Bestandsschutz...
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Selbst Grundrechte haben keinen Bestandsschutz, wie wir vor 5 Jahren festgestellt haben!
Ist halt Kacke, von der falschen Seite der Mündung auf die Wumme zu gucken.
HIer mein Guutster:
Bestandsschutz. Während das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für viele Kessel nach 30 Jahren vorsieht, sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel von dieser Regelung explizit ausgenommen. Viessmann +3
Hier sind die wichtigsten Punkte für Ihren Überblick:
1. Befreiung von der 30-Jahre-Austauschpflicht
Kein automatisches Aus: Im Gegensatz zu alten Konstanttemperaturkesseln dürfen Niedertemperaturkessel auch nach Ablauf von 30 Jahren weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind.Reparaturen erlaubt: Bestehende Anlagen dürfen weiterhin gewartet und repariert werden.