Der Forist El Hotzo aus dem Gleichberechtigungsforum hat was lustiges von einer dreifach ge"impften" Schnitte gefunden (kann natürlich inszeniert sein). Ist ein kurzes TikTok-Video.
saludos
Warum hat die dämliche Impfbratze ne Maske an??
2. Dezember 2024, 18:30
Der Forist El Hotzo aus dem Gleichberechtigungsforum hat was lustiges von einer dreifach ge"impften" Schnitte gefunden (kann natürlich inszeniert sein). Ist ein kurzes TikTok-Video.
saludos
Warum hat die dämliche Impfbratze ne Maske an??
wollte ich auch eben noch bezugnehmend auf @blackpearl seinem flugblattvorhaben posten.
der titel lautet:
Offener Brief zum Thema Extremismus der politischen Mitte, Corona-Politik und allgemeine Impfpflicht
Passend zur Agenda:
woraus stammt denn dieser phasenkams?
Danke für die Rückmeldungen.Meine Frau ist dort und auch im Privaten Umfeld die Einzige ohne Sumpfung und sie ist von den ganzen Maßnahmen sehr am Ende, sie kann so gute Tipps nur noch schwer Umsetzen...
Ich werde ihr Raten das sie dann erstmal Unbezahlt Frei gestellt wird, Finanzen mäßig geht das zum Glück!
Wir haben Rechtsschutz mit Arbeitsrecht also werden wir das wohl so machen...
Ich werde weiter Berichten
Gruß GoSi
Alles anzeigenMeine Frau hat vor ein paar Tagen einen Brief vom Arbeitgeber (Gesundheitssektor) erhalten, dass sie ab dem 15.3. unentgeltlich freigestellt wird wenn sie bis dahin keinen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Ich finde es im Moment echt ziemlich schwierig, zu entscheiden was das richtige zu tun ist.
Anwalt und sich intensiv mit den ganzen Paragraphen auseinander setzen wäre eher das letzte. Wir haben keine große Lust, uns damit mehr als nötig auseinander zu setzen.
Wir tendieren dazu, dass sie einfach kündigt um da auch psychisch nicht so unter die Räder zu kommen. Ich kann mir vorstellen, dass diese unbezahlte Freistellung die größte psychische Belastung verursacht. Im Extremfall darf man sich dann mit Arbeitgeber, Gesundheitsamt und Arbeitsamt rumnerven und kommt unter die Räder.
Andererseits würde sie ungern auf ALG1 für 3 Monate verzichten. Übrigens: Kann man ALG1 beantragen bei unbezahlter Freistellung? Habe verschiedenes darüber gelesen.
So oder so ist klar: Bald kommt ein gelber Schein beim AG an.
Macht euch keinen Kopf. Solche Arbeitgeber sind richtige Helfershelfer (Arschl....)
Gesetz ist ganz klar. Arbeitgeber muss es nach dem 15.03.2022 an Gesundheitsamt melden und Gesundheitsamt entscheidet. Arbeitgeber darf nicht kündigen oder freistellen. Arbeitnehmer hat bis zum 15.03. 2022 Zeit erforderliche Nachweise vorzulegen.
Bei einem Job in der Verwaltung hat man auch sehr gute Chancen auf Homeoffice, auch gesetzlich geregelt.
Schaut euch dieses offizielles Schreiben von der Bundesregierung
https://www.bundesgesundheitsm…12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf
4. Ab wann gibt es eine COVID-19-Immunitätsnachweispflicht in bestimmten Einrichtungen?
Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen den erforderlichen Nachweis vorlegen, wenn sie dazu von der zuständigen Behörde aufgefordert werden (nach Ablauf des 15. März 2022).
5. Bis wann gelten die neuen Regelungen?
Die Regelung des § 20a IfSG tritt am 1. Januar 2023 außer Kraft.
12. Gibt es auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?
Nein, eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber hat nach den Erfahrungen aus anderen Staaten mit einem Impfnachweis bzw. einer Impfpflicht bewusst nur eine Ausnahme für Personen vorgesehen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Eine Ausnahme aus religiösen Gründen ist auch nicht verfassungsrechtlich zwingend geboten.
17. Was passiert, wenn ein Nachweis nicht vorgelegt wird?
Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
Wenn der Nachweis nicht innerhalb der Frist bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten (Umfang ergibt sich aus § 2 Nummer 16 IfSG) weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot im Hinblick auf die im § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen aussprechen.
19. Wie wird die Einhaltung der COVID-19 Impfpflicht kontrolliert?
Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Wenn der Nachweis nicht innerhalb der o.g. Frist vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten.
24. Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden?
Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, das Unternehmen bzw. die Einrichtung zu betreten, oder in einer betroffenen Einrichtung bzw. in einem betroffenen Unternehmen tätig zu sein.
In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen. Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 2G-Nachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen. Hier dürfte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern.
Personen, die noch nicht in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen tätig sind, dies aber beabsichtigen, dürfen ab dem 16. März 2022 ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht beschäftigt werden bzw. keine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aufnehmen.
26. Kann die Impfpflicht durch Zwang durchgesetzt werden?
Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht.
ich würde dir 5 likes geben..wenn möglich.
die darlegung werde ich mir kopieren und abspeichern weil man in diesem forum sonst nix mehr findet, danke.
Alles anzeigen17. Was passiert, wenn ein Nachweis nicht vorgelegt wird?
Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
Wenn der Nachweis nicht innerhalb der Frist bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten (Umfang ergibt sich aus § 2 Nummer 16 IfSG) weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot im Hinblick auf die im § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen aussprechen.
19. Wie wird die Einhaltung der COVID-19 Impfpflicht kontrolliert?
Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Wenn der Nachweis nicht innerhalb der o.g. Frist vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten.
Bis jetzt ist immer nur von Angestellten die Rede, aber was ist mit den freiberuflich Tätigen im Gesundheitsbereich bzw. den Arbeitgebern selbst?
Viele, z.B. Psychotherapeuten, arbeiten alleine in ihrer Praxis ohne Angestellte.
Wem müssen die denn einen Nachweis vor legen?
Sich selbst, der Kammer, dem Gesundheitsamt??
Aha höchste Inzidenz mit höchster Impfquote (den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen) Was für ein Quatsch diese nutzlose Booster Impfung !
Omikron in Bremen Höchste Inzidenz trotz Impfrekord
Stand: 07.01.2022 13:37 Uhr
Bremen hat Deutschlands höchste Impfquote - und jetzt plötzlich auch Deutschlands höchste Corona-Inzidenz. Wie kann das sein?
Von Kristian Klooß und Fabian Metzner, Radio Bremen
Die Stadt Bremen weist seit Tagen die höchste Inzidenz in Deutschland auf - laut Robert Koch-Institut (RKI) liegt sie derzeit bei knapp 800. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Bremens Gesundheitsressort rechnet weiter mit sehr hohen Neuinfektionszahlen. Dabei ist das kleine Bundesland seit Langem auch bundesweit Spitzenreiter bei der Impfquote. Wie passt das zusammen?
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Die Gründe dafür sind einem Senatssprecher zufolge vielfältig. So schütze eine Zweit- oder Boosterimpfung zwar vor schweren Verläufen, allerdings nicht mehr so gut vor Ansteckungen mit der neuen Omikron-Variante.
Im Land Bremen macht die neue Mutation dem jüngsten Wochenbericht des RKI zufolge inzwischen 85,5 Prozent der Ansteckungen aus. Zum Vergleich: Im benachbarten Niedersachsen sind es 66,4 Prozent, in anderen Stadtstaaten wie Hamburg (48 Prozent) und Berlin (58,2 Prozent) liegt die Quote ebenfalls niedriger. Im Bundesschnitt gehen mittlerweile 44,3 aller Neuinfektionen auf Omikron zurück.
Boris Becker über Djokovic.
Er macht einen großen Fehler und soll sich Impfen lassen.
Der kann froh sein das er so ein guter Tennisspieler war. Alternativ hätte er als Hausmeister Glühbirnen wechseln müssen. Und die sind um einiges heller als er. Zu mehr hätte es bei dem nicht gereicht.
Gruß
Magellan
Netzfund
Eine kleine Chronik der Versprechen in Sachen Impfung
Entwicklung der Versprechen, die uns zu den Corona-Spritzen präsentiert worden sind:
Erinnern wir uns kurz an die Erfolgsgeschichte der Impfung:
- 27. Dezember 20: Die Impfung immunisiert vollständig
- 01. März 21: Die Impfung immunisiert nicht, aber schützt
- 15. April 21: Die Impfung schützt nicht vollkommen, aber es hilft etwas gegen die Infektionen
- 30. Mai 21: Die Impfung erhöht die Infektionen nicht, aber sie produziert asymptomatische Verläufe
- 21. Juni 21: Auch mit Impfung wird man trotzdem krank, aber man hat einen leichten Verlauf
- 01. August 21: Man kann mit der Impfung auch ernsthaft krank werden, aber man vermeidet, dass man ins Krankenhaus muss
- 12. September 21: Man kann trotz Impfung ins Krankenhaus kommen, aber man wird nicht intubiert
- 30. Oktober: Die Impfung verhindert nicht, dass man intubiert wird, aber sie hilft, dass man nicht stirbt
- 07. November: Leider sterben auch einige Geimpfte – aber das ist nicht so dramatisch – Keine Impfung ist perfekt
- 23. Dezember 21: Die Impfung – auch zwei Mal und geboostert – hilft leider nicht – man muss trotzdem einen Test machen
- 01.01.22: Impfung hilft gegen einen starken Verlauf – zu 97% mit der Boosterimpfung
Zum Glück Mäuse und nicht Kamele...
MERS (nach eine Kamels-Passage) hatte eine Todesrate beim Menschen von etwa 40%!
Omikron (gemäss einer eben publizierten Studie) kam aus dem Original-Wuhan-Virus und hat wahrscheinlich monatelang in Mäusen überlebt und mutiert, und ist danach auf den Menschen zurück gesprungen. Wie harmlos es vergleichsweise ist, hat sich schon sehr deutlich gezeigt!
Nicht auszudenken, hätte sich die Kamels-Geschichte wiederholt!
Gruss,
Lucky
Der Forist El Hotzo aus dem Gleichberechtigungsforum hat was lustiges von einer dreifach ge"impften" Schnitte gefunden (kann natürlich inszeniert sein). Ist ein kurzes TikTok-Video.
saludos
Solche Bratzen werden es in Zukunft schwer haben und ..aussterben!
"Frauen in New York haben damit begonnen, über ihren Impfstatus zu schwindeln, weil sie von vielen Männern für unfruchtbar gehalten werden oder Kinder mit Geburtsfehlern gebären werden. Ein Mann, der anonym bleiben möchte, sagte:
In Clubs behaupten sie, sie seien NICHT geimpft. Sie sagen Dinge wie ‚Oh, COVID ist Blödsinn‘ oder ‚Ich will diese neue experimentelle Spritze nicht ausprobieren‘.
Nachdem sie jedoch mehrere Male mit ihnen ausgegangen sind, geben die Frauen schließlich zu, dass sie geimpft sind … und beobachten, wie die meisten potenziellen Ehemänner sie fast auf der Stelle verlassen."
Bis jetzt ist immer nur von Angestellten die Rede, aber was ist mit den freiberuflich Tätigen im Gesundheitsbereich bzw. den Arbeitgebern selbst?Viele, z.B. Psychotherapeuten, arbeiten alleine in ihrer Praxis ohne Angestellte.
Wem müssen die denn einen Nachweis vor legen?
Sich selbst, der Kammer, dem Gesundheitsamt??
Siehe
14. Welche Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe sind betroffen?
Unter einer Praxis sind die verschiedenen Räumlichkeiten einer einen Heilberuf aus-übenden Person erfasst, in denen sie Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert.
...
Nachweis zuerst sich selbst vorlegen und dann nach dem 15.02.2022 theoretisch sich selbst an Gesundheitsamt melden und Gesundheitsamt entscheidet weiter. Solange keine Entscheidung vorliegt würde ich weiter arbeiten.
Wenn man das nicht macht
25. Müssen Geldbußen verhängt werden? Wie hoch können die Geldbußen sein? Können diese wiederholt verhängt werden?
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ver-folgungsbehörde (§ 47 OWiG).
Die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert sowie Personen, die trotz Nachweispflicht und Anforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, müssen mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR rechnen. Die begangene Ordnungswidrigkeit muss vorwerfbar sein. Außerdem müssen die zuständigen Behörden dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend bei unterschiedlichen Verstößen die Geldbuße entsprechend unterschiedlich bestimmen.
...
Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat gefordert, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zurücktritt. Hintergrund ist die Tatsache, dass Söder falsche Zahlen verwendete, um zu behaupten, dass die Inzidenz bei Ungeimpften höher läge als bei Geimpften.
Bezüglich Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen bitte gelassen bleiben. Auch wenn der Druck aufgebaut wird.
Es sicherlich viele Führungskräfte mit Personalverantwortung die jetzt mal so richtig einen raushängen lassen und in vorauseilenden Gehorsam die Moralapostel spielen. Kann man sich gut vorstellen.
Einige Denkanstöße möchte ich dazu geben.
Die Lage kann sich grundsätzlich in wenigen Tagen immer wieder ändern. So oder so.
Erinnern wir uns an die kostenpflichtigen Tests für Arbeitnehmer. Keine Woche hat der Mist gehalten. Die meisten Arbeitgeber stellen ausreichend Tests zur Verfügung. Diese Verordnung war ein Rohrkrepierer.
Impfpflicht in Österreich ist so gut wie tot. Kommt wenn überhaupt erst im April, also vermutlich gar nicht.
Alles nur Geschwafel um Druck aufzubauen. Technische Schwierigkeiten. Schon klar. Rosten die Nadeln oder klemmt die Kanüle? Man weiß es nicht.
Die rechtliche Einordnung der Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen in Deutschland ist doch sehr, sehr schwammig. Eine unbezahlte Freistellung auf Anordnung des Gesundheitsamtes halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Einer gerichtlichen Prüfung hält das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal stand.
Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht. Und da dann der Arbeitsvertrag. Was ist denn mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Diesen Verpflichtungen kann sich der Arbeitgeber ja nicht entziehen. Freistellen kann der Arbeitgeber natürlich, aber er muss dann den Lohn bezahlen. Im Kündigungsfall müssen natürlich die Kündigungsfristen eingehalten werden. Arbeitsrechtlich begeben sich die Arbeitgeber und im übrigen auch die Gesundheitsämter auf sehr dünnes Eis. am Ende kann es sehr teuer für den Arbeitgeber werden.
Es ist ja bislang noch nicht einmal endgültig geklärt ab wann der Immunisierungsstatus erreicht wird.
Wieviele Impfungen in welchen Zeitraum sind nötig um eine Immunisierung zu erreichen.
Und da ist nun das paradoxe. Es gibt diesen Status nicht. Weil der Schutz ja nur 3 Monate oder sogar kürzer anhält.
Bislang war ja nach einer erfolgten Impfung oder vielleicht noch einer zweiten die volle Immunisierung eingetreten.
Pocken, Polio etc. Mitunter wird nach 10 oder 20 Jahren nochmals eine Auffrischungsimpfung nötig.
Aber doch nicht nach 3 Monaten.
Eine Impfpflicht für einen Impfstoff ohne ausreichende Immunisierung kann es nicht geben.
Ich denke, dass wir auch keine Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen sehen werden. Es sind noch 9 Wochen bis zum Termin. Bis dahin ist alles wieder anders.
Auf keinen Fall kündigen und alles schriftlich fixieren. Alle Aussagen des Arbeitgebers müssen schriftlich vorliegen. Und keinesfalls dem Druck nachgeben. Haltet eure Familien zusammen. Geht spazieren und trefft Gleichgesinnte. Vernetzt euch.
Sieben auf einem Streich.
Auf ebay kleinanzeigen suchen gleich 7 Pflegekräfte eine neue Beschäftigung.
ich habe die letzten seiten nicht gelesen, nur schnellüberflug
@woernie
ich suche mal, irgendwo gabs glaub ich dazu was(pubmed glaub ich)
hast du schonmal auf (pubmed) geschaut?
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/
---------------------
Stellungnahme der ELGA GmbH zu Impfpflichtgesetz: Ohrfeige für die Regierung
Nach dem vollkommen lächerlichen Auftritt der Bundesregierung
gestern zur Verkündigung weiterer evidenzwidriger und völlig
unverhältnismäßigen Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten mit
einem Kasperl im Tarnanzug, kommt nun das nächste Desaster auf die
Truppe um Nehammer und Mückstein. Man kann echt nur mehr fassungslos
sein, über derart geballte Inkompetenz. Die Leute, die das Gesetz
umsetzen sollen wurden nie konsultiert.
Von Peter F. Mayer
Auf Seite 2 unter Allgemeine Anmerkungen findet sich folgende bemerkenswerte Stellungnahme:
Die ELGA GmbH wurde bei der Erstellung des vorliegenden Begutachtungswurfes nicht konsultiert. Daher sind insbesondere hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen am Gesetzestext geboten.
[/quote]Da ist echt unglaublich und wirft ein Schlaglicht auf die Qualität und Kompetenz der Ministerialbürokratie und der diversen Beratungsgremien wie Nationales Impfgremium oder die GECKO deren Vorsitzender Generalmajor im Tarnanzug bei einer Pressekonferenz erscheint (um vom Virus nicht gefunden zu werden?).
Welche Aussagen soll man dieser Kasperltruppe noch glauben?
Aber es geht noch weiter in der Stellungnahme der ELGA, die das heutige Datum (!) trägt:
Zusammenfassung der wesentlichen Punkte
o Die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen (§3 Abs. 3),
o Die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die in Österreich gemeldet sind, aber nicht SV-Nummer und bPK-GH haben (§1, siehe auch E-Gov-BerAbgrV).
[/quote]Die ELGA war offensichtlich auch rund ein Monat in Schockstarre über die Anmaßungen des Ministeriums und des Parlaments sie mit einer Aufgabe zu betrauen, die so nicht erfüllbar war, dass die Stellungnahme erst am Ende der Begutachtungsfrist an das Ministerium gesandt wurde.
Die Bürger von Schilda waren gegen diese Truppe begnadete Organisatoren.
Die Stellungnahme ist voll von Perlen der Inkompetenz, wie zum Beispiel diese hier:
Die Einschränkung der Erfassung in Ausnahmen durch Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen in §3 Abs. 3 ist technisch nicht möglich, da dem ELGA Gesundheitsdienste-Anbieter-Index weder die Fachrichtung noch Vertragsstatus bekannt sind.
[/quote]Klar, kann auch niemand im Ministerium wissen, die sind ja auch mit anderen Dingen beschäftigt.
Wer sich die ganze Stellungnahme zu Gemüte führen möchte – bitte hier:
ELGA Stellungnahme Impfpflichtgesetz 07012022
https://tkp.at/2022/01/07/stel…feige-fuer-die-regierung/
bg bh
@Blue Horseshoe hatte doch mal eingestellt, wie viele Varianten bereits bekannt sind.
Es waren einige hunderte.
Eventuell sollte man das der Journallie mal mitteilen.
Können sie jeden Tag einen neuen FearPorn Artikel machen.
https://nextstrain.org/ncov/open/global
Showing 3022 of 3022 genomes sampled between Dec 2019 and Dec 2021.
gisaid
https://nextstrain.org/ncov/gisaid/global
Showing 3149 of 3149 genomes sampled between Dec 2019 and Jan 2022.
bg bh
Alles anzeigenSiehe14. Welche Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe sind betroffen?
Unter einer Praxis sind die verschiedenen Räumlichkeiten einer einen Heilberuf aus-übenden Person erfasst, in denen sie Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert.
...
Nachweis zuerst sich selbst vorlegen und dann nach dem 15.02.2022 theoretisch sich selbst an Gesundheitsamt melden und Gesundheitsamt entscheidet weiter. Solange keine Entscheidung vorliegt würde ich weiter arbeiten.
Wenn man das nicht macht
25. Müssen Geldbußen verhängt werden? Wie hoch können die Geldbußen sein? Können diese wiederholt verhängt werden?
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ver-folgungsbehörde (§ 47 OWiG).
Die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert sowie Personen, die trotz Nachweispflicht und Anforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, müssen mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR rechnen. Die begangene Ordnungswidrigkeit muss vorwerfbar sein. Außerdem müssen die zuständigen Behörden dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend bei unterschiedlichen Verstößen die Geldbuße entsprechend unterschiedlich bestimmen.
...
Danke!
Meine Frage zielte eher in die Richtung:
Wem MUSS der prakizierende Arzt oder Pyschotherapeut seinen Impfstatus am 15.03. mitteilen?
Was passiert, wenn er es nicht macht. Werden Kammern oder Gesundheitsamt den Status abfragen (dürfen)?!
Danke!
Meine Frage zielte eher in die Richtung:
Wem MUSS der prakizierende Arzt oder Pyschotherapeut seinen Impfstatus am 15.03. mitteilen?
Was passiert, wenn er es nicht macht. Werden Kammern oder Gesundheitsamt den Status abfragen (dürfen)?!
Keinem. Wenn er
einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
ein ärztliches Zeugnis darüber, dass er aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann
hat.
Sonst dem zuständigen Gesundheitsamt.
Ich würde es per Fax machen.
1. Man hat Nachweis
2. Die arbeiten anscheinend viel damit und wenn man etwas Glück hat landet das Schreiben irgendwo im falschen Stapel. Oder man macht Bilder von Masken / Schnelltests drauf und das Zeug landet als Werbung im Papierkorb.
Was passiert, wenn er es nicht macht, habe ich bereits oben beschrieben.
Wo sollen Kammern oder Gesundheitsamt den Status überhaupt abfragen können? Einen Register für Geimpfte/Genesene gibt es nicht.
Wie kann Gesundheitsamt überhaupt auf dich kommen? Höchstwahrscheinlich jemand petzt oder Gesundheitsamt macht einfach eine Kontrolle (alle können die sowieso nicht kontrollieren).