1) Ja, auf die allgemeinen Preiserhöhungen (weg. Gestiegener Gaspreise) kommen sie noch oben drauf, das ist richtig. In die Gaspreise gehen historische Beschaffungen der Vergangenheit zu niedrigen Preisen ein ebenso wie teurere Beschaffungen der jüngeren Vergangenheit. Die günstigen historischen Beschaffungen laufen natürlich rollierend aus. Deshalb schreibe ich ja schon lange, dass wir noch nicht annähernd das Ende der Fahnenstange gesehen haben. (Erhöngssachverhalt 1)
Davon inhaltlich zu unterscheiden: Erhöhungssachverhalt 2 - In Konkurrenz stehen EnSiG 24 und EnSiG 26. Ich habe eben geschrieben, dass in die Gaspreise historische Beschaffungen zu noch niedrigeren Preisen als Kalkulationsgrundlage enthalten. Diese guten Tranchen fallen jetzt weg, weil seitens GP nicht erfüllt wird. Der Versorger muss die Mengenmäßig ersetzen, und das zu aktuellen Marktpreisen. Die beiden Paragraphen regeln, dass diese Mehrkosten ebenfalls weitergegeben kann - über den einen oder den anderen Mechanismus.
2) Doch, denn das sieht das - ich vermute eher aus juristischen Gründen, denn sonst liesse sich konstruieren, dass das eine Steuer bzw. zwangsabgabe ist, an die andere gesetzgeberische Anforderungen bestehen - Gesetz vor. Nützt nur nix, weil Du faktisch keinen - nennenswert - günstigeren bekommst
3) das ist richtig (Erhöhungssachverhalt 3)
du schreibst das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, das ist Spekulation..bei dem oberen Verivoxangebot von 25 cent sehen wir den aktuellen Spotpreis..das ist eine ver8fachung in ca 12 Monaten..
desweiteren bin ich immernoch der Meinung dass bestehende Verträge ( bis zur Notfallstufe welche noch nicht ausgerufen wurde) nicht gekündigt werden dürfen..die Mehrbelastung der Versorger wird mit der Umlage ausgeglichen..
mein letzter Vertrag wurde von Grünwelt im Dez vorzeitig gekündigt..ich habe daraufhin Schadensersatz geltend gemacht und diesen auch ohne Probleme auf direktem Wege erhalten