Die Verträge sind jetzt schon nichtig. Die Ukraine hat keinen legitimierten Präsidenten und keine legitimierte Regierung.
Bist Du Dir da sicher?
Bist Du ausreichend mit der ukorrupainischen Verfassung/Wahlgesetzgebung usw. vertraut???
In D würde beispielsweise gelten:
GG Art. 115h
(1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten sowie bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates enden neun Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die im Verteidigungsfalle ablaufende Amtszeit eines Mitgliedes des Bundesverfassungsgerichtes endet sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.