Alles fertig machen zum Gipfelsturm...AG 90 $ , AU 4000 €
Gruß
Golden Mask
Gipfelsturm wegen "Steinschlag" verschoben
Gruß
Golden Mask
17. Juli 2026, 20:59
Alles fertig machen zum Gipfelsturm...AG 90 $ , AU 4000 €
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Golden Mask
Gipfelsturm wegen "Steinschlag" verschoben
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Golden Mask
Die UBS hält eine kombinierte Silber Derivate Short Position von rund 5,2 Milliarden Feinunzen. Diese Zahl übersteigt:
Allein auf Basis dieser Position ergibt sich ein rechnerischer Verlust von rund 223 Milliarden Franken. Damit ist die UBS bilanziell bereits heute insolvent, ausschliesslich aufgrund ihres Silber Engagements.
UBS steht vor Verstaatlichung!!! sagen SNB und Schweizer Regierung.
Frist zur Schließung von 80% der Shortpsitionen bis 10.2.gesetzt.
Die UBS selbst prognostiziert eine Silberpreis bis 10. Februar von 300 Fanken/oz
Damit ist die UBS bilanziell bereits heute insolvent, ausschliesslich aufgrund ihres Silber Engagements.
Wenn ich mir den Kursverlauf der Aktie ansehe, können das nur Fake News sein. UBS hätte ja in den letzten Quartalen schon enorme Verluste verbuchen müssen, und davon habe ich noch nichts mitbekommen.
BOMBE UBS ist faktisch insolvent und niemand sagt es euch!!!
genau mein humor:
Ein interner, als urgent eingestufter Bericht aus den obersten Ebenen der UBS zeigt eine Situation, die das Selbstverständnis der Schweiz als stabiler Finanzplatz grundlegend erschüttert. Die Inhalte dieses Dokuments deuten auf ein Risiko hin, das nicht nur die grösste Schweizer Bank betrifft, sondern die wirtschaftliche Sicherheit des gesamten Landes. Was besonders beunruhigt. Die Öffentlichkeit weiss bislang nichts davon.
und dann am ende: Transparenz ist keine Option. Transparenz ist eine Pflicht.
ich liebe ja grundsätzlich schon solchen käse von irgendwelchen seiten, youtubern, äxpärten etc pp ohne quellennachweis, aber diese clowns blubbern auch noch was von transparenz, was es ja gleich doppelt seriös und glaubwürdig macht ![]()
Jetzt habe ich auch mal eine Frage an euch.
Diese passt zwar hier nicht rein, ich stelle sie trotzdem:
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Vorteil wäre, dass dieser wenn er nach meinem Ableben die Münzen mal verkaufen möchte oder muss, ein offizieller Bescheid existieren würde, der ihn zum Eigentümer der Münzen macht und damit sowohl die steuerlichen als auch eigentumsrechtlichen Fragen verbindlich geklärt wären.
Nachteil ist natürlich, dass das FA über die Existenz der Münzen informiert ist.
Was zählt mehr? Vorteil oder Nachteil ?
Nicht informieren. Das System wird keine 10 Jahre mehr halten und im worst Case werden sie konfiszieren. Was unsichtbar ist muss auch unsichtbar bleiben.
Bei großen Geldeingängen durch legitime Verkäufe können Banken in Deutschland aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) Verdachtsmeldungen auslösen, insbesondere wenn die Beträge ungewöhnlich hoch oder das Verhalten vom normalen Muster abweicht. Eine Kontosperrung ist möglich, wenn die Bank den Verdacht nicht sofort klären kann, und sie muss dann die FIU (Financial Intelligence Unit) informieren, ohne den Kunden vorab zu warnen.
Meldepflichten
Banken melden nicht automatisch alle Überweisungen ans Finanzamt, sondern nur verdächtige Transaktionen (z. B. ab 10.000 € bei Bareinzahlungen oder ungewöhnlichen Mustern) oder bei Außenwirtschaftsgesetz (AWV)-Grenzen ab 50.000 € ins Ausland. Bei mehreren Verkäufen innerhalb Deutschlands mit klaren Verwendungszwecken (z. B. "Kaufpreis Auto XY") ist das Risiko geringer, aber Banken prüfen oft nach oder rufen an.
Vorbeugung
Eine vorherige Information der Bank über erwartete große Eingänge (z. B. per Hotline oder Chat mit Kaufverträgen) kann helfen, Nachfragen oder Sperrungen zu vermeiden, da es den Verdacht mindert. Dokumentieren Sie alle Transaktionen sorgfältig (Verträge, Rechnungen), um bei Rückfragen schnell nachweisen zu können.
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen
NEIN!
mach nen vertag und foddo auf tagseszeitung.
Alles anzeigenSehr gut zusammengefasst, insbesondere der Schluss. Er weiß es tatsächlich nicht.
Ich habe Mal so'n System eingeführt.
Da wird zunächst eine übliche Konfiguration gemacht und dann die Anzahl der Hits gezählt. Ist sie zu groß um vom dafür vorgesehenen Personal bewältigt zu werden wird justiert. Man schaut was oft falsch positiv ist und die Kriterien immer weiter gelockert bis eine erträgliche Menge übrig bleibt, die überprüft werden kann und möglichst wenige unschuldige Kunden angepisst werden. Denn tatsächlich sind echte GW Fälle sehr sehr selten. Mit einer guten Konfiguration kann man schon sehr gut filtern.
Tipp: Je offener man mit der Bank.kommuniziert desto schneller landet man auf einer ignore listen, also Kunden bzw Transaktionsarten die per se OK sind!
Hier und jetzt sind Goldbesitz und Veräußerung/Erwerb legal. Man sollte sich nicht wegen eventuelle künftige Risikoszenarien schon in vorraus komisch verhalten. Das ist kontraproduktiv!
Also einfach mal bei der Bank bescheid sagen...
Jungs, ich hab vor 20 Jahren in Silber investiert. Ihr seht ja was draus geworden ist. Bitte mal das System anpassen, damit hier nicht wegen lächerlichen 100k Überweisungen der Alarm losgeht.
.
Im Ernst. So läuft das. Die Software ist der neue Gott. Man muss nur den richtigen Knopf betätigen lassen.
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Wenn das EU-Vermögensregister kommt, musst du dir frei nach Shakepeare die Frage auch ohne Schenkung stellen: zeige ich oder zeige ich nicht?
Muss ich da unbedingt in Extreme verfallen, und 100% zeigen oder gar nichts? Tun es auch 30%, damit ich problemlos mal einen großen Posten verkaufen kann?
Zur Schenkung: in gutbürgerlichen Kreisen mit etwas konservativeren Anlagemethoden soll es Sitte sein, Kindern ab Geburt zum Geburtstag und zu Weihnachten je einen Krüger zu schenken, da kann schon was zusammenkommen. Muss der Sohnemann halt vor einer Veräußerung mal kurz mit der Hausbank sprechen, das dies so war, ein paar Krüger aus den 70ern vorzeigen und sagen, dass ein größerer Geldeingang vom Goldhändler auf dem Giro zu erwarten sei. Gold kaufen, Jahrzehnte halten, dann verkaufen ist ganz gewiss weitestmöglich von Geldwäsche entfernt.
Alles anzeigenJetzt habe ich auch mal eine Frage an euch.
Diese passt zwar hier nicht rein, ich stelle sie trotzdem:
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Vorteil wäre, dass dieser wenn er nach meinem Ableben die Münzen mal verkaufen möchte oder muss, ein offizieller Bescheid existieren würde, der ihn zum Eigentümer der Münzen macht und damit sowohl die steuerlichen als auch eigentumsrechtlichen Fragen verbindlich geklärt wären.
Nachteil ist natürlich, dass das FA über die Existenz der Münzen informiert ist.
Was zählt mehr? Vorteil oder Nachteil ?
Den Räuber interessiert es in der Regel einen feuchten, was er gestern gesagt hat, wenn er dich heute ausrauben will.
Ihn interessiert nur, ob bei dir, oder in dem Fall bei deinem Stamm auch was zu holen ist.
Es gibt also keinen Vorteil. Auch wenn dir dein dir anerzogener Gehorsams- und Rechtsstaatsvertrauensreflex etwas anderes sagt.
Im Ernst. So läuft das. Die Software ist der neue Gott. Man muss nur den richtigen Knopf betätigen lassen.
ja, und dies vollkommen autonom, hatte ich vor kurzem bei painpal. wollte nen schnapper für 2500€ bezahlen, aber durfte ich nicht. war natürlich nachts also niemand zu erreichen. am nächsten tag war der schnapper natürlich dann schon weg und der typ von painpal hat mir dann erklärt, dass es dort nach dem zufallsprinzip abläuft, hatte jetzt nichts mit ungewöhnlichen verhalten zu tun (konto besteht seitdem es pp gibt und da wurden schon wesentlich höhere beträge drüber abgewickelt). das beste ist, niemand von denen (zumindest first level support) hat nen schimmer wie oder was da abläuft, noch kann man das für die zukunft vermeiden, weil da niemand irgendeinen zugriff drauf hat
![]()
Gold kaufen, Jahrzehnte halten, dann verkaufen ist ganz gewiss weitestmöglich von Geldwäsche entfernt.
das sieht die dunkle seite der nahtzieh fascho macht aber dummerweise grundsätzlich ganz anders, einfach so aus prinzip halt.
Wenn das EU-Vermögensregister kommt, musst du dir frei nach Shakepeare die Frage auch ohne Schenkung stellen: zeige ich oder zeige ich nicht?
Muss ich da unbedingt in Extreme verfallen, und 100% zeigen oder gar nichts? Tun es auch 30%, damit ich problemlos mal einen großen Posten verkaufen kann?
Zur Schenkung: in gutbürgerlichen Kreisen mit etwas konservativeren Anlagemethoden soll es Sitte sein, Kindern ab Geburt zum Geburtstag und zu Weihnachten je einen Krüger zu schenken, da kann schon was zusammenkommen. Muss der Sohnemann halt vor einer Veräußerung mal kurz mit der Hausbank sprechen, das dies so war, ein paar Krüger aus den 70ern vorzeigen und sagen, dass ein größerer Geldeingang vom Goldhändler auf dem Giro zu erwarten sei. Gold kaufen, Jahrzehnte halten, dann verkaufen ist ganz gewiss weitestmöglich von Geldwäsche entfernt.
Mehrfach versteuertes Geld nicht nochmal versteuern zu wollen ist schon extrem.
Dann lieber nochmal hinhalten, aber mit Vaseline bitte. Dann tut's nur 30% so weh.![]()
Mehrfach versteuertes Geld nicht nochmal versteuern zu wollen ist schon extrem.
Dann lieber nochmal hinhalten, aber mit Vaseline bitte. Dann tut's nur 30% so weh.
Verdacht auf Geldwäsche zerstreuen hat nichts mit versteuern zu tun. Eine Kontosperrung täte tatsächlich weh, und anschließendes unötiges Gezerre mit dem FA wegen der Mittelherkunft auch.
Verdacht auf Geldwäsche zerstreuen hat nichts mit versteuern zu tun. Eine Kontosperrung täte tatsächlich weh, und anschließendes unötiges Gezerre mit dem FA wegen der Mittelherkunft auch.
Meine Rede. Lieber noch mal Tribut abliefern als das für einen BRD Sozialisierten Undenkbare zu tun und sich mit einem klaren Nein zu verteidigen.
Ich hab gehört, dass man 2020 für einen gewissen Obolus einen konformen gelben Ausweis bekommen hat. Vielleicht kannst du mir sagen, was sowas gekostet hat und ob Corminaty oder Astra drin stand?
Der ganze EM Dreck im Moment, lässt mich nicht mehr durchschlafen ![]()
Jetzt muss ich um 4.17 Uhr schon wieder die Kurse checken
Nicht durchschlafen nervt gewaltig
![]()
...und andere sitzen um die Zeit in der S-Bahn auf dem Weg in die Arbeit (die noch (noch!) notwendig ist, um den Tag zu finanzieren).
Alles anzeigenJetzt habe ich auch mal eine Frage an euch.
Diese passt zwar hier nicht rein, ich stelle sie trotzdem:
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Vorteil wäre, dass dieser wenn er nach meinem Ableben die Münzen mal verkaufen möchte oder muss, ein offizieller Bescheid existieren würde, der ihn zum Eigentümer der Münzen macht und damit sowohl die steuerlichen als auch eigentumsrechtlichen Fragen verbindlich geklärt wären.
Nachteil ist natürlich, dass das FA über die Existenz der Münzen informiert ist.
Was zählt mehr? Vorteil oder Nachteil ?
Alles anzeigenSchenkung u.U. NICHT angeben......
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschenkten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
(3) Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.
(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
--------------------------
Nach belastbaren Auskünften im Internet ist zuverlässig festgestellt, dass es folgende Freibeträge für Schenkungen gibt:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb:
1. des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
3. der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
4. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
6. (weggefallen)
7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
https://www.sparkasse.de/pk/ra…ben/schenkungssteuer.html
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/
Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6).
Feststellung:
Gemäss § 30 (ErbStG) "Anzeige des Erwerbs"
- Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb …..
liegt mit einer Schenkung in Höhe von 399.000,- Euro (an z.B. den Sohn) eindeutig und klar kein erbschaftssteuerlich relevanter Erwerb vor, da unter § 16 ErbStG die Freibeträge präzise definiert sind.
Somit entfällt die nach §30 ErbStG geforderte Anzeigepflicht.
Kann man eine Schenkung ohne Notar machen?
Der Schenkungsvertrag ist in §§ 516 ff. BGB geregelt. Nach § 518 I BGB ist es erforderlich, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Ausnahmen sind so genannte Handschenkungen, die sofort erfüllt werden.
Daher empfiehlt es sich, folgende Formulierung in den Schenkungsvertrag aufzunehmen:
Die Schenkung erfolgt als formlose Handschenkung nach § 516 Abs. 1 BGB und wird daher nicht durch einen Notar beurkundet.
In der Anlage ein formloser Vertrag als Vorlage.
Dies ist keine Rechtsberatung, wurde aber anwaltlich geprüft und für gut befunden.
Es gibt kaum Fundstellen im Internet, die Notare und Anwälte wollen verdienen, also wird immer der eigene Berufsstand empfohlen
und ordentlich Systemangst erzeugt.....
Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):
"Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."