POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!

  • ...und andere sitzen um die Zeit in der S-Bahn auf dem Weg in die Arbeit (die noch (noch!) notwendig ist, um den Tag zu finanzieren).

    ...und wenn sie nicht gestorben sind, dann impfen sie noch heute...
    „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, daß zwei und zwei gleich vier ist. Sobald das gewährleistet ist, ergibt sich alles andere von selbst.“
    “Der Staat zeigt seine Zähne Und wir sorgen für Zahnausfall Wir werden uns wehren Wir ergeben uns in keinem Fall“


  • Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):


    "Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."

  • echtes ATH 84 85 86 87 88 89 90 91


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    Gold wirft auch nach[s]18[/s] 23 Jahren noch immer keine Strafzinsen ab! :thumbup:
    Hobbyimker (Honig via Boardnachricht)
    Alchemist


    Meine Bewertung: Knallsilber

    2 Mal editiert, zuletzt von Knallsilber ()

  • Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wäre sonst vermutlich die erste parabolische Bewegung der Börsengeschichte, die nicht darin mündet. Kann bzw. wird aber sicherlich so sein, dass das Ganze auf hohem Niveau stattfindet. Etwa von 200 auf 100 oder so.

  • Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wär

    Husch Husch, RAUS hier! Das ist der Jubelfaden, störe Er nicht meine morgendliche Euphorie!   [smilie_happy] [smilie_happy]

    Nach 25 Jahren des stillen Leidens darf es jetzt ruhig "to the moon"...danach schauen wir weiter. [smilie_love]

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  • Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wäre sonst vermutlich die erste parabolische Bewegung der Börsengeschichte, die nicht darin mündet. Kann bzw. wird aber sicherlich so sein, dass das Ganze auf hohem Niveau stattfindet. Etwa von 200 auf 100 oder so.


    Wir leben ja auch in parabolische Zeiten

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Nicht vergessen, heute ist Bewegungsdienstag!


    Btw. was mir aufgefallen ist, auch schon vor Weihnachten, neuerdings wird gerne in der Zeit zwischen 0600 und 0700 MEZ per Wasserfall auf den Preis gehauen, um Anstiege im asiatischen Handel wieder zu drücken. Aber nur mit mäßigem Erfolg.


    Unseren täglichen Wasserfall zwischen 0600 und 0700 MEZ gab es auch heute wieder....


    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Und trotzdem sind wir noch fett im Plus

    ...und wenn sie nicht gestorben sind, dann impfen sie noch heute...
    „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, daß zwei und zwei gleich vier ist. Sobald das gewährleistet ist, ergibt sich alles andere von selbst.“
    “Der Staat zeigt seine Zähne Und wir sorgen für Zahnausfall Wir werden uns wehren Wir ergeben uns in keinem Fall“

  • Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):


    "Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."

    Ich habe den guten Kommentar von Bergstein zum Anlass genommen, hier eine Rechtsbetrachtung sowie einen Entwurf eines Schenkungsvertrages beizufügen.

    Hierzu ist anzumerken, das man bei z.B. Edelmetallgeschenken den Kurs auch entsprechend erwähnt. Bitte NICHT den Spotkurs nehmen, sondern einen mittelteuren Händler bei Gold.de raussuchen und dokumentieren. Grund ist, das das FA immer versucht, zu stänkern. Daher werden die bei Spotkurs argumentieren, dass kein Gold zum Spot im üblichen Handel zu erwerben ist! Das kann dann u.U. den Schenkungsvertrag hinfällig machen.

    Daher meine Empfehlung: Genügend Abstand von den Höchstbeträgen nehmen, also nicht glatt 400.000,--, sondern ruhig 390.000,--.

    Da es KEINE notarielle Beurkundungspflicht gibt, könnte man ja alle 10 Jahre plus 1 Tag entsprechend die Verträge aufsetzen ..... hüstel.....

    Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte mit Steuerberater / Anwalt o.ä. abklären.

  • Bei gold ne Handschenkung mit 3 kg.


    Dokumentieren und da dann 2005, 2008 2020 oder auch was immer einsetzen...basta.



    cu DL....hier sind so völlig phantasiebefreite Vögel unterwegs, denen muß man selbst das bieseln erklären :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    Plutonia lebe hoch und Gold ahoi

  • OK - wann sehen wir die 100? In Februar oder erst in März?

    Gruß von Bumerang
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  • Zum Silber-Anstieg, irgendwas ist im Busch:

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    Grüße, Ente

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