Heute Urteil des Bundesgerichtshofs zum Familienrichter Dettmer.
Im Falle, dass die Verurteilung des Landgerichtes Weimar bestehen bleibt, ist Familienrichter Dettmer kein Richter mehr und verliert seine Pensionsansprüche.
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Es geht nicht um die sachliche Richtigkeit des Urteils, sondern nur um die formaljuristische Richtigkeit des Maskenurteils (=Kompetenzüberschreitung).
BGH: Urteil in Weimar war rechtsfehlerfrei.
LG Vatapitta