Es liegt, wie richtig festgestellt, kein Bündnis- und somit kein Verteidigungsfall vor. Ergo sind die Beschlüsse der NATO, hinsichtlich der Unterstützung der Ukraine, ein Verstoß gegenüber ihrer Satzung.
ist wie mit dem gg.
Gemäß Art. 146 GG verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.
interessiert einfach niemanden wenn interessen in gefahr sind, regeln und gesetze sind nur für die da die sich nicht wehren können oder wollen.