Ich habe Post vom Gesundheitsamt bekommen.
Ein halbes Jahr nach meinem ausführlichen Antwortschreiben zur Einzelfallprüfung.
Die haben also echt eine Bürokratie aufgebaut, die diese sinnlose Arbeit macht.
Nunja, egal. Es sind gute Nachrichten.
Ich habe gewonnen!
Sie mussten eingestehen, dass ich nach Prüfung und Rücksprache mit meinem Arbeitgeber nicht unter den Anwendungsbereich von § 20a IfSG falle.
D.h. mein Arbeitgeber hat einige Mitarbeiter ungerechtfertigt zu einer Impfung genötigt. Machen die sich damit eigentlich schadensersatzpflichtig?
So leicht will ich meinen Arbeitgeber nicht davon kommen lassen. Ich will zumindest noch eine "nette" Mail an die Geschäftsführung schicken mit der ganzen Belegschaft auf CC. Damit mache ich mich zwar unbeliebt, aber rausschmeißen werden sie mich eher nicht, nachdem der Krankenstand seit der 2. Boosterimpfung explodiert ist.