Ich bin mir nicht ganz sicher, denke aber die Umlage kommt noch auf die Preiserhöhung obendrauf.
Sonst würde es ja keine Preiserhöhung geben.
die Umlage wäre ja eine vom Gesetzgeber Art Sonderbesteuerung und würde bspw. kein Sonderkündigungsrecht begründen.
Ab 01.01.2023 kommt dann aber die neue Erhöhung der CO² Abgabe nochmals obendrauf. Bitte auch daran denken.