Dividendenaktien für die Krise

  • Die steuerliche Betrachtung ist nicht nur bei Dividendenaktien wichtig, sondern generell. Und damit sind wir bei einem sehr wichtigen Punkt, nämlich der Teilfreistellung von Aktien-ETF (=es müssen nur 70% der Gewinne/Dividenden versteuert werden).

    Leider habe ich selbst das erst vor Kurzem gelernt, was aber dazu führt, dass ich in Zukunft wenn möglich nur noch über ETF investieren werden.


    Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass ein ETF die Quellensteuerthematik viel professioneller abwickeln kann als ich, wobei ich das noch verifizieren muss.


    Natürlich verursacht ein ETF im Gegensatz zur Einzelaktie geringe laufende Kosten, die aber aufgrund der Steuerthematik deutlich überkompensiert werden.


    Gruß

    goldlatte

  • Wie werden die Ausschüttungen steuerlich behandelt ?

  • KI:

    Die Ausschüttungen des
    Invesco Morningstar US Energy Infrastructure MLP UCITS ETF (WKN: A1T96S / ISIN: IE00B8CJW150) unterliegen in Deutschland der regulären Investmentbesteuerung, profitieren jedoch von einem wichtigen steuerlichen Vorteil.

    30 % Teilfreistellung
    : Obwohl der ETF in US-amerikanische Master Limited Partnerships (MLPs) investiert (die rechtlich keine klassischen Aktiengesellschaften sind), ist der Fonds als Aktienfonds eingestuft. Das bedeutet: 30 % jeder Ausschüttung sind für Sie komplett steuerfrei.

    Abgeltungsteuer: Nur die verbleibenden 70 % der Ausschüttung werden mit der deutschen Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt. Kein US-Quellensteuer-Formular nötig: Da es sich um einen in Irland aufgelegten, UCITS-konformen ETF handelt, müssen Sie sich nicht mit der komplizierten US-Quellensteuer für MLPs (die sonst bis zu 39,6 % betragen kann) auseinandersetzen. Die Besteuerung wird direkt über Ihre deutsche Depotbank abgewickelt.


    Steuerberechnung am Beispiel:
    Wenn Sie eine Ausschüttung von 100 Euro erhalten, sieht die steuerliche Abrechnung wie folgt aus:

    100,00 € Teilfreistellung (30 %)
    Steuerfreier Anteil - 30,00 €
    Zu versteuernder Betrag
    Verbleibende 70 % 70,00 €
    Abgeltungsteuer (25 %)
    25 % von 70,00 € 17,50 €
    Solidaritätszuschlag (5,5 %)
    5,5 % von 17,50 €0,96 €
    Gesamte Steuerlast
    Ohne Kirchensteuer 18,46 €
    Netto-Auszahlung:
    Was auf Ihrem Konto landet 81,54 €

    KEINE PANIK !

    Einmal editiert, zuletzt von pekoeu ()

  • Auch wenn Länder 0 % Quellensteuer für ausländische Anleger erheben, muss man das in D in der Steuererklärung angeben sonst haben sie dich am Arsch.

    Zum Thema, habe seit letztes Jahr Carrefour, 7,5% Dividende, die expandieren stark, gegessen und getrunken wird immer.

    Beiträge sind persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Auch wenn Länder 0 % Quellensteuer für ausländische Anleger erheben, muss man das in D in der Steuererklärung angeben sonst haben sie dich am Arsch.

    Wieso muss man das nochmal extra in der Steuererklärung angeben, wenn doch deine Depotbank die Besteuerung abwickelt ???

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, !dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will


    Jean-Jacques Rousseau

  • Wieso muss man das nochmal extra in der Steuererklärung angeben, wenn doch deine Depotbank die Besteuerung abwickelt ???

    Wenn sie das macht, dann ist alles erledigt. Ich ging aber davon aus, dass man eine ausländische Depotbank hat, die das eben nicht macht.

    z.B. Neobroker im Ausland etc.

    Beiträge sind persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Bitte KI-Beiträge als solche kennzeichnen. In diesem Fall ist es nämlich KI-Müll.

    In Kategorie 2 behalten manche der genannten Länder sehr wohl mehr als 15 % ein. Betroffen sind z.B. Schweden, Finnland und Südafrika. Bei den USA erfolgt nur dann eine Vorabreduzierung auf 15 %, wenn der Broker ein Qualified Intermediary ist und der Steuerpflichtige die Voraussetzungen erfüllt. (in DE meistens der Fall)

    Auch macht die Aufteilung in diese 3 Kategorien wenig Sinn, weil die KI hier eine mögliche Vorabreduzierung mit einer allgemeinen vollen Verrechnung zusammenschwurbelt.


    Hier eine Grafik mit einer besseren Differenzierung.


  • Grundsätzlich sind ETFs so ausgestaltet worden, dass sie steuerlich ungefähr gleichwertig zu Einzelaktien sind. Es gibt aber Unterschiede, die sich aus den unterschiedlichen Quellensteuersätzen ergeben.

    Daher kann man mit ETFs durchaus Steuern sparen, aber in ungünstigen Konstellationen auch mehr zahlen.


    Siehe folgenden früheren Beitrag von mir:


    Ein weiterer Steuervorteil der ETFs besteht darin, dass die Teilfreistellung auch auf Kursgewinne angewendet wird. Erst damit entsteht im Durchschnitt ein Ausgleich bzw. je nach Konstellation auch ein Vorteil.

    Bei Dividendenaktien (die tendenziell wenig Kursgewinne haben) bringen ETFs allerdings in den meisten Fällen keine Steuervorteile.

  • Rückerstattung Schweizer Quellensteuer:


    Die Rückerstattung der Quellensteuer für Schweizer Aktien geht einfacher, als es im Netz häufig beschrieben wird. Für mich sind Schweizer Aktien überhaupt kein Problem, was die Quellensteuer angeht (steuerlicher Wohnsitz Deutschland).


    Die Schweiz erhebt 35% Quellensteuer, 15% werden automatisch auf die Kapitalertragssteuer angerechnet die restlichen 20% können von der Schweizer Steuerverwaltung relativ einfach und zuverlässig erstattet werden.


    1)

    Die Bank (Deutsche Bank / Maxblue) sendet mir automatisch einen Tax-Voucher und eine Übersicht der Schweizer Bestände für das jeweilige Jahr.

    Z.B. wurden mir im April 2026 ein Voucher und eine Bestandsübersicht für das Jahr 2025 zugesendet.


    2)

    Mit den Dokumenten kann bei der Schweizer Steuerverwaltung ein Antrag zur Erstattung der Schweizer Quellensteuern (in der Schweiz als Verrechnungssteuer bezeichnet) gestellt werden.


    Link schweizer Steuerverwaltung: https://www.estv.admin.ch

    Hier ggf. registrieren


    Anschließend zur Kategorie "Verrechnungssteuer rückerstatten lassen".

    Hier die Bestände und Dividenden eintragen, ein paar Fragen beantworten und am Ende wird ein PDF generiert.


    Dieses PDF wird mit einem formlosen 2-Zeiler an das Wohnsitz Finanzamt in Deutschland gesendet, mit Bitte den steuerlichen Wohnsitz zu bestätigen (z.B. digital über Elster, oder klassisch ausgedruckt per Brief).

    Das deutsche Finanzamt bestätigt den steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, sendet das Dokument ausgefüllt zurück und anschließend wird dieses Dokument an den Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Schweizer Steuerportal als Anhang beigefügt und abgesendet.


    Eigener Arbeitsaufwand ca 30 Minuten

    Bearbeitungszeit des deutschen FInanzamt, ca 7 Tage bis der steuerliche Wohnsitz bestätigt wurde.

    Bearbeitungszeit der Schweizer, weniger als 4 Wochen bis die Kohle auf dem Konto ist.


    Anbei noch 2 Screenshots, wie ein Tax Voucher und eine Übersicht der Schweizer Betände aussehen kann (anonymisiert)


  • Mit Norwegen soll es schwieriger sein. Empfohlen werden ja norwegische Anleihen wegen der guten Verzinsung.

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