Israel: 4. Booster Impfungen starten. Arbeitsplatz, Restaurants, Kino und Museum bald nur noch zugänglich für gevierteilte.
Wahnsinn .
30. November 2024, 18:36
Israel: 4. Booster Impfungen starten. Arbeitsplatz, Restaurants, Kino und Museum bald nur noch zugänglich für gevierteilte.
Wahnsinn .
Das einfache Volk unter den Auserwählten muss wohl jetzt seinen Tribut zahlen..
Israel steht ja für Judentum, für sesshaftes nationales Judentum. Bedenkt man, dass es diese Einrichtung erst seit rund 100 Jahren gibt, handelt es sich zuvor über viele Jhe um eine Glaubenskongregation ohne Land. Diese Form der Sozialisation prägt über die Jhe.
Ich las vor nicht allzu langer Zeit, dass sich die nationalen Juden und die internationalen Juden nicht gerade besonders mögen. Nehmen wir nur den ngo-ler (der Name ist mir entfallen) und die Menschen aus Kirjat Schmona. Die einen geben sich als Philantropen, die anderen sind´s.
Beide Parteien werden ganz sicher fleißig mitmischen bei der moderna pfizerisierung der jüdischen sesshaften.
Zur Info an alle Baden-Württemberger:
Der Maoist führt ab morgen FFP2-Masken Pflicht in allen Innenräumen ein, wo Maskenpflicht gilt. Also z.B. im Einzelhandel etc. pp. :
https://www.swr.de/swraktuell/…kenpflicht-kommt-100.html
Bravo Schwaben, da habt ihr nen rechte maa gewehlt
Bravo Schwaben, da habt ihr nen rechte maa gewehlt
I net, des kansch mir glauba. I han nämlich AfD gwähld.
Aus den Kommentaren des Welt-Artikels:
"Die Darstellung ist mindestens ungenau. Ab dem 16.03. neu beschäftigte Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen dürfen in der Tat ohne Impf- oder Genesenennachweis keine Tätigkeit aufnehmen. Für bestehende Mitarbeiter gilt folgendes:- Der Arbeitnehmer muss den Nachweis bis 15.03. vorlegen.- Wenn Arbeitnehmer den Nachweis nicht vorlegen (oder der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit hat), muss der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden.- Das Gesundheitsamt kann dann die Vorlage des Nachweises durch den Arbeitnehmer fordern.- Wenn der Arbeitnehmer dem nicht nachkommt, kann (nicht "muss"!) kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängen.- Bis zu diesem Verbot kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz normal weiterbeschäftigen; das ist keine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, es gibt keine Bußgelder - nichts. Die einzige Pflicht des Arbeitgebers zum Tätigwerden war die Meldung an das Gesundheitsamt. Wenn das erfolgt ist, kann der Arbeitgeber seinen ungeimpften Mitarbeiter ganz normal weiterbeschäftigen (bis halt das Gesundheitsamt vielleicht irgendwann einmal einschreitet).Ach ja: Die Impfpflicht ist auch nur bis zum 31.12.2022 befristet. Danach gibt es eh keine Pflicht mehr. :)Quellen: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Onlinekommentar des Beck-Verlages zum Infektionsschutzgesetz."
Hinweis aus dem GELBEN:
Hier sieht man 100e von Einzelschicksalen nach der Sumpfung. Schrecklich!!
Das Testimonies Projekt | Erfahrungsberichte nach der Impfung (vaxtestimonies.org)
Dieses Video ist ein Inbegriff von Tragödie, Leid und Traurigkeit.
Aber auch der "Rahmen" für das ungezeichnete Bild der Ängste die viele vor dieser Impfung haben.
Wer hätte sich im Ansatz solche Symptome ausdenken können!?
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Aus den Kommentaren des Welt-Artikels:
"Die Darstellung ist mindestens ungenau. Ab dem 16.03. neu beschäftigte Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen dürfen in der Tat ohne Impf- oder Genesenennachweis keine Tätigkeit aufnehmen. Für bestehende Mitarbeiter gilt folgendes:- Der Arbeitnehmer muss den Nachweis bis 15.03. vorlegen.- Wenn Arbeitnehmer den Nachweis nicht vorlegen (oder der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit hat), muss der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden.- Das Gesundheitsamt kann dann die Vorlage des Nachweises durch den Arbeitnehmer fordern.- Wenn der Arbeitnehmer dem nicht nachkommt, kann (nicht "muss"!) kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängen.- Bis zu diesem Verbot kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz normal weiterbeschäftigen; das ist keine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, es gibt keine Bußgelder - nichts. Die einzige Pflicht des Arbeitgebers zum Tätigwerden war die Meldung an das Gesundheitsamt. Wenn das erfolgt ist, kann der Arbeitgeber seinen ungeimpften Mitarbeiter ganz normal weiterbeschäftigen (bis halt das Gesundheitsamt vielleicht irgendwann einmal einschreitet).Ach ja: Die Impfpflicht ist auch nur bis zum 31.12.2022 befristet. Danach gibt es eh keine Pflicht mehr. :)Quellen: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Onlinekommentar des Beck-Verlages zum Infektionsschutzgesetz."
Danke!
Der Welt Artikel scheint mir auch recht einseitig.
Wie schone einige Mitglieder hier aufzeigten ist es mit der Freisetzung seitens des AG's nicht getan.
Hier eine Erklärung wie sie die hohen Zahlen zaubern:
70 Prozent der Passagiere nach Flug positiv: Labor in Indien unter Verdacht
Nach einem Flug von Italien nach Indien waren plötzlich 129 Passagiere positiv auf das Coronavirus getestet worden. Vor dem Abflug waren sie noch negativ.
https://www.swr.de/swraktuell/…kenpflicht-kommt-100.html
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (58, SPD) hat eine Positivliste für Corona-Schnelltests angekündigt, welche die neue Omikron-Variante gut erkennen.
„Ich habe das Paul-Ehrlich-Institut veranlasst, eine Positivliste vorzubereiten mit Tests, die für Omikron besonders geeignet sind beziehungsweise Omikron früh erkennen“, sagte der SPD-Politiker am Sonntagabend dem ARD-Hauptstadtstudio.
Aber: Das werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit solle eine bessere Orientierung bei der Test-Auswahl ermöglicht werden.
https://www.bild.de/politik/in…ste-an-78774636.bild.html
Lumpen sitzen im Bunzeltag und auf vielen Ämtern
Für die könnte man tatsächlich den letzten Zug Richtung Gulag einrichten.
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Aus den Kommentaren des Welt-Artikels:
"Die Darstellung ist mindestens ungenau. Ab dem 16.03. neu beschäftigte Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen dürfen in der Tat ohne Impf- oder Genesenennachweis keine Tätigkeit aufnehmen. Für bestehende Mitarbeiter gilt folgendes:- Der Arbeitnehmer muss den Nachweis bis 15.03. vorlegen.- Wenn Arbeitnehmer den Nachweis nicht vorlegen (oder der Arbeitgeber Zweifel an der Echtheit hat), muss der Arbeitgeber das dem Gesundheitsamt melden.- Das Gesundheitsamt kann dann die Vorlage des Nachweises durch den Arbeitnehmer fordern.- Wenn der Arbeitnehmer dem nicht nachkommt, kann (nicht "muss"!) kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot verhängen.- Bis zu diesem Verbot kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz normal weiterbeschäftigen; das ist keine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, es gibt keine Bußgelder - nichts. Die einzige Pflicht des Arbeitgebers zum Tätigwerden war die Meldung an das Gesundheitsamt. Wenn das erfolgt ist, kann der Arbeitgeber seinen ungeimpften Mitarbeiter ganz normal weiterbeschäftigen (bis halt das Gesundheitsamt vielleicht irgendwann einmal einschreitet).Ach ja: Die Impfpflicht ist auch nur bis zum 31.12.2022 befristet. Danach gibt es eh keine Pflicht mehr. Quellen: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Onlinekommentar des Beck-Verlages zum Infektionsschutzgesetz."
Der Beck-Verlag ist in der Regel eine gute Quelle für jur. Fachliteratur. Habe von diesem hier zahlreiche Kommentare bzgl. Datenschutzrecht, IT-Recht, HGB und BGB herum stehen. Die Ausführungen darin sind echt gut. Hat mir vor vielen, vielen Jahren mein alter Herr, seines Zeichens Volljurist, einst ans Herz gelegt.
BREAKING: Military Documents About Gain of Function Contradict Fauci Testimony Under Oath
ERschreckend, wie sie wieder diensteifrig den Tyrannen nach dem Munde reden.
Wie damals beim sog. Führer - immer noch eins drauf setzen, immer schon in der geistigen Marschkolonne bleiben. Ekelhafte Charakter.
ERschreckend, wie sie wieder diensteifrig den Tyrannen nach dem Munde reden.
Wie damals beim sog. Führer - immer noch eins drauf setzen, immer schon in der geistigen Marschkolonne bleiben. Ekelhafte Charakter.
Die Gesellschaft ist durchseucht von verantwortungslosen und egoistischen Menschenfeinden, dem geht es um die Parolen des vorauseilenden Gehorsams, in der Hoffnung das sich das bei den späteren Corona-Hilfen positiv auswirkt. Wahrscheinlich ahnt der schon, dass ein Lauterbach ein Oktoberfest nicht so witzig findet.
Der hat im Januar schon Angst ums Geld!
Die Freiheitsimpfer und Systemkuscher sitzen in der Falle, wehe wenn da ein "Karma" zurückschlägt.
Wie gesagt, mit den Vernunftmenschen bin ich gern auf der Straße, aber wenn mal der Schafs-Mob wütet, weil sie merken dass sie total verarscht wurden, Impfungen sie Krank machen und viele daran sterben, bin ich raus und kaufe mir viel Popcorn.
Und da kommt noch was - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche,.
Bezüglich des verstorbenen EU Parlamentspräsidenten Sassoli.
Offiziell heißt es ja er ist an einer Störung des Immunsystems verstorben. andere verweisen auf eine Leukemie.
Ich hatte im Sommer 2021 schon darauf hingewiesen, dass es Berichte aus Krankenhäusern gibt, wonach es zu vermehrten Fällen von akuter myeloischer Leukämie (MAL) kommt. Vermutlich sind das dann ernsthafte Impfschäden.
Kann schon sei, dass es dieses mal einen EU Bonzen erwischt hat.
Die Gesellschaft ist durchseucht von verantwortungslosen und egoistischen Menschenfeinden, dem geht es um die Parolen des vorauseilenden Gehorsams, in der Hoffnung das sich das bei den späteren Corona-Hilfen positiv auswirkt. Wahrscheinlich ahnt der schon, dass ein Lauterbach ein Oktoberfest nicht so witzig findet. Der hat im Januar schon Angst ums Geld!
Treffender kann man es nicht formulieren, lieber @Gertz. Genau so ist es!
ERschreckend, wie sie wieder diensteifrig den Tyrannen nach dem Munde reden.
Wie damals beim sog. Führer - immer noch eins drauf setzen, immer schon in der geistigen Marschkolonne bleiben. Ekelhafte Charakter.
Stimme ich Dir zu 100%, nein 101% zu!