hier prallen einfach 2 Rechenwege aufeinander:
ein mathematischer Ansatz, wonach Zinsersparnis durch Tilgung besser ist als die nach all den Nebenkosten (Kosten und Gewinn der Versicherung, Kosten des Todesfallleistungsanteils etc.) übrigbleibende Rendite der KLV
und die Matherechnung, bei der die Raten der KLV stattlich subventioniert wurden mittels Einkommenssteuervorteil grad bei hohen Bezügen/Einkommen
damit sollten wir es einfach belassen