• Ich bin mir nicht ganz sicher, denke aber die Umlage kommt noch auf die Preiserhöhung obendrauf.
    Sonst würde es ja keine Preiserhöhung geben.


    die Umlage wäre ja eine vom Gesetzgeber Art Sonderbesteuerung und würde bspw. kein Sonderkündigungsrecht begründen.


    Ab 01.01.2023 kommt dann aber die neue Erhöhung der CO² Abgabe nochmals obendrauf. Bitte auch daran denken.

  • Ich denk mal, bis zum 1.1.23 kommen wir den Vorhersagen von Irlmeier immer näher...

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    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als
    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • 1) Ja, auf die allgemeinen Preiserhöhungen (weg. Gestiegener Gaspreise) kommen sie noch oben drauf, das ist richtig. In die Gaspreise gehen historische Beschaffungen der Vergangenheit zu niedrigen Preisen ein ebenso wie teurere Beschaffungen der jüngeren Vergangenheit. Die günstigen historischen Beschaffungen laufen natürlich rollierend aus. Deshalb schreibe ich ja schon lange, dass wir noch nicht annähernd das Ende der Fahnenstange gesehen haben. (Erhöngssachverhalt 1)


    Davon inhaltlich zu unterscheiden: Erhöhungssachverhalt 2 - In Konkurrenz stehen EnSiG 24 und EnSiG 26. Ich habe eben geschrieben, dass in die Gaspreise historische Beschaffungen zu noch niedrigeren Preisen als Kalkulationsgrundlage enthalten. Diese guten Tranchen fallen jetzt weg, weil seitens GP nicht erfüllt wird. Der Versorger muss die Mengenmäßig ersetzen, und das zu aktuellen Marktpreisen. Die beiden Paragraphen regeln, dass diese Mehrkosten ebenfalls weitergegeben kann - über den einen oder den anderen Mechanismus.


    2) Doch, denn das sieht das - ich vermute eher aus juristischen Gründen, denn sonst liesse sich konstruieren, dass das eine Steuer bzw. zwangsabgabe ist, an die andere gesetzgeberische Anforderungen bestehen - Gesetz vor. Nützt nur nix, weil Du faktisch keinen - nennenswert - günstigeren bekommst


    3) das ist richtig (Erhöhungssachverhalt 3)

  • Meine Heizkosten haben mich nie interessiert, jetzt aber schon, deshalb habe ich mal nachgesehen. Bei 28MWh Jahresverbrauch frage ich mich schon, in welchen Schlössern der ein oder andere Forist hier lebt. Wir haben in den letzten Jahren die 8MWh/Jahr nie überschritten und wir frieren mit 4 Personen und Hund nicht, und das betrifft nur den Bereich, der nicht vom Kachelofen versorgt wird. Da ist also noch Potential zum Einsparen vorhanden, bei 170qm Wohnfläche.

  • Ich kann zu der Gasrechnung nichts weiter sagen, die ist vom Twitter.


    Aber der durchschnittliche Verbrauch einer 4 köpfigen Familie wird mit 20.000 kWh gerechnet. Wenn der Rechnungsempfänger nun etwas großzügiger heizt dann ist das nicht so viel Mehrverbrauch.


    Aber es zeigt doch recht deutlich die Tendenz. Es geht um eine Vervielfachung der Gaskosten.


    Und gerade Industriebetriebe haben doch langfristige Verträge, die auch entsprechend geplant haben.
    Das können sie nun alles in die Tonne klatschen.

  • Wir haben in den letzten Jahren die 8MWh/Jahr nie überschritten und wir frieren mit 4 Personen und Hund nicht, und das betrifft nur den Bereich, der nicht vom Kachelofen versorgt wird. Da ist also noch Potential zum Einsparen vorhanden, bei 170qm Wohnfläche.

    Ist kaum nachvollziehbar. Kein Warmwasser dabei? Wo steht der Kachelofen, und wieviel Räume versorgt der?
    Bei drei Wohnungen mit insgesamt ca. 190 qm. brauche ich incl, Warmwasser auch knapp 28000 kWh.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Ist kaum nachvollziehbar. Kein Warmwasser dabei? Wo steht der Kachelofen, und wieviel Räume versorgt der?Bei drei Wohnungen mit insgesamt ca. 190 qm. brauche ich incl, Warmwasser auch knapp 28000 kWh.

    Warmwasser ist dabei, Kachelofen steht zentral und versorgt Küche und Wohnzimmer im EG. Vielleicht wohnst Du ja in einer Altbauwohnung mit 4m hohen Zwischendecken?

  • Nein. Altbau (1930) schon. Aber nur ca. 2,75m. Drei Wohnungen, nicht eine. Vollunterkellert.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
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    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Ist kaum nachvollziehbar. Kein Warmwasser dabei? Wo steht der Kachelofen, und wieviel Räume versorgt der?
    Bei drei Wohnungen mit insgesamt ca. 190 qm. brauche ich incl, Warmwasser auch knapp 28000 kWh.

    Wir haben einen ähnlichen Verbrauch bei 188 m² Altbau. Nix mit Palast. Und die zukünftigen Abschläge könnten sich verfünffachen. Das knallt im Herbst!

  • Warmwasser zentral im Keller mit Speicher oder vielleicht über Thermen/Boiler in Küche/Bad würde mich noch interessieren. Denn auf 8 Mwh würde ich nicht einmal mit dem Verbrauch im Sommer hinkommen, wo die Heizung aus ist.

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  • das ist keine Rechnung, das ist ein Angebot von Verivox! übliche Konditionen bei Neuabschluss! du hast kein Gas oder?

  • das ist alles individuell..

    Darum frage ich doch. Vielleicht sollte ich den zentralen Warmwasserspeicher abschaffen.

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  • 1) Ja, auf die allgemeinen Preiserhöhungen (weg. Gestiegener Gaspreise) kommen sie noch oben drauf, das ist richtig. In die Gaspreise gehen historische Beschaffungen der Vergangenheit zu niedrigen Preisen ein ebenso wie teurere Beschaffungen der jüngeren Vergangenheit. Die günstigen historischen Beschaffungen laufen natürlich rollierend aus. Deshalb schreibe ich ja schon lange, dass wir noch nicht annähernd das Ende der Fahnenstange gesehen haben. (Erhöngssachverhalt 1)
    Davon inhaltlich zu unterscheiden: Erhöhungssachverhalt 2 - In Konkurrenz stehen EnSiG 24 und EnSiG 26. Ich habe eben geschrieben, dass in die Gaspreise historische Beschaffungen zu noch niedrigeren Preisen als Kalkulationsgrundlage enthalten. Diese guten Tranchen fallen jetzt weg, weil seitens GP nicht erfüllt wird. Der Versorger muss die Mengenmäßig ersetzen, und das zu aktuellen Marktpreisen. Die beiden Paragraphen regeln, dass diese Mehrkosten ebenfalls weitergegeben kann - über den einen oder den anderen Mechanismus.


    2) Doch, denn das sieht das - ich vermute eher aus juristischen Gründen, denn sonst liesse sich konstruieren, dass das eine Steuer bzw. zwangsabgabe ist, an die andere gesetzgeberische Anforderungen bestehen - Gesetz vor. Nützt nur nix, weil Du faktisch keinen - nennenswert - günstigeren bekommst


    3) das ist richtig (Erhöhungssachverhalt 3)

    du schreibst das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, das ist Spekulation..bei dem oberen Verivoxangebot von 25 cent sehen wir den aktuellen Spotpreis..das ist eine ver8fachung in ca 12 Monaten..
    desweiteren bin ich immernoch der Meinung dass bestehende Verträge ( bis zur Notfallstufe welche noch nicht ausgerufen wurde) nicht gekündigt werden dürfen..die Mehrbelastung der Versorger wird mit der Umlage ausgeglichen..
    mein letzter Vertrag wurde von Grünwelt im Dez vorzeitig gekündigt..ich habe daraufhin Schadensersatz geltend gemacht und diesen auch ohne Probleme auf direktem Wege erhalten

  • Habe ich schon längst?

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
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    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
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