Aber bei der Bank verwahrte Wertpapiere sind doch erstmal Sondervermögen (also das Richtige, nicht das was sich die Regierung darunter vorstellt) und fällt nicht in die Insolvenzmasse einer Bank.
Oder übersehe ich hier etwas?
Das ist richtig, ja. Das Problem ist, wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Wertpapiere in der Girosammelverwarung bei einer Clearingstelle liegen und dort sind sie kein Sondervermögen der Clearingstelle und der Wertpapierinhaber ist nachrangiger Gläubiger. Des weiteren wird man selbst bei Namensaktien typischerweise nicht mehr als Aktionär eingetragen.