Der ganze EM Dreck im Moment, lässt mich nicht mehr durchschlafen ![]()
Jetzt muss ich um 4.17 Uhr schon wieder die Kurse checken
Nicht durchschlafen nervt gewaltig
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14. Januar 2026, 22:51
Der ganze EM Dreck im Moment, lässt mich nicht mehr durchschlafen ![]()
Jetzt muss ich um 4.17 Uhr schon wieder die Kurse checken
Nicht durchschlafen nervt gewaltig
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...und andere sitzen um die Zeit in der S-Bahn auf dem Weg in die Arbeit (die noch (noch!) notwendig ist, um den Tag zu finanzieren).
Alles anzeigenJetzt habe ich auch mal eine Frage an euch.
Diese passt zwar hier nicht rein, ich stelle sie trotzdem:
Würdet ihr eine offizielle Schenkungsanzeige beim FA für Goldmünzen an euren Sohn machen, vor dem Hintergrund, dass alle 10 Jahre eine Schenkung stattfinden kann ( ich habe zumindest vor noch 10 Jahre zu leben ).
Vorteil wäre, dass dieser wenn er nach meinem Ableben die Münzen mal verkaufen möchte oder muss, ein offizieller Bescheid existieren würde, der ihn zum Eigentümer der Münzen macht und damit sowohl die steuerlichen als auch eigentumsrechtlichen Fragen verbindlich geklärt wären.
Nachteil ist natürlich, dass das FA über die Existenz der Münzen informiert ist.
Was zählt mehr? Vorteil oder Nachteil ?
Alles anzeigenSchenkung u.U. NICHT angeben......
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschenkten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
(3) Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.
(4) Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
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Nach belastbaren Auskünften im Internet ist zuverlässig festgestellt, dass es folgende Freibeträge für Schenkungen gibt:
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb:
1. des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;
3. der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;
4. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;
6. (weggefallen)
7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
https://www.sparkasse.de/pk/ra…ben/schenkungssteuer.html
https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/
Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6).
Feststellung:
Gemäss § 30 (ErbStG) "Anzeige des Erwerbs"
- Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb …..
liegt mit einer Schenkung in Höhe von 399.000,- Euro (an z.B. den Sohn) eindeutig und klar kein erbschaftssteuerlich relevanter Erwerb vor, da unter § 16 ErbStG die Freibeträge präzise definiert sind.
Somit entfällt die nach §30 ErbStG geforderte Anzeigepflicht.
Kann man eine Schenkung ohne Notar machen?
Der Schenkungsvertrag ist in §§ 516 ff. BGB geregelt. Nach § 518 I BGB ist es erforderlich, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Ausnahmen sind so genannte Handschenkungen, die sofort erfüllt werden.
Daher empfiehlt es sich, folgende Formulierung in den Schenkungsvertrag aufzunehmen:
Die Schenkung erfolgt als formlose Handschenkung nach § 516 Abs. 1 BGB und wird daher nicht durch einen Notar beurkundet.
In der Anlage ein formloser Vertrag als Vorlage.
Dies ist keine Rechtsberatung, wurde aber anwaltlich geprüft und für gut befunden.
Es gibt kaum Fundstellen im Internet, die Notare und Anwälte wollen verdienen, also wird immer der eigene Berufsstand empfohlen
und ordentlich Systemangst erzeugt.....
Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):
"Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."
echtes ATH 84 85 86 87 88 89 90
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Last Train to 100 Silver ist gestartet:
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Das ist alles sehr spooky....... ![]()
Spooky? Ich gönne es den Fettfingern. Sie drücken die Kurse und China sagt ein paar Stunden später: Danke,danke.
Ich hab grad mein Bierbestand angetestet, keinerlei Schwindel.
WBT
Buy The Dip! Und auch paar Käsestangen dazu! Der Chinese holt dieTofuplätzchen raus....
Popp-Korn long ![]()
Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wäre sonst vermutlich die erste parabolische Bewegung der Börsengeschichte, die nicht darin mündet. Kann bzw. wird aber sicherlich so sein, dass das Ganze auf hohem Niveau stattfindet. Etwa von 200 auf 100 oder so.
Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wär
Husch Husch, RAUS hier! Das ist der Jubelfaden, störe Er nicht meine morgendliche Euphorie!
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Nach 25 Jahren des stillen Leidens darf es jetzt ruhig "to the moon"...danach schauen wir weiter. ![]()
Pervers ist das aktuell meine 5oz Silbermünzen mehr Wert sind als ich vor 2 Jahren für 20 SFr Goldvrenelis bezahlt habe.
Also bei Silber fänd ich inzwischen ja ne längere Verschnaufpause ganz gut. An irgendeinem Punkt wird es zu einer heftigen Gegenbewegung kommen. Wäre sonst vermutlich die erste parabolische Bewegung der Börsengeschichte, die nicht darin mündet. Kann bzw. wird aber sicherlich so sein, dass das Ganze auf hohem Niveau stattfindet. Etwa von 200 auf 100 oder so.
Wir leben ja auch in parabolische Zeiten
Nicht vergessen, heute ist Bewegungsdienstag!
Btw. was mir aufgefallen ist, auch schon vor Weihnachten, neuerdings wird gerne in der Zeit zwischen 0600 und 0700 MEZ per Wasserfall auf den Preis gehauen, um Anstiege im asiatischen Handel wieder zu drücken. Aber nur mit mäßigem Erfolg.
Unseren täglichen Wasserfall zwischen 0600 und 0700 MEZ gab es auch heute wieder....
Salo hat Recht. Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):
"Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn – so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen. Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden – Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann. Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein."
Ich habe den guten Kommentar von Bergstein zum Anlass genommen, hier eine Rechtsbetrachtung sowie einen Entwurf eines Schenkungsvertrages beizufügen.
Hierzu ist anzumerken, das man bei z.B. Edelmetallgeschenken den Kurs auch entsprechend erwähnt. Bitte NICHT den Spotkurs nehmen, sondern einen mittelteuren Händler bei Gold.de raussuchen und dokumentieren. Grund ist, das das FA immer versucht, zu stänkern. Daher werden die bei Spotkurs argumentieren, dass kein Gold zum Spot im üblichen Handel zu erwerben ist! Das kann dann u.U. den Schenkungsvertrag hinfällig machen.
Daher meine Empfehlung: Genügend Abstand von den Höchstbeträgen nehmen, also nicht glatt 400.000,--, sondern ruhig 390.000,--.
Da es KEINE notarielle Beurkundungspflicht gibt, könnte man ja alle 10 Jahre plus 1 Tag entsprechend die Verträge aufsetzen ..... hüstel.....
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte mit Steuerberater / Anwalt o.ä. abklären.
Bei gold ne Handschenkung mit 3 kg.
Dokumentieren und da dann 2005, 2008 2020 oder auch was immer einsetzen...basta.
cu DL....hier sind so völlig phantasiebefreite Vögel unterwegs, denen muß man selbst das bieseln erklären
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OK - wann sehen wir die 100? In Februar oder erst in März?
Also in Dollar noch im Januar.
WBT
Zum Silber-Anstieg, irgendwas ist im Busch: