POG und POS kacken ab - ES DARF GEJAMMERT WERDEN!

  • Natürlich, das hat meine Frau auf mein Konto und umgekehrt natürlich auch ! !


    Und was wichtiger ist, sie hat auch Schlüssel zu meinen/unseren Tresoren. :love:

    Dann hoffe ich mal das ihr eine harmonische und innige Beziehung habt :thumbup: [smilie_love]

    Wäre nicht das erste Mal das sowas auch in die Hose gehen kann. [smilie_happy]

    Das war jetzt nicht wörtlich gemeint. :thumbup:

    Suche immer Silber für den Ofen.

    Aktuell können wir keine Anfragen mehr bearbeiten. Sorry. [smilie_blume]


    2 Mal editiert, zuletzt von foxele ()

  • foxele:


    Ich weiß ja nicht in was für einer Beziehung du lebst, aber ich bin seit 40 Jahren verheiratet,


    und mein Sohn ist bereits 39 Jahre alt. Da vertraut man sich eben gegenseitig. Meine Frau


    weiß auch, wann ich Goldmünzen kaufe oder ersteigere, oder verkaufe, und auch sonst ist


    unsere Beziehung harmonisch. Mehr möchte ich nun hier nicht dazu sagen. :)

  • Zu bedenken ist nur:

    Banken wollen ein Testament oder einen Erbschein sehen!


    Und der Erbschein kostet ggfs. 1.000de € ...

    Moin,


    bei der Bank ist die einfachste Möglichkeit die Einräumung einer stinknormalen Vollmacht über den Tod hinaus. Damit kann der Nachlass aufgelöst werden, sofern nicht berechtigte Erben dieser Vollmacht als Rechtsnachfolger des Erblassers widersprechen. Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen kann es nicht zufällig verschwinden, wenn jemand sich nicht ausreichend in diesem wieder findet, zum anderen kann mit Eröffnungsbestätigungsvermerk und Eröffnungsprotokoll bei vorhandenem Grundbesitz das Grundbuch umgeschrieben werden. Das geht mit einem handschriftlichen Testament nicht, da ist ein Erbschein erforderlich. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühren des notariellen Testaments können im Kosteninteresse angegeben werden und sind günstiger, als der Erbschein.


    Grüße

    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • So sollte es auch sein.

    :thumbup:

  • Generalvollmacht...beinhaltet alles und hat den Vorteil das auch zu Lebzeiten der Partner ohne Probleme agieren kann, falls Krankheit oder Geisteskraft es nicht zuläßt. Ggf. wird auch ein amtliche Betreuung vermieden.

  • Moin,


    mir ging es nur um die Nachlassregelung, zu Lebzeiten ist die notarielle Generalvollmacht super! Allerdings unbedingt vom BGB 181 befreien lassen und man muss bei Aushändigung der Ausfertigung großes Vertrauen in den Bevollmächtigen haben. Im Schließfach nützt nämlich keine Vollmacht oder Testament. Da kommt man dann nicht so schnell ran.


    Grüße

    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


  • aber man kann ja auch von seinem Schließfach Vollmachten verteilen

  • So ab 2005 gab es dann die Lunar Serie II in 1 Kilo Stücken. Jedes Jahr ein paar. Aber dann schon irgendwo 500 - 900 Euro gezahlt. Die Wertsteigerung hält sich in Grenzen.


    Die Lunar II Serie begann erst Ende 2007 / Anfang 2008 mit der Maus. Ich habe eine Rechnung gefunden, wo ich sogar nur 361,- € / je kg Ag bezahlt habe ;) . Der POS stand da ziemlich genau bei 8,50 €. Silbermünzen wurde zu dieser Zeit noch mit 7% versteuert und Silberbarren mit 19%.


    Klugscheißmodus aus [smilie_happy].


    Nur 6 Tage nach meinem Kauf am 15.09.2008 ging die Lehman Bank pleite. Ich hatte da also fast den preislichen Tiefpunkt für meinem Silberkauf erreicht. Durch den dadurch einsetzenden Run auf Gold- & Silbermünzen / -barren kam es zu exorbitanten Aufschlägen und wegen der zunehmenden Münzknappheit wurden sogar EM-Granulate als Ersatz von den EM-Händlern verkauft :hae: .

    Schütze dich vor Verfolgung und Zensur durch den "Digital Services Act" (DSA) :huh:!

    8) Nimm VPN 8).

    Schönen Gruß vom Schatzhauser. :thumbup:

    Lasst euch nicht den Mund verbieten! Leute, redet wie ihr wollt!

    Auch wenn hoch bezahlte Nieten meinen, dass ihr das nicht sollt.

    (Uwe Steimle - Kabarettist aus Dresden)

    Einmal editiert, zuletzt von Schatzhauser ()

  • Richtig, ein notariell erstelltes Testament hat Vorteile.

    Die Gebühren dafür sind quasi identisch mit denen eines Erbscheins, nur dass beim Erbschein der Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt bewertet wird und beim Testament der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu Grunde gelegt wird. Bis zum Tod kann das Vermögen dann ja noch ordentlich wachsen ...


    Außerdem entfällt die Wartezeit bis ein Erbschein ausgestellt wird.

    Insbesondere wenn ggf. noch Erbberechtigte gesucht werden müssen. Beim Ableben einer Großtante dauerte es fast 3 Jahre, bis die Erbscheine ausgestellt wurden. Die Erbengemeinschaft war während dieser Zeit quasi Handlungsunfähig
    Und selbst als meine Schwiegermutter verstarb und meine Frau als einzige verbliebene Angehörige Alleinerbin war, warteten wir 18 Monate auf den Erbschein.

    Grüße an alle (Gold-)Fische
    Goldshark


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    It's not where you run but who you run with!

  • ...........

    Die Gebühren dafür sind quasi identisch mit denen eines Erbscheins, nur dass beim Erbschein der Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt bewertet wird und beim Testament der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu Grunde gelegt wird. Bis zum Tod kann das Vermögen dann ja noch ordentlich wachsen ...


    verstehe ich nicht ganz ?)


    2.Variante:

    Bis zum Tod kann das Vermögen ja noch ordentlich sinken


    Am besten ist es immer, wenn schon zu Lebzeiten die wichtigsten Punkte geklärt sind

    Ein Testament wird doch i,d,R, nur dann gebraucht, wenn man seinen ,,Engsten,, nicht traut







  • Ein Testament wird vor allem dann gebraucht, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Das ist vermutlich häufiger der Fall, als

    man denkt.

  • Über Ihre politische Einstellung, ja ! ! Sie glaubt eben noch an die guten Absichten


    unserer Pohlitigger. Sie ist eben eine frühere Beamtin ! ! Aber sie wird auch noch


    Lernen. ! ! <X <X



    Lebst du dich deswegen hier im Forum so aus, weil du bei deiner Frau nichts zu sagen hast, bmwknaz ?



    Edit:

    taheth geht es anscheinend so wie bmwknaz . Wahrscheinlich auch deswegen so oft aktiv hier im Forum.

Schriftgröße:  A A A A A