Da der Euro per Gesetz das einzige zugelassene Zahlungsmittel ist, muss er angenommen werden. Natürlich darf man sich dann zu Tode dokumentieren…
Muss er nicht.
24. November 2024, 05:31
Da der Euro per Gesetz das einzige zugelassene Zahlungsmittel ist, muss er angenommen werden. Natürlich darf man sich dann zu Tode dokumentieren…
Muss er nicht.
z.b. müssen Handwerksleistungen immer überwiesen werden um die bei der Steuer geltend machen zu können. Also wenn du deinen Schornsteinfeger bar bezahlst kannst du das Geld bei der Steuererklärung nicht geltend machen.
Das Autohaus wo wir die letzte Karre gekauft haben empfängt gerne täglich und nimmt die Anzahlungen entgegen, solange bis man den Autoschlüssel ausgehändigt bekommt.
Die weisen Dir zu gegebener Zeit das nach was Sie Dir nachweisen möchten . Frag‘ mal den ’kleinen Akif‘.
dann müssen die nach Südamerika
z.b. müssen Handwerksleistungen immer überwiesen werden um die bei der Steuer geltend machen zu können. Also wenn du deinen Schornsteinfeger bar bezahlst kannst du das Geld bei der Steuererklärung nicht geltend machen.
Das stimmt m. E. nicht. Wir haben (die pippi-Schornsteinfeger-Rechnung (~50 €) immer bar bezahlt und (m.E.) trotzdem immer erfolgreich steuerlich geltend gemacht. Du benötigst natürlich einen BELEG…schwarz mit 30 % Rabatt…kannste nicht absetzen.
dann müssen die nach Südamerika
Ja, wenn du hier (komplett !!!) raus bist hast alles richtig gemacht…aber 2. oder 3. Wohnsitz am Tegernsee oder in Minga geht dann sicher net.
Das stimmt m. E. nicht. Wir haben (die pippi-Schornsteinfeger-Rechnung (~50 €) immer bar bezahlt und (m.E.) trotzdem immer erfolgreich steuerlich geltend gemacht. Du benötigst natürlich einen BELEG…schwarz mit 30 % Rabatt…kannste nicht absetzen.
Doch, hier liegt Goldkakadu absolut richtig.
P. 35a Abs 5 Satz 3 EStG:
„3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.“
Die Vorschrift dient ja vor allem der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dass die Voraussetzungen für den Steuerabzug dennoch nicht durchgängig im Rahmen der ESt-Veranlagung abgeprüft werden, dürfte nicht überraschend sein. Aber verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Kann der unbare Zahlungsnachweis auf Anfrage nicht erbracht werden, ist der Steuerabzug futsch.
Es ist so haarsträubend! NWO Uschi haut Milliardenverträge per verlorener SMS raus und wir werden gegängelt, wenn der Schornsteinfeger bar bezahlt wird!
und wenn es auch keiner wissen will
Ab 1.1.25 verpflichtende eRechnung B2B
(Steht um Wachstumschancenverarschungsgesetz)
Wenns läuft und keiner schreit kommt dann B2C
Das hat mit PDF nix zu tun und jedes gekaufte Gummibärchen landet auf dem Bundesserver. Da nützt Kopfkissengeld nix mehr.
Endsiegziel Vermögensregister.
Positiv: Bis alles löwt brauchts noch mind. 8-10 Jahre.
Genug Zeit den Löffel abzugeben oder abzuhauen
Keiner verstehts, keiner glaubt es, keiner will es wissen.
Aber ab 1.1.25 gehts mit dem 1. großen Schritt los.
Das nächste Bürokratie- und Überwachungsmonster ist da.
Metallhändler sind seit 1.1.24 bei der FIU registriert.
Damit gehts dann reibungslos wenn die eRechnung da ist.
PS:
Wenn jemand eine Geschäftsidee sucht.
Autobahngold wird ein Rivival erleben.
Das stimmt m. E. nicht. Wir haben (die pippi-Schornsteinfeger-Rechnung (~50 €) immer bar bezahlt und (m.E.) trotzdem immer erfolgreich steuerlich geltend gemacht. Du benötigst natürlich einen BELEG…schwarz mit 30 % Rabatt…kannste nicht absetzen.
Dann haste Glück gehabt, unser Finanzamt erkennt das leider nicht an.
und wenn es auch keiner wissen will
Ab 1.1.25 verpflichtende eRechnung B2B
Bis Ende 2026…
dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG-E).
Bis Ende 2027…
dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich; zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG-E).
Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) diese Grenze überschreitet, haben aber noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI-Verfahren nach Art. 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. L 338 v. 28.12.1994, S. 98)) übermittelt werden. Dies gilt für Umsätze, die in 2026 bzw. 2027 ausgeführt wurden, auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser kompatibel ist.
Ab 2028…
sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten.
2028 ist die EU Geschichte oder du versteckst dich irgendwo in den Alpen vor den Feldjägern oder Bomben oder du bist bereits zu den Russen übergelaufen. Ich werde auch weiterhin Nicht-E-Rechnungen stellen und das damit vereinnahmte Geld nutzen, um ab 2027 eine unbefristete Weltreise zu machen. Unser Seher bzw Bibelforscher jew christ hat die Entwicklung hin zum dritten Weltkrieg ziemlich zutreffend beschrieben - und das schon 2022!
Also, warum sollte ich Gedanken und Energie in irgendeine dämliche Schnapsidee von Babylon verschwenden, wenn ich bis 2028 entweder bereits an der Ostfront liege, im Zuchthaus einsitze, weil ich mich gegen die Einziehung gewehrt habe, mich in irgendeiner Höhle im Wald verstecke oder bereits ins Exil geflohen bin? In all diesen Fällen habe ich kein Bedürfnis, eine Rechnung zu stellen.
Und wenn alles gut läuft, haben wir bis dahin mehrere geomagnetische Stürme der Stufe 5 hinter uns und vielleicht auch noch ein paar künstliche EMPs und das Thema "elektronisch" ist gegessen, denn dann gehts wieder um Hände und Füße und Dinge die man anfassen oder treten kann.
Heute gehts weiter rauf - plötzlich und unerwartet mit dem Aufwachen der Amis.
Doch nicht alles rosarot im Land der begrenzten Möglichkeiten...
Gruß
Golden Mask
Jetzt gilt es
Up in the sky
Keine Widerstände voraus, da unbekanntes Gebiet.
Quasi Schwarzes Loch
spannende Zeiten, wo man hinschaut
Was ist denn heute mit dem Goldpreis los?
es ist wieder "diese" Zeit des Jahres
.....und mein Geschäftskollege schaute mich heute morgen schon mit Dackelaugen an
Das macht er übrigens seit Jahren, weil er nicht auf mich hören will
Auch der Spruch:
Ja jetzt brauche ich auch nicht mehr kaufen.......
Kann ich nur ein müdes lächeln entgegen werfen
Jeder wünscht sich diese Szenario,
niemand glaubt daran.
Jeder wünscht sich diese Szenario,
niemand glaubt daran.
Ehrlich gesagt: Ich nicht. Mir wäre es lieber, wir wären in ruhigen Gefilden, könnten uns aufs Währungssystem verlassen, hätten Frieden, …und der Goldpreis wäre (deswegen) auf 500.
Gold ist mein Hedge um im Fall der Fälle wenigstens genug financial Fire Power zu haben. Ich wünsch mir ja auch keinen Brand herbei, nur weil ich ne Feuerversicherung habe…
Was nützt ein hoher Goldpreis wenn einem die Fetzen um die Ohren fliegen.
Alles anzeigen.....und mein Geschäftskollege schaute mich heute morgen schon mit Dackelaugen an
Das macht er übrigens seit Jahren, weil er nicht auf mich hören will
Auch der Spruch:
Ja jetzt brauche ich auch nicht mehr kaufen.......
Kann ich nur ein müdes lächeln entgegen werfen
G O L D ist zum KAUFEN immer zu TEUER ! !
Und zum VERKAUFEN immer zu BILLICH ! !