Ein Zahnarzt hat ein Interview mit einem Pathologen zu den Auswirkungen und Erkenntnissen der Coronamaßnahmen im Bezug auf ZA Praxen gemacht und wollte es im Sächsischen zahnärzteblatt veröffentlichen - abgelehnt !
Begründung: Die Veröffentlichung von Beiträgen zu dieser Thematik entspricht nicht der Kernaufgabe von Kammer und KZV.
Genau, deshalb lesen jetzt nicht nur Zahnärzte die bereits bekannten Fakten, bestätigt durch einen weiteren Pathologen: