Die Seite hat sich aktualisiert... Ups!
Nochmal: der Winter war vorher sehr sehr mild.
Gemäß § 1 Gasspeicherfüllstandsverordnung i.V.m. § 35a ff. EnWG gelten folgende Zielvorgaben für den Gasspeicherfüllstand:
Zum 1. November:
80 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
45 Prozent für die Anlagen in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen
Zum 1. Februar:
30 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall) 🤡
40 Prozent für die vier bayerischen Speicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg 🤡