Rechtlicher Status als Zahlungsmittel:
- Diese Münzen sind offiziell gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland (§ 4 Abs. 1 Münzgesetz). Das bedeutet: Händler und Geschäfte in der BRD müssen sie als Zahlung (10E) annehmen – genau wie Scheine oder normale Umlaufmünzen.
2. In der Praxis werden sie selten als Zahlung verwendet, weil ihr Nominalwert (10 €) deutlich unter dem aktuellen Materialwert (ca. 20 €) liegt
Ja, die 10 Euro Münzen sind offizielles Zahlungsmittel.
Allerdings wirst du die in Geschäften nicht los.
Versuche es mal.
Selbst Banken verweigern teilweise die Annahme.
Selbst erlebt bei der Voba.
Eine Viertelstunde mit dem Kassierer rumdiskutiert von wegen Gesetzliches Zahlungsmittel.
Haben se nicht genommen.
Das man die annehmen muss ist wohl nicht der Fall.