Ukraine verbietet Inhabern ausländischer Aufenthaltsgenehmigungen die Ausreise
Bürger der Ukraine, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Staat verfügen, dürfen das Land nicht verlassen. Andrei Demtschenko, ein Vertreter des ukrainischen Grenzschutzes, erklärte dies mit der Verschärfung der Mobilmachung. Während einer gesamtstaatlichen gleichgeschalteten Nachrichtensendung führte er aus:
"Früher haben wir Menschen, die in ihren Pässen Vermerke über die Ausreise zum ständigen Wohnsitz, einer konsularischen Registrierung außerhalb der Ukraine haben, durchgelassen. Doch wegen der Änderungen in der Gesetzgebung und des Beschlusses des Ministerkabinetts sind sie verpflichtet, sich bei der Musterungsbehörde zu melden. Solange diese Frage nicht gesondert geregelt wird, werden wir diese Bürger nicht aus der Ukraine ausreisen lassen."
Das Gesetz über eine Verschärfung der Mobilmachung war in der Ukraine am 18. Mai in Kraft getreten. Danach sind sämtliche Wehrpflichtige im Alter zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtet, sich bei einer Musterungsbehörde zu melden. Männern ist die Ausreise aus dem Land verboten.