Alles anzeigenwenn ich das lese...
...und an meine Arbeit denke. Kommen die Leute am Montag an - und Türen sind verschlossen - alle erstmal zur "Passkontrolle"...
Hier ist eine Seite mit FAQs
https://www.bmas.de/DE/Corona/…fektionsschutzgesetz.html
da stehen paar Sachen!
Arbeitsstätten sind demnach:
...AUCH Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes / Orte auf Baustellen / Verkehrswege!
Nicht zu den Arbeitsstätten im Sinne des § 28b IfSG gehören z.B. Arbeitsplätze im Homeoffice, in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln.
Wenn der Arbeitgeber den Genesenennachweis oder den Impfnachweis einmal kontrolliert und diese Kontrolle dokumentiert hat, können Beschäftigte mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend grundsätzlich von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden.
Allerdings müssen die Beschäftigten und auch Arbeitgeber selbst den Impf- /Genesenen-/Testnachweis (z.B. im Spind) für Kontrollen der zuständigen Behörde bereithalten.
Nachweise können von den Beschäftigten auch beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Diese Hinterlegung ist freiwillig.
Wenn ich sowas schon lese fällt mir wieder ein Zitat von Lenin ein:
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“