..........Hat der Händler einen konkreten Verdacht, dass ein Kunde Geldwäsche betreiben will, weil z.B. die Geschichte, das Verhalten oder sonstige Umstände auffällig sind, muss das tatsächlich gemeldet werden...........
Wenn ein Händler einen konkreten Verdacht hat, der wär ganz schee Bleed das EM überhaupt anzukaufen.
Zum einen macht er sich selbst evtl. Strafbar, zum zweiten ist dann wohl auch die Kohle und das EM weg.
Es soll Papas geben, die ihre Tochter zum Unzenkauf schicken - um jeweils unter 10k zu bleiben
Ja, weil da Oalt halt nix kriegt.
Is wie in da Kneipe, wenn der Wirt maant dir langts, gibt's halt ka Bier mehr.
WBT