamt fast 1.700 Covid-Patienten auf den Intensivstationen, mehr als die Hälfte von ihnen muss invasiv beatmet werden. 90 Prozent davon sind rund 1.530 Patienten.
Vergleicht man diese Zahl mit den Zahlen von 2020, fällt wieder auf, die dramatisch die Lage aktuell ist. Denn am 26. Oktober 2020 gab es laut Divi insgesamt 1.362 Covid-Patienten auf den Intensivstationen, zudem mussten nur etwa 46 Prozent von ihnen beatmet werden.
Das bedeutet, vor einem Jahr lag die Gesamtzahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen noch unter der aktuellen Zahl der Ungeimpften auf den Intensivstationen. Zudem waren zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr noch rund 8.400 Betten frei – aktuell sind es nur noch rund 3.000. Eine Entwicklung ähnlich wie im vergangenen Jahr wäre in diesem Jahr demnach kaum zu stemmen. Und aktuell sieht es eher so aus, als entwickelten sich die Zahlen noch deutlich dramatischer. "Moin,
also komplett konträr zu den Zahlen des RKI Da aktuell 29,9% Anteil an Impfversagern.
Grüße
Goldhut -
Hanni Hüsch aus dem ARD-Hauptstadtstudio empfiehlt Josua Kimmich sich von Karl Lauterbach über die Corona-Impfung beraten bzw. aufklären zu lassen.
Stellt euch mal den Klabauterbach im "Zimmer 101" als Vollstrecker der Corona-Doktrin vor!
"Wieviel Zähne hab ich noch, Winston?"
"4"
"Es sind 5, Winston!"
Der Kimmich hätte in diesem Falle die Rolle des "Winston".
Was für eine Horrorvision!
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-937321.html
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Das Gute daran ist, dass es diese Möglichkeit, sich mit einer Schutzimpfung effektiv vor einer Infektion zu schützen, bei ca. 0,9 % Wirkgrad nicht gibt.
Es bleibt also bei Lohnfortzahlung!
Das hinterlistige daran ist folgender Satz, der den Impfzwang zementiert
....oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde....Das heisst, jeder Regierungsdepp, der in den Medien etwas „empfiehlt“, bringt einen (nur im Quarantänefall!!) in den Ausfall der Lohnfortzahlung. Kann man anfechten....
Konkret muss man genauso hinterfotzig agieren, um aus der Nummer unbeschadet rauszukommen. Stellen wir fest:1. Gilt nur für die Quarantänezeit, die beträgt idR 2 Wochen, danach ist wieder Normalzustand...
Also muss man, im Extremfall, zwei Wochen Verdienstausfall kompensieren.2. Als AN sofort einem Stopp der Lohnzahlung widersprechen, mitteilen, dass man Kredit in Anspruch nimmt, und den AG für weitere Schäden haftbar macht.
3. Als AN eine schriftliche Begründung für den Stopp der Lohnzahlung fordern. Wird vermutensweise schlecht formuliert sein, bietet Platz für juristische Züge.
4. Viel wichtiger ist m.E. der Umgang mit der praktischen Realität. Zähne zusammenbeissen, 2 Wochen überstehen, DANN die volle Nummer mit Krankschreibung aus Zig Gründen. Das durchziehen, bis zum Exzess....
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stimmt nicht!
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1. Gilt nur für die Quarantänezeit, die beträgt idR 2 Wochen, danach ist wieder Normalzustand...
Also muss man, im Extremfall, zwei Wochen Verdienstausfall kompensieren.2. Als AN sofort einem Stopp der Lohnzahlung widersprechen, mitteilen, dass man Kredit in Anspruch nimmt, und den AG für weitere Schäden haftbar macht.
3. Als AN eine schriftliche Begründung für den Stopp der Lohnzahlung fordern. Wird vermutensweise schlecht formuliert sein, bietet Platz für juristische Züge.
4. Viel wichtiger ist m.E. der Umgang mit der praktischen Realität. Zähne zusammenbeissen, 2 Wochen überstehen, DANN die volle Nummer mit Krankschreibung aus Zig Gründen. Das durchziehen, bis zum Exzess....
Naja, es fehlen über ne Million Arbeitskräfte alleine in D. Der Arbeitgeber wird sich 2x überlegen
ob er mit guten Leuten den Molly macht. Klar, bekloppte Chefs gibts immer mal. Aber im großen und ganzen
haben die Abeitgeber die Arschkarte...Statt "Leck mit am Arsch" wählst du halt die vornehme Variante: "Ich ziehe um nach Texas"
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Kurzer Hinweis: Druckguss Groß kann aufatmen: Sämtliche (!) negativ-rezensionen sind gelöscht. Es bleiben noch zwei übrig mit besten Bewertungen.
Naja, die werden ihre Lektion gelernt haben.
Das war bis jetzt bei allen so, habe da auch eine Bewertung hinterlassen, bei einer Löschung oder einer beantragten Löschung bekommt der Rezensent immer eine e-mail wo er sich erklären kann/soll oder den Grund der sofortigen Löschung wegen zb. rechtlichen Verstößen. Habe keine e-mail bekommen - null.
Im Normalfall dauert sowas aber 2-4 Wochen, das hat nichts mit den normalen Vorgängen zu tun, das ist einfach DDR 2.0.
Keine Ahnung was da für eine Maschinerie anspringt, ist wohl Teil der globalen Vertuschung und Zensur und google ist natürlich voll dabei.Die legen das Ding dann auch teilweise komplett lahm, hier zb. der Typ der per Eilantrag in Hessen für G2 geklagt hat:
HetzerfürstDer kann sich jetzt schön mit 4,5 Sternen die Eier schaukeln, der hatte kurzfristig mal einen halben Stern.
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Wie geil ist das!
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Das hinterlistige daran ist folgender Satz, der den Impfzwang zementiert....oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde....
Genau das ist unser Problem, in dem Halbsatz vorher steht Impfpflicht, da hatte ich ganz kurz gehofft den Fehler gefunden zu haben.
Das heisst, jeder Regierungsdepp, der in den Medien etwas „empfiehlt“, bringt einen (nur im Quarantänefall!!) in den Ausfall der Lohnfortzahlung. Kann man anfechten....
Konkret muss man genauso hinterfotzig agieren, um aus der Nummer unbeschadet rauszukommen. Stellen wir fest:1. Gilt nur für die Quarantänezeit, die beträgt idR 2 Wochen, danach ist wieder Normalzustand...
Also muss man, im Extremfall, zwei Wochen Verdienstausfall kompensieren.2. Als AN sofort einem Stopp der Lohnzahlung widersprechen, mitteilen, dass man Kredit in Anspruch nimmt, und den AG für weitere Schäden haftbar macht.
3. Als AN eine schriftliche Begründung für den Stopp der Lohnzahlung fordern. Wird vermutensweise schlecht formuliert sein, bietet Platz für juristische Züge.
Die Begründung wird er dir genau so geben wie in §56 Absatz 1 Satz 4 steht.
4. Viel wichtiger ist m.E. der Umgang mit der praktischen Realität. Zähne zusammenbeissen, 2 Wochen überstehen, DANN die volle Nummer mit Krankschreibung aus Zig Gründen. Das durchziehen, bis zum Exzess....
Selbst die "heilige" und nervige Datenschutzverordnung , mit der sie Normalbürger seit Jahren gängeln, hat hier vorgesorgt. Dat Ding ist Sattelfest und wurde in wenigen Minuten beschlossen , während draußen die Wasserwerfer auf genau jene zielten die sich trauten, genau das zu beanstanden.
Noch ein Zucker aus dem IfSG für alle die es nicht glauben wollen.
ZitatDie Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28, 28a und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) können insoweit eingeschränkt werden.
Auch Ordnungsamt-Beamte dürfen bei Quarantäne-Kontrollen die Wohnung betreten.
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Bei ihr gehe ich immer noch davon aus, dass sie mitgespielt hat.
War sicher toll, keine Schule, Frau spielen ... - bei dem Umfeld, aus dem sie stammte.
Der Täter war ein verzweifelter Nerd, und hat sich ja dann selbst beseitigt. -