• Ich hätt doa 3 sehr Gut gekleidete Opafranngn, freundlich lächelnd, mit leichten Akzent.

    Sonnenbrille, Ray Ban, schwarze G-Klasse AMG, jeweils mit Pitbull ausstaffiert..........noch........Steigerung möglich.

    Die regeln das zu 100%

    Allerdings möchte ich 50% Aufwandsentschädigung für meine Dienste.


    WBT

    muss ja von was Leben, äääh Trinken

  • Ja, ist so. Hab in den letzten 20 Jahren schon ein paar davon gesammelt. Knicken, Lochen, Heften! Was soll man sonst damit auch tun.

    Zeitnahe Rechnungsstellung und bei fälligen OP die Arbeiten einstellen. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

    Ggf. bei unsicheren Kandidaten gegen Vorauskasse arbeiten.


    lg meggy

  • deswegen permanenter privater Bank-Run.

    "Wenn die fehlgeleitete öffentliche Meinung das Verabscheuungswürdige ehrt und das Ehrenhafte verachtet, die Tugend bestraft und das Laster belohnt, das Schädliche ermutigt und das Nützliche entmutigt, der Lüge Beifall klatscht und die Wahrheit unter Gleichgültigkeit oder Beleidigung erstickt, kehrt eine Nation dem Fortschritt den Rücken und kann nur durch die schrecklichen Lehren der Katastrophe wiederhergestellt werden."

    - Frédéric Bastiat

  • Ich beobachte regelmäßig Bank-Runs. Runs zu den Banken hin und um Kredite betteln... ^^

    Mancher ertrinkt lieber, als daß er um Hilfe ruft. (Wilhelm Busch/Spricker)

    "In jeder Organisation gibt es eine Person, die Bescheid weiss. Diese Person muss entdeckt und gefeuert werden, sonst kann die Organisation nicht funktionieren."

    Cyril Northcote Parkinson

  • Es wird zu keinem Bank Run kommen. So blöd sind die auch nicht. Die werden es so einfädeln, dass ein Bank Run gar nicht möglich ist.

    Der Bankrunn ist heute im FIAT-Zeitalter technisch überholt, mindestens sehr unwahrscheinlich. Warum? Weil heute eine insolvente Bank gerettet wird, bevor der Pöbel das mitbekommt. Es sei denn, man will die Bank pleite gehen lassen, aus unterschiedlichen Gründen.

    Wenn das gesamte System abraucht, wird es erst recht "gerettet".

    Die hier erwähnten 80%, werden es gar nicht mitbekommen, solange sie bei Aldi täglich Chips und Bier kaufen können für max 100/Tag. Mehr könne die gar nicht ausgeben, mangels Deckung.

    Jene die ein wenig mehr auf dem Konto haben, werden sich auch sagen, es geht doch, ich kann noch Brot kaufen, alles gut.


    Man wird aber 100k nicht mehr ins Ausland überweisen können oder zum EM Händler. Falls der EM Händler noch Fiat annimmt. Das sind aber nur Wenige, die in die Röhre schauen und auch nicht zwingend vor der Bankfiliale stehen. Falls doch, werden sie ins Büro des Chefs nach hinten begleitet. Er wird ihnen sagen, dass er nichts dafür kann, aber der Staat nun diese Überweisungen blockiert. Er möge sich bitte an das Finanzministerium wenden.


    Die Preise werden stark steigen, das Fiat immer weniger kaufen können.


    FIAT ist ein ganz schlechtes Geld, deshalb musste man längst schon raus. Reserven für 2 bis 3 Monate der Rest EM und hochpreisige Waren.


    Grundsätzlich müssen wir hier uns bewusst machen, dass unsere Strategien mit EM und Immobilien nur deshalb funktionieren, weil es die 80% Dummen gibt!


    Sollten die 80% übernacht plötzlich aufwachen, geht nichts mehr. Der Goldpreis würde explodieren, alle wertvollen Güter stark steigen und die Regale größtenteils leer werden. Der Staat muss dann zwangsläufig eingreifen. Dann wird es auch für uns hässlich.


    Nur solange der Staat genug von den 80% abschöpfen kann, können wir uns durchmogeln, bzw wer noch nichts oder wenig EM/Immo hat, ansparen. Wobei die Preise bereits stark angestiegen sind. Die Anzahl der Dummen im Ausland ist leider deutlich kleiner als 80%.


    Manch eine Dummer ist zumindest teilweise aufgewacht und realisiert, dass es zu spät ist für ihm und taucht als Linker Ideologe, versteckt oder offen, auch in solchen Foren auf. Der sagt dann, das FIAT OK ist, der Staat zwar nicht alles perfekt macht, aber grundsätzlich gut ist, die EM und Immos scheiße wären, KLV, Aktien und ETF toll sind etc. Insgeheim träumt er von Enteignung der Immos und EM, denn bei ihm ist diesbezüglich nichts zu holen.


    Genau jene werden dann vor unsere Haustüre stehen, lange bevor das Finanzamt kommt! Stellt euch hungrige Geimpfte vor!


    Also egoistisch betrachtet, müssten wir alle ermuntern weiter ins FIAT-System zu investieren und schön brav auch Kriegsanleihen kaufen!

    Gruß von Bumerang
    _________________________________________________________________________________
    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Hermetisches Wissen birgt Vorteile, ja nicht aufklären, 98% wären optimal.

    Ich mag mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber sind deine angesprochenen 98% nicht schon seit Ewigkeiten real?

    Man kann es zum Beispiel daran erkennen, dass die 20%, die sich nicht zu den 98% zählen, ständig vom bevorstehenden "großen Nehmen" sprechen. Sie übersehen dabei lediglich, dass dieses schon seit Ewigkeiten läuft.

  • Ich mag mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber sind deine angesprochenen 98% nicht schon seit Ewigkeiten real?

    Man kann es zum Beispiel daran erkennen, dass die 20%, die sich nicht zu den 98% zählen, ständig vom bevorstehenden "großen Nehmen" sprechen. Sie übersehen dabei lediglich, dass dieses schon seit Ewigkeiten läuft.

    Durchaus real. Die Natur optimiert sich selbständig und stellt das Gleichgewicht von allein wieder her.

    --
    "Es gibt nur einen Gott und sein Name ist Tod und es gibt nur eines, was wir dem Tod sagen: "Nicht heute".
    Braavos

  • Club der klaren Worte - Markus Langemann + Alexander Streeb


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    12.678 Aufrufe Premiere vor 5 Stunden.
    In diesem schonungslosen Interview mit Markus Langemann spricht erstmals ein hochrangiger Finanzinsider öffentlich über das, was Millionen Bürger in Deutschland betrifft – aber kaum einer versteht: den strukturellen Betrug durch Rentenversprechen und private Versicherungen. Alexander Streeb, ehemaliger Vorstand und langjähriger Vermögensverwalter, deckt auf, wie das Vertrauen der Menschen systematisch missbraucht wird.
    Er erklärt, warum private Rentenversicherungen in Wahrheit Schuldscheine sind, wie gesetzlich legalisierte Vertragsklauseln eine Auszahlung verweigern können – und wie der Staat sich durch Sondervermögen und Zugriff auf Spareinlagen Schritt für Schritt das Vermögen der Bürger sichert.
    Dieses Interview ist ein Weckruf. Für Ihre Eltern. Für Ihre Kinder. Für Sie. Denn wer dieses Gespräch versteht, erkennt: Die Zeit, sein Geld in Sicherheit zu bringen, ist jetzt.


    WICHTIGER HINWEIS
    +++++++

    Sehr geehrte Zuschauer,
    ich freue mich über Ihre rege Kommentierung und den daraus entstehenden Gedankenaustausch. Er ist wichtig für unsere journalistische Arbeit. Ich begrüße auch eine kritische Betrachtung meiner Beiträge.
    Kritik, die sich hinter offensichtlichen Pseudonymen verbirgt, kann ich nicht akzeptieren. Zum würdevollen Umgang miteinander, gehört das Argumentieren mit offenem Visier. Ich arbeite hier pro bono mit Klarnamen und erwarte von Kritikern Erkennbarkeit. So können die Leser, Zuhörer und Zuschauer weitestgehend ausschließen, dass es sich bei den im Verhältnis zwar wenigen kritischen Stimmen aber dennoch wichtigen, um verdeckte „Gegenpropaganda“ oder auch bezahlte interessengeleitete Kommentatoren handelt.

    Ich freue mich über jede - auch kritische - Teilnahme am Diskurs.
    Getreu dem Motto: „Wer Kritik übel nimmt, hat was zu verbergen.“
    Schreiben Sie gerne an: studio@clubderklarenworte.de


    Bevor Sie sachlich kritisieren, bedenken Sie bitte:

    Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart.


    LG Vatapitta

  • Banken führen unter Vorwänden und Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Überweisungslimit ein, ein weiterer Schritt zum Entzug der Verfügungsgewalt über unser Geld. Falls demnächst eine Kriegsanleihe zu zeichnen sein sollte, könnte sich das für den Staat als sehr nützlich erweisen.



    [..]

    Erst die ING, dann die Targobank haben Standard-Überweisungslimits von 2000 bzw. 2500 Euro eingeführt,

    [..]

    Bei der nächsten Finanzkrise wird es leicht sein, zu verhindern, dass Geld von insolvenzgefährdeten Banken abfließt, ohne dass man gleich alle Banken dicht machen muss. Bargeld bekommt man ohnehin nur noch schwer in größeren Mengen von der Bank.


    Wenn es überall Überweisungsobergrenzen gibt, kann man diese über Nacht auf einen einheitlichen niedrigen Betrag setzen, ohne erst Programme dafür schreiben zu müssen.


    Wenn eine Kriegstüchtigkeitsanleihe zur verpflichtenden patriotischen Zeichnung anstehen sollte, wird es sich als sehr praktisch erweisen, dass man über das Banken-/Vermögensregister die Vermögensverhältnisse der Bürger genau kennt und diese gehindert sind, ihre Guthaben abzuheben oder wegzuüberweisen und zu verstecken.


    Norbert Häring (@norberthaering) auf X
    Mit Überweisungslimits entziehen sie uns vollends die Verfügungsgewalt über unser Geld
    x.com

    It begins to make more sense if mentally, one stops thinking about Covid and Marburg as names of microbes, and start thinking of them as brand names of weapons systems (like Predator drone, Hellfire missiles or F-22 jet).

    2 Mal editiert, zuletzt von noli.melavo ()

  • Danke noli.melavo [smilie_blume]


    Der Text ist lang und kompliziert, weshalb ich ihn hier vollständig rein kopiere.


    Mit Überweisungslimits entziehen sie uns vollends die Verfügungsgewalt über unser Geld

    Banken führen unter Vorwänden und Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Überweisungslimit ein, ein weiterer Schritt zum Entzug der Verfügungsgewalt über unser Geld. Falls demnächst eine Kriegsanleihe zu zeichnen sein sollte, könnte sich das für den Staat als sehr nützlich erweisen.


    Als die ING im Mai „ein neues, standardmäßig eingestelltes Überweisungslimit von 2.000 Euro pro Tag“ einführte, bekam ich Zuschriften von besorgten und misstrauischen Lesern. Die Kunden können das Limit anheben, müssen aber ausnahmslos vier Stunden warten, bis die Limiterhöhung wirksam wird. Das soll laut ING dem Schutz der Kunden dienen, indem es sie „vor unüberlegten Überweisungen unter Druck“ bewahrt.


    Das Misstrauen bezog sich darauf, dass das Vorgehen der Bank eine weitere Einschränkung der Verfügungsgewalt über unser Geld darstellt. Durch Barzahlung darüber zu verfügen wird immer weniger möglich. Sorge bereiten auch die Kontenkündigungen und -verweigerungen gegenüber missliebigen Publikationsorganen, Parteien und Gruppen. Und in letzter Zeit zwingen europaweit immer mehr Banken ihre Kunden, Ihnen Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu geben. Und nun auch noch Beschränkungen für den Überweisungsverkehr?


    Targobank zieht nach Meine Leser hatten einen guten Riecher, denn die ING bleibt kein Einzelfall. In den letzten Tagen hat nun auch die Targobank Schreiben an ihre Kunden versandt, mit denen sie diese über die Einführung eines nur wenig höheren Standard-Überweisungslimits von 2500 Euro ab Oktober informiert. Dieses gilt auch für Geschäftskunden, bei denen höhere Überweisungen zur Tagesordnung gehören dürften. Die Kunden können das Limit anheben. Anders als bei der ING gibt es keine Wartezeit, bis die Anhebung greift. Zumindest teilt die Targobank nichts darüber mit.

    Jede Menge Ungereimtheiten beim Vorgehen der Bank und bei der Begründung wecken Misstrauen. Diese Ungereimtheiten findet man bei näherer Betrachtung auch beim Vorgehen der ING.

    Wie die ING begründet die Targobank die Neuerung mit der Sorge um die Sicherheit des Gelds ihrer Kunden. Neu ist allerdings im Vergleich zur Aktion der ING, dass sich die Targobank ausdrücklich auf rechtliche Vorgaben beruft. Sie schreibt:

    Zitat
    „Damit setzen wir neue allgemeingültige Vorgaben im europäischen Recht um. (…) Da wir unsere Bedingungen an die aktuelle Rechtslage anpassen, benötigen wir dafür keine aktive Zustimmung von Ihnen.“


    Neue EU-Verordnung als Vorwand


    Im April 2024 trat die EU-Verordnung 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen in Kraft. Sie verlangt nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, also ab Oktober 2025, unter anderem, dass die Banken den Kunden die Möglichkeit geben, einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen pro Tag oder pro Überweisung festzulegen (Art. 5a, Abs. 6).


    Die Targobank geht mit ihren Änderungen jedoch sehr weit über dies Vorschrift hinaus. Die Verordnung bezieht sich nur auf Sofortüberweisungen, bei denen der Überweisungsbetrag binnen Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben wird. Vom Setzen einer Höchstgrenze durch die Bank ist nicht die Rede. Die Targobank setzt jedoch selbst eine Höchstgrenze und zwar gleich auch für Standard-Überweisungen, für die es keine (veröffentlichten) neuen Vorschriften dieser Art gibt.


    Jede Menge Ungereimtheiten


    Festzustellen ist also erst einmal:

    • Die Behauptung der Targobank, dass sie nur neue Vorgaben aus europäischem Recht umsetze und deshalb keine Einwilligung brauche, ist falsch.
    • Die ING, die mutmaßlich aus gleichen oder ähnlichen Gründen ihre Regeln geändert hat, verschweigt in ihrer Begründung die EU-Verordnung, mit der das offenkundig zusammenhängt.
    • Die ING hat keine Einwilligung ihrer Kunden in die neuen Überweisungsregeln eingeholt.

    Wenn man in die Geschäftsbedingungen der beiden Banken schaut, findet man noch mehr Ungereimtheiten. Anders als die ING passt die Targobank die ihren an die neuen Überweisungsprozeduren an. Sie hat ihren Kunden eine hilfreiche Zusammenstellung der Änderungen in den Geschäftsbedingungen und im Preis- und Leistungsverzeichnis zukommen lassen. Sie sollen ab Oktober automatisch gelten, wenn die Kunden nicht widersprechen. Wenn sie widersprechen, wird das als Kontokündigung behandelt.


    In ihre Geschäftsbedingungen hat die Targobank nur die Neuerung aufgenommen, die von der EU-Verordnung tatsächlich verlangt wird: die Überweisungslimits bei Sofortüberweisungen. Unter Punkt 1.6. „Ausführung eines Überweisungsauftrags“ und 1.7 „Ablehnung eines Überweisungsauftrags“ fügt sie als zusätzliche Bedingungen für die Ausführung eines Echtzeit-Überweisungsauftrags ein, dass „das vom Kunden festgelegte Beitragslimit“ eingehalten ist, und kündigt an, dass sie die Ausführung des Auftrags andernfalls ablehnen werde.


    Das von der Bank selbst festgelegte Betragslimit (das die EU-Verordnung nicht vorschreibt), wird nicht als Ausführungsbedingung erwähnt. Die von der Bank eingeführte Höchstgrenze auch für Standard-Überweisungen wird in diesen Abschnitten über Ausführung und Ablehnung eines Überweisungsauftrags ebenfalls nicht erwähnt. Das legt den Schluss nahe, dass die Bank eigentlich keine rechtliche Grundlage hat, ein selbst festgelegtes Betragslimit für Echtzeitüberweisungen und Höchstgrenzen für Standardüberweisungen durchzusetzen, indem es die Ausführung verweigert.


    Überraschenderweise finden sich die neuen Höchstgrenzen für Überweisungen dann im Preis- und Leistungsverzeichnis, das ebenfalls geändert wird. Dort wird unter dem neuen Punkt 1b eine Höchstgrenze pro Überweisung oder Dauerauftrag von 2.500 Euro eingeführt, auch für Geschäftskunden.


    Während aber im Informationsschreiben der Bank steht, dass man diesen neuen standardmäßigen Höchstbetrag für Überweisung oder Dauerauftrag „jederzeit in der Banking-App, im Online-Banking oder auch in der Filiale anpassen“ könne, hat das in die Geschäftsbedingungen nur für Echtzeit-Überweisungen Eingang gefunden. Bei Standard-Überweisungen sichert die Bank lediglich in Bezug auf ein unverändert geltendes Tages-Limit von 25.000 Euro in Punkt 1a des Preis- und Leistungsverzeichnisses die Änderungsmöglichkeit zu. Bei der Höchstgrenze für den einzelnen Auftrag unter Punkt 1b von 2.500 Euro fehlt diese Zusicherung.


    Ich wollte von der Targobank wissen, warum nur die neue Höchstgrenze für Echtzeit-Überweisungen in den Geschäftsbedingungen erwähnt wird, während dasjenige für Standardüberweisungen – scheinbar sachwidrig – im Preis- und Leistungsverzeichnis eingeführt wird. Die Bank hat offenkundig keine überzeugende Antwort. Sie wich der Beantwortung dieser Frage in ihrer Stellungnahme aus.


    Ebensowenig antwortete die Targobank auf die Frage,wie sie das von ihr eingeführte Standard-Überweisungslimit von 2500 Euro umzusetzen plane, wenn diese Höchstgrenzen unter den Ausführungsvoraussetzungen für Überweisungen in den Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind? Sie verwies als Rechtsgrundlage lediglich auf den oben erwähnten §5a der EU-Verordnung zu Echtzeit-Überweisungen, der verlangt, dass Kunden selbst eine Höchstgrenze für Echtzeit-Überweisungen festlegen können.


    Man kann vermuten, dass die Bank die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Neuerungen statt in die Geschäftsbedingungen in das Preis- und Leistungsverzeichnis gepackt hat, um der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Kunden zu entgehen. Ob das rechtskonform ist, müssen Juristen beurteilen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bank für Änderungen der Geschäftsbedingungen und für Gebührenerhöhungen die ausdrückliche Zustimmung der Kunden braucht. Hier handelt es sich nicht um eine Gebührenerhöhung. Fraglich ist allerdings, ob es sich bei den Höchstgrenzen für Überweisungen nicht um Regelungen handelt, die in die (zustimmungspflichtigen) Geschäftsbedingungen gehören. Dass die Targobank die Höchstgrenzen für Echtzeit-Überweisungen dort geregelt hat, spricht dafür.


    Bei der ING sieht es nicht besser aus. In den online veröffentlichten Geschäftsbedingungen (Stand 15.6.2025) gibt es kein Anzeichen der seit Mai geltenden neuen Höchstgrenze für Überweisungen. In den „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“ heißt es in Nr. 1.6 zu „Ausführung des Überweisungsauftrags“:

    Zitat
    „Die ING führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben in der vereinbarten Art und Weise vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder eine ausreichende eingeräumte Kontoüberziehung vereinbart ist.“

    Kein Wort von einer Höchstgrenze.

    In den „Vereinbarungen zum Internetbanking“ heißt es In Nr. 7 Absatz 2 lediglich allgemein zur Auftragsausführung, die Bank werde einen Auftrag ausführen, wenn unter anderem das gesondert vereinbarte Online-Banking–Verfügungslimit nicht überschritten ist. Ob diese allgemeine Höchstgrenze für das Online-Banking einschlägig ist, ist zweifelhaft. Auf jeden Fall ist eine nachträglich von der Bank einseitig ohne Zustimmung des Kunden eingeführte Höchstgrenze für Überweisungen von 2000 Euro kein „vereinbartes Verfügungslimit“. Unter Punkt 1.8. räumt sich die ING selbst das Recht ein, “ im Rahmen des Telebanking betragliche Begrenzungen festzulegen, die bei den ING Kundenbetreuern erfragt werden können bzw. unter www.ing.de ersichtlich sind.“ Klickt und scrollt man sich zu den „Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen
    “ durch, liest man dort zum Thema Höchstgrenze nur, das Überweisungen im Telefon-Banking oder schriftlich auf 50.000 begrenzt seien. Eine Obergrenze für Online-Überweisungen wird nicht genannt. Dasselbe gilt für das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, Stand 15.6.2025 (Seite 4).


    Teil 2 folgt

  • Teil 2


    Zusammenfassung


    Erst die ING, dann die Targobank haben Standard-Überweisungslimits von 2000 bzw. 2500 Euro eingeführt, welche die Kunden ändern können. Die ING hat diese, soweit ich erkennen kann, nicht in ihre Geschäftsbedingungen und ihr Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen und entsprechend auch kein Einverständnis ihrer Kunden eingeholt. Die Targobank hat ihren Kunden fälschlich mitgeteilt, ein Einverständnis einzuholen sei nicht nötig, weil man nur neue rechtliche Vorgaben umsetze.


    Die Targobank lässt erkennen, dass der Anlass der Neuerung eine EU-Verordnung ist, wonach Bankkunden ab Oktober die Möglichkeit bekommen müssen, ein Betragslimit für Echtzeit-Überweisungen festzulegen. Eine Erklärung dafür, dass sie viel weitergehend selbst ein Limit einführt und dieses auch auf Standard-Überweisungen erstreckt, gibt sie nicht. Fragen zur eigenwilligen Aufteilung der Materie auf Geschäftsbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis weicht sie aus. Das Versprechen, die Kunden könnten die Standard-Überweisungslimit jederzeit ändern hat die Targobank nicht in ihre Geschäftsbedingungen oder ihr Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.


    Schlussfolgerungen, Vermutungen und Konsequenzen


    Nach meiner Erfahrung sind solche sich ähnelnden Aktionen von Banken in der Regel von Vorgaben der Bankenregulierer inspiriert, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Wenn es um tatsächliche oder vorgebliche Bekämpfung von Geldwäsche geht, lassen die Regulierer nämlich in Sachen rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien regelmäßig fünf gerade sein und verheimlichen Öffentlichkeit und Bankkunden, die Vorgaben, die sie den Banken machen. Für mich passen die Vorgänge bei ING und Targobank in ein bekanntes Schema, wie wir es schon vom behördlichen Kampf gegen das Bargeld kennen. Die Behörden wollen von den Banken gewarnt werden, wenn ungewöhnlich große Überweisungen anstehen, und genug Zeit haben, diese zu stoppen, auf andere Weise einzugreifen, oder verdächtige Zahlungsströme genau verfolgen.


    Ähnliches ist – wie berichtet – in den letzten Jahren europaweit in Sachen Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse an die Banken zu beobachten. Immer mehr Banken verlangen Auskunft über das Gesamtvermögen und genaue Angaben über Einkommensverhältnisse und Arbeitgeber von ihren Neukunden und sogar Bestandskunden. Hier ist es offensichtlich, dass der Druck von den Regulierern ausgeht. Da gleichzeitig an einem umfassenden Bankkonten-Register gearbeitet wird, bedeutet das, dass die Behörden einem europaweiten umfassenden Vermögens- und Einkommensregister immer näher kommen.


    Unabhängig davon, ob die Überweisungsobergrenzen von den Behörden betrieben, oder von den Banken aus eigenem Antrieb eingeführt werden, ist die Grundlinie der Konsequenzen klar. Unsere Verfügungsgewalt über unser finanzielles Eigentum wird immer weiter eingeschränkt. Alles was wir mit unserem Geld anfangen wollen, abseits alltäglicher Kleinverfügungen, wird immer mehr unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Schon jetzt ist es ja so, dass man tunlichst der Bank vorher Bescheid sagt, wenn man eine große Überweisung für eine Immobilie oder ein teures Auto tätigen möchte. Sonst verweigert sie leicht die Ausführung um nicht von ihren Aufsehern der Komplizenschaft bei der Geldwäsche durch Nachlässigkeit beschuldigt zu werden.


    Dieses Vorgehen wird durch die Eisbrecher ING und Targobank nun auf viel geringere Beträge ausgeweitet. Das soll harmlos erscheinen, indem es zunächst leicht gemacht wird, die Obergrenzen anzuheben. Aber das kann sich bald ändern. Wir sollen jetzt schon daran gewöhnt werden, dass wir nicht einfach über unser Geld verfügen können, sondern erst einmal einen Antrag stellen müssen. Der nächste Schritt wird dann sein, dass man diesen Antrag von Fall zu Fall begründen muss, weil man sonst aufgrund von Geldwäscheverdacht abblitzten könnte.


    Bei der nächsten Finanzkrise wird es leicht sein, zu verhindern, dass Geld von insolvenzgefährdeten Banken abfließt, ohne dass man gleich alle Banken dicht machen muss. Bargeld bekommt man ohnehin nur noch schwer in größeren Mengen von der Bank. Wenn es überall Überweisungsobergrenzen gibt, kann man diese über Nacht auf einen einheitlichen niedrigen Betrag setzen, ohne erst Programme dafür schreiben zu müssen.


    Wenn eine Kriegstüchtigkeitsanleihe zur verpflichtenden patriotischen Zeichnung anstehen sollte, wird es sich als sehr praktisch erweisen, dass man über das Banken-/Vermögensregister die Vermögensverhältnisse der Bürger genau kennt und diese gehindert sind, ihre Guthaben abzuheben oder wegzuüberweisen und zu verstecken.


    Mehr


    Kafka lässt grüßen: Bei Geldwäscheverdacht macht der Rechtsstaat Pause13. 11. 2024 | Bei Geld hört der Spaß auf, bei möglicher Geldwäsche auch der Rechtsstaat. Denn zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört, dass man den Vorwurf erfahren muss und eine Chance bekommt, Irrtümer aufzuklären und sich zu verteidigen. Diese Chance bekommt man bei Geldwäscheverdacht ausdrücklich nicht, jedenfalls nicht gegenüber der Bank als verlängertem Arm der Finanzermittler.


    Deutsche Bankaufsicht kriminalisiert Bargeld14. 05. 2021 | Hören | Wenn es nach der deutschen Bankaufsichtsbehörde Bafin geht, einer der schlechtesten Finanzaufsichten der Welt (Wirecard, Cum-Ex, Cum-Cum), gilt Bargeld künftig schon ab Beträgen von 2500 Euro als illegal erworben, wenn das Gegenteil nicht nachgewiesen wird. Der unerklärte Krieg der Bundesregierung gegen das gesetzliche Zahlungsmittel der Währungsunion läuft heiß.


    In Spanien wird die Nutzung von Geldautomaten zum Risiko

    4. 05. 2025 | Die Kriminalisierung der Bargeldnutzung in Europa wird auf eine neue Stufe gehoben. Vorreiter ist wieder einmal Spanien. Wer mehr als 3.000 Euro seines Geldes von der Bank abhebt, muss dies Tage vorher beim Staat anmelden, sonst riskiert er hohe Strafen. Wer zu oft weniger als 3.000 Euro abhebt gerät ins Visier der Behörden.



    So sollte das besser lesbar sein.



    LG Vatapitta

  • Die Behörden wollen von den Banken gewarnt werden, wenn ungewöhnlich große Überweisungen anstehen, und genug Zeit haben, diese zu stoppen, auf andere Weise einzugreifen, oder verdächtige Zahlungsströme genau verfolgen.

    guter punkt, hatte ich überlesen

    It begins to make more sense if mentally, one stops thinking about Covid and Marburg as names of microbes, and start thinking of them as brand names of weapons systems (like Predator drone, Hellfire missiles or F-22 jet).

  • In Ergänzung zu den Posts #9.725 und #9.737 ...


    Handelsblatt

    Bankenunion

    EU will die Abwicklung von Banken erleichtern

    Die EU reformiert die Einlagensicherung mit dem Ziel, geordnete Abwicklungen zu erleichtern. Nun könnte die Diskussion über europäische Sicherungssysteme wieder losgehen – zum Ärger Berlins.

    26.06.2025

    Die EU hat neue Abwicklungsregeln für Banken beschlossen. Die am Mittwochabend erzielte Einigung zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament sieht vor, dass Banken im Fall einer Schieflage künftig leichter auf nationale und europäische Sicherheitsfonds zugreifen können.

    Das „Crisis Management and Deposit Insurance Framework“ (CMDI) soll dazu führen, dass die Behörden strauchelnde Banken häufiger abwickeln, statt sie mit Steuergeldern zu retten. [...]

    Die Reform zielt vor allem auf kleine und mittlere Banken bis zu einer Bilanzsumme von 80 Milliarden Euro. Diese haben häufig nicht genug Eigenkapitalpuffer und Verbindlichkeiten, um im Krisenfall alle Forderungen zu begleichen. Dann stehen die Regierungen vor der Entscheidung, die Geldinstitute in die Insolvenz gehen zu lassen oder sie zu retten.

    Statt der Insolvenz soll künftig die geordnete Abwicklung häufiger als Alternative genutzt werden. Unter Leitung der Aufseher werden dann zuerst die Anteilseigner und Gläubiger der Bank herangezogen, um das kriselnde Institut zu rekapitalisieren. Zusätzlich sollen die Banken auch auf die branchenfinanzierten nationalen Einlagensicherungen und den Europäischen Abwicklungsfonds (SRF) zurückgreifen dürfen. [...]

    Die neuen EU-Regeln gelten auch für die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Volksbanken in Deutschland und Österreich. Diese hatten vergeblich auf eine Ausnahme gepocht. Die Deutsche Kreditwirtschaft verwies darauf, dass die künftigen Regeln für den Fall, dass Banken abgewickelt werden, einen größeren Einsatz von Mitteln der Einlagensicherung erlauben. „Dadurch steigt das Risiko häufiger und größerer Belastungen für die nationalen Systeme.“

    Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagte, es sei immerhin gelungen, den ursprünglichen Gesetzesvorschlag der Kommission deutlich zu entschärfen. „Der Griff in den Abwicklungstopf oder die Einlagensicherungssysteme muss auch im Krisenfall die absolute Ausnahme bleiben und an hinreichend strenge Bedingungen geknüpft sein“, sagte er. Das sei nun sichergestellt. [...]

  • Binnen weniger Monate müssen mehrere Genossenschaftsbanken gestützt werden. Das kratzt am Image der als konservativ bekannten Branche. Insider befürchten weitere Probleme.


    Genossenschaftsbanken: Wie vier Volksbanken eine Milliarde verzockt haben
    Binnen weniger Monate müssen mehrere Genossenschaftsbanken gestützt werden. Das kratzt am Image der als konservativ bekannten Branche. Insider befürchten…
    www.handelsblatt.com

  • Binnen weniger Monate müssen mehrere Genossenschaftsbanken gestützt werden.

    Ach, ist schon wieder Murmeltiertag ?

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“



  • Moin woernie,


    sei sicher, Du möchtest den Reset nicht erleben.

    Ein Zusammenbruch der Währungen führt unweigerlich zu einem Absturz der Produktion, einem Kollaps der Lieferketten und erzeugt ein solches Ausmaß von Armut, Not, Hunger und in Folge von Gewalt, dass das niemand erleben möchte.


    Zu viele malen sich eine schöne goldene oder silberne Zukunft und schließen die Augen vor dem brutalen Machtkampf des Alten gegen das Neue. - Aber vielleicht läuft es ja wie in Argentinien?


    Was meint Merz, wenn er sagt, er möchte 10% der Ersparnisse der Bürger mobilisieren? (Es wird nicht bei 10% bleiben!)



    Ein Beispiel aus meiner Heimatstadt mit der Erfahrung der Jahre 2007 - 2009 weitergesponnen:


    Wir haben hier eine sehr große und gut geführte Wohnungsbaugenossenschaft, die nicht nur den Bestand verwaltet, sondern auch große Neubauprojekte umgesetzt hat. Die aktuelle Gesetzeslage (Gesetze dienen weit überwiegend der Erhöhung der Steuereinnahmen!) zwingt diese Genossenschaft kurzfristig für den Altbestand aus den 1930er Jahren extreme Summen in die Energieeinsparung zu investieren. Das wird sie nicht ohne eine hohe Kreditaufnahme schaffen können. Finanzieren wird sie das vermutlich über die örtliche Sparkasse.


    Wenn es zur nächsten Banken-Krise kommt, könnten diese Kredite an Blackrock & Co verkauft werden - remember 2008/9 - die die Kredite der Baugenossenschaft fällig stellen und die Immobilien übernehmen. - Was wird dann mit den Mieten geschehen?


    So sieht m. E. ein Teil des langfristigen Planes aus. Deutschland ist nicht souverän! Alle Kanzler haben die Kanzlerakte unterschrieben und sie mehr oder weniger rückgratlos umgesetzt. Das ist das Problem hinter allen anderen Problemen. Wir zahlen aktuell die irren Reparationen für WK 2 in Form von "Unterstützung" der Ukraine oder Bürgergeld für die Gäste , die mit deutschem Pass (= Wehrpflicht) eigentlich für den Krieg gegen Russland eingeplant waren.


    Wer im Leben mit Psychopathen zu tun hatte und zumindest einmal bewusst erfolgreich deren Manipulationsversuche abgewehrt hat, kann das perverse Denken und Handeln dieser Leute antizipieren.


    Nach wie vor unbeantwortet ist meine Frage: Wo wurden in den Haushalten bis 2010 die Reparationen für WK 1 ausgewiesen?



    LG Vatapitta

  • Moin woernie,


    sei sicher, Du möchtest den Reset nicht erleben.

    Moin vatapitta


    Sicher bin ich mir nicht. ;)

    Aber ich sagte ja schon: be carefull what you wish for. Dennoch: es gibt eben Dinge , Schwerkraft und andere Naturgesetze etc. die sind in Konsequenz unausweichlich. Was vom Tisch fällt, fällt unweigerlich zu Boden. Die Verschuldungsfähigkeit ist auch so eine Sache. Wir werden nicht auf ewig durch Aufschuldung ’unseren‘ Wohlstand mehren, bzw. (inzwischen) erhalten können.


    Glaubst Du die Merz‘sche ’Ersparnis-Mobilisierung‘ ist so ein Kaninchen , so eine lebensverlängernde Maßnahme ? Und weitere werden folgen ? Aber selbst wenn: ein perpetuum mobile ist unser Geldsystem auf Grund intrinsischer Defizite mit Sicherheit nicht. Ergo: der Reset ist eingebaut.


    Wie er sich vollziehen wird, wie groß die Not, das Elend und die Verwerfungen sein werden, wissen wir nicht. Ob ich es erleben werde auch nicht. Schauen wir optimistisch , beispielsweise nach Argentinien. :thumbup:

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