Enteignung wird vorbereitet

  • kann ich bestätigen, die Bank versuchte allemöglichen Argumente rauszukramen damit wir die GS eben NICHT löschen lassen.....aber als Laie reichte mir der Begriff "Schuld" um das bereinigt haben zu wollen.

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat.

    Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."

    (Vicco v. Bülow "Loriot")

  • So habe ich das auch erlebt


    Die Bank wollte sogar eine Ausgleichszahlung für die Zustimmung zur Löschung obwohl das Darlehen schon längst getilgt war


    Was haben die davon?

    wer es schafft seine Wünsche zu begrenzen hat es leichter

  • Was haben die davon?

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat.

    Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen."

    (Vicco v. Bülow "Loriot")

  • Hab das hier im Netz gefunden:


    Für einen Immobilienkredit verlangen Banken generell eine Grundschuld als besondere Sicherheit. Wenn die Schulden zurückgezahlt werden, kann diese gelöscht werden. Dabei weiß der Käufer als rechtlicher Laie nicht, dass er eigentlich zwei Rechtsgeschäfte abschließt. Er ahnt auch nicht welche Gefahren mit solch einer Grundschuld verbunden sind. Das erste Rechtsgeschäft besteht in dem Abschluss des Kreditvertrages mit dem sich der Käufer der Immobilie zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet. Weiterhin lässt sich die Bank eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Damit kann sie jederzeit die Zwangsvollstreckung der Immobilie vornehmen, falls der Kredit notleidend wird.

    Das besondere an der Grundschuld besteht darin, dass sie von dem tatsächlichen Kreditvertrag unabhängig ist. Deshalb werden heute im Geschäftsverkehr zwischen Bank und Kunde nur noch Grundschulden als Sicherheit durch die Banken genommen. Wenn beispielsweise in Höhe von 100.000 € auf das Grundstück eine Grundschuld eingetragen wurde, kann der Gläubiger bis zu diesem Betrag Ansprüche geltend machen, selbst wenn der Immobilienkredit bereits von 100.000 € auf 50.000 € zurückgeführt oder gänzlich getilgt wurde. Um das zu verhindern vereinbaren die Bank und der Immobilienkäufer eine Sicherungsabrede. Darin verpflichtet sich die Bank nur dann aus der Grundschuld in die Immobilie zu vollstrecken, wenn der Kreditvertrag nicht mehr bedient wird und spätestens dann die Löschung der Grundschuld zu bewilligen, wenn diese zurückgezahlt worden ist.

    Aber was passiert wenn die Bank diesen Kredit an eine andere Bank verkauft ?

    In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Banken sich von ihrem notleidenden Krediten trennen wollten und diese dann an eine andere Bank veräußerten. Diese Bank drohte dann mit einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück des Schuldners, obwohl dieser bereits einen Großteil der Schulden getilgt hatte. Da jedoch die Grundschuld unabhängig von dem Kreditvertrag war, konnte der Käufer des Darlehens aus dieser Grundschuld gegen den Eigentümer des Grundstücks die Zwangsversteigerung betreiben.

    Risikobegrenzungsgesetz

    Um dies zu verhindern wurde im Juni 2008 das Risikobegrenzungsgesetz eingeführt. Es sollte die Darlehensnehmer bei einem Verkauf des Kredites davor schützen, dass sie von dem Verkäufer nochmals durch die Zwangsvollstreckung in das Grundstück in Anspruch genommen werden.

    Unzulässige Abtretung der Grundschuld

    In einem Fall hatte der Schuldner sich mit der Bank geeinigt und seine Darlehensschuld bei der Bank getilgt. Normalerweise hätte nun die Grundschuld durch die Bank gelöscht werden müssen. Die Bank trat jedoch die Grundschuld an eine andere Bank ab, welche ebenfalls noch gegen den Kreditnehmer Forderungen hatte Der Schuldner sah sich wieder einer Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld in sein Grundstück ausgesetzt. Aufgrund der unzulässigen Abtretung der Grundschuld konnte diese Zwangsvollstreckung erfolgreich abgewendet werden.

    Die Grundschuld ist auch deshalb so gefährlich, weil sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistungen in sein Grundstück unterwirft. Dies bedeutet im Klartext, dass die Bank die Zwangvollstreckung einleiten kann, wenn sie der Auffassung ist, daß der Bankkunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

    Um zu vermeiden, dass die Grundstückseigentümer aus diesen Grundschulden durch die Banken zu Unrecht in Anspruch genommen werden, hat die Rechtsprechung insbesondere verlangt, dass Grundstückseigentümer nicht für alle Verbindlichkeiten haften muss, insbesondere wenn es nicht seine eigenen Verbindlichkeiten sind sondern für die Schulden eines Dritten haftet. In diesen Fällen hat die Rechtsprechung in einigen Fällen entschieden, dass die so genannte „weite Sicherungszweckerklärung“ unzulässig ist.

    Wir helfen Ihnen:

    Wir haben mit Erfolg Grundstückseigentümer vertreten, die aufgrund einer unzulässigen Sicherungsabrede durch die Bank in Anspruch genommen wurden und denen die Zwangsversteigerung ihres Grundstückes drohte. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn sie eine kostenlose erst Einschätzung Ihres Falles wünschen.

    Für einen Immobilienkredit verlangen Banken generell eine Grundschuld als besondere Sicherheit. Wenn die Schulden zurückgezahlt werden, kann diese gelöscht werden. Dabei weiß der Käufer als rechtlicher Laie nicht, dass er eigentlich zwei Rechtsgeschäfte abschließt. Das erste Rechtsgeschäft besteht in dem Abschluss des Kreditvertrages mit dem sich der Käufer der Immobilie zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet. Weiterhin lässt sich die Bank eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Damit kann sie jederzeit die Zwangsvollstreckung der Immobilie vornehmen, falls der Kredit notleidend wird.

    Das besondere an der Grundschuld besteht darin, dass sie von dem tatsächlichen Kreditvertrag unabhängig ist. Deshalb werden heute im Geschäftsverkehr zwischen Bank und Kunde nur noch Grundschulden als Sicherheit durch die Banken genommen. Wenn beispielsweise in Höhe von 100.000 € auf das Grundstück eine Grundschuld eingetragen wurde, kann der Gläubiger bis zu diesem Betrag Ansprüche geltend machen, selbst wenn der Immobilienkredit bereits von 100.000 € auf 50.000 € zurückgeführt oder gänzlich getilgt wurde. Um das zu verhindern vereinbaren die Bank und der Immobilienkäufer eine Sicherungsabrede. Darin verpflichtet sich die Bank nur dann aus der Grundschuld in die Immobilie zu vollstrecken, wenn der Kreditvertrag nicht mehr bedient wird und spätestens dann die Löschung der Grundschuld zu bewilligen, wenn diese zurückgezahlt worden ist.

    Aber was passiert wenn die Bank diesen Kredit an eine andere Bank verkauft ?

    In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Banken sich von ihrem notleidenden Krediten trennen wollten und diese dann an eine andere Bank veräußerten. Diese Bank drohte dann mit einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück des Schuldners, obwohl dieser bereits einen Großteil der Schulden getilgt hatte. Da jedoch die Grundschuld unabhängig von dem Kreditvertrag war, konnte der Käufer des Darlehens aus dieser Grundschuld gegen den Eigentümer des Grundstücks die Zwangsversteigerung betreiben.

    Risikobegrenzungsgesetz

    Um dies zu verhindern wurde im Juni 2008 das Risikobegrenzungsgesetz eingeführt. Es sollte die Darlehensnehmer bei einem Verkauf des Kredites davor schützen, dass sie von dem Verkäufer nochmals durch die Zwangsvollstreckung in das Grundstück in Anspruch genommen werden.

    Unzulässige Abtretung der Grundschuld

    In einem Fall hatte der Schuldner sich mit der Bank geeinigt und seine Darlehensschuld bei der Bank getilgt. Normalerweise hätte nun die Grundschuld durch die Bank gelöscht werden müssen. Die Bank trat jedoch die Grundschuld an eine andere Bank ab, welche ebenfalls noch gegen den Kreditnehmer Forderungen hatte Der Schuldner sah sich wieder einer Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld in sein Grundstück ausgesetzt. Aufgrund der unzulässigen Abtretung der Grundschuld konnte diese Zwangsvollstreckung erfolgreich abgewendet werden.

    Die Grundschuld ist auch deshalb so gefährlich, weil sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistungen in sein Grundstück unterwirft. Dies bedeutet im Klartext, dass die Bank die Zwangvollstreckung einleiten kann, wenn sie der Auffassung ist, daß der Bankkunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

    Um zu vermeiden, dass die Grundstückseigentümer aus diesen Grundschulden durch die Banken zu Unrecht in Anspruch genommen werden, hat die Rechtsprechung insbesondere verlangt, dass Grundstückseigentümer nicht für alle Verbindlichkeiten haften muss, insbesondere wenn es nicht seine eigenen Verbindlichkeiten sind sondern für die Schulden eines Dritten haftet. In diesen Fällen hat die Rechtsprechung in einigen Fällen entschieden, dass die so genannte „weite Sicherungszweckerklärung“ unzulässig ist.

    Wir helfen Ihnen:

    Wir haben mit Erfolg Grundstückseigentümer vertreten, die aufgrund einer unzulässigen Sicherungsabrede durch die Bank in Anspruch genommen wurden und denen die Zwangsversteigerung ihres Grundstückes drohte. Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn sie eine kostenlose erst Einschätzung Ihres Falles wünschen.


    Die Tücken der Grundschuld - Kanzlei Steinfartz
    Für einen Immobilienkredit verlangen Banken generell eine Grundschuld als besondere Sicherheit. Wenn die Schulden zurückgezahlt werden, kann diese gelöscht…
    kanzlei-steinfartz.de

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


    Nicht Links gegen Rechts, "Regierte gegen Regierende" ist der neue Wahlkampfslogan

  • zu dem Video von Hern Germerott kann nichts weiter beitragen, da kenne ich mich zu wenig aus,

    besonders was die hier erwähnte Problematik anbelangt.

    doch der kopierte Text oben zeigt, dass man mit solchen Gestaltungen sehr vorsichtig umgehen sollte.

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


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  • zu dem Video von Hern Germerott kann nichts weiter beitragen,

    Das ist das reine Werbevideo für eine Dienstleistung.

    Nichts genaues sagt er nicht.

    Ansehen hat keinen Wert.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Käse...das Gehampel der Banken bei zurückbezahlten Krediten die mit einer Grundschuld abgedeckt werden ist::::::..täteräta....die Grundschuld zählt bei der Bank als eigenkapital.


    Löscht du diese ...kommte der Hebel....klingelts ??? :wall: :wall: :wall:


    cu DL

    Plutonia lebe hoch und Gold ahoi

  • Das ist das reine Werbevideo für eine Dienstleistung.

    Nichts genaues sagt er nicht.

    Ansehen hat keinen Wert.

    der selbe bullshit wie bei den benu "webinars"

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Käse...das Gehampel der Banken bei zurückbezahlten Krediten die mit einer Grundschuld abgedeckt werden ist::::::..täteräta....die Grundschuld zählt bei der Bank als eigenkapital.


    Löscht du diese ...kommte der Hebel....klingelts ??? :wall: :wall: :wall:


    cu DL

    Sicher?

    Wenn ich das System richtig verstehe, ist die Grundschuld eine Sicherheit für den Kredit, den die Bank, gedeckt durch Eigenkapital etc. vergeben kann.

    Sie dürfte auf keiner Seite, weder Aktiva noch Passiva auftauchen.

    Die Grundschuld reduziert das Risiko der Bank und müßte irgendwo unter Sicherheiten oder ähnliches verbucht werden.

    Die Löschung des Grundschuldeintrags mußten wir selbst auslösen, --> Kreditbescheinigung bei der Bank anfordern, ebenso die Löschung des Grundschuldeintrags, Notar einschalten ( waren damals 1500€), Grundschuldeintrag beim Amtsgericht löschen lassen, Bescheinigung darüber ausstellen lassen daß Immobilie Schuldenfrei ist und kein Grundschuldeintrag mehr existiert, Immobilie vertitschen.

    Der Immobilienkäufer von Welt fragt in der Regel sowas nach und hat keinen Bock persönlich zum Amtsgericht zu traben und sich für Kohle eine Auskunft zu erkaufen, zumal er die nur dann bekommt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, also er sowas wie einen Kaufvertrag oder Vorvertrag vorlegen kann. Sollte der Käufer mit Kredit ankommen, dürfte ihn seine Bank sowieso darauf aufmerksam machen, in der Regel haben die keine Lust auf den hinteren Rängen ihre Sicherheiten zu plazieren.

    Man korrigiere mich, wenn ich hier fälschlicherweise falsche Falschheiten verbreite.


    Grüße Bb

  • o.k. muß demnächst eh zum Rathaus wegen u.a. Reisepaß.


    Kläre dann auch ab, wie es mit getilgter GS aussieht. Hier vor Ort gabs eh nur eine für 3 Immobilien,

    diese wurde eigtl offiziell ausgetragen. + mit betroffener Bank hab ich 'eh kleines Problem. DANKE!


    :thumbup:

    Persönliche Meinung gem. Art.5 GG Abs.1 (u. Urteil des BVG 1 BvR 1384/16) + insbesondere Abs.3

  • im Özdemir-Dingenskirchen-Land.


    Wir sind u.a. dank SAP eine der wenigen Kommunen,

    welche dafür sorgen, daß aus B.W. Geld ins dt, Nr.1 Shithole

    als Länderfinanzausgleich fließt.


    Die helfen selbstverständlich nicht bei "der" Grundschuld, - es geht ja nur um Infos.

    Ansonsten bin ICH eh 24/7 auf über180.


    hab die Ehre



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    Persönliche Meinung gem. Art.5 GG Abs.1 (u. Urteil des BVG 1 BvR 1384/16) + insbesondere Abs.3

  • Das Thema Grundschuldlöschung war schon Thema in mehreren Threads in den letzten 15 Jahren - vielleicht gibt es da noch weitere Infos.

    Ich hatte auch schon mal diese zwei PDFs dazu gepostet, die ich noch mal runtergeladen habe und hier wiederhole: zu einem ARD-Beitrag und ein Flyer der Notarkammer Sachsen.

  • Abstrakte_Schuldversprechen............

    Danke Bembelpetzer

    da steht das alles drin, was ich etwas unbeholfen oben zu erklären versucht habe! [smilie_blume] :thumbsup:

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


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  • Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Was ich meine zu wissen...


    Es musste nicht zwingend die Zwangshypothek auch ins Grundbuch eingetragen werden, da es sich um eine öffentliche Last aus dem LAG handelte und damit vor allen eingetragenen privaten Grundschulden, Hypotheken und Rentenlasten viel.

    Angesetzt wurden die Werte per 1948 in einer Vermögenserklärung. Abzüglich eines Freibetrages wurden 50% für die Abgabe herangezogen. Als Vermögen galten auch Grundpfandrechte (z.B. Eigentümergrundschuld).

    D.h. man hätte in diesem Fall zwar eine geringere Vermögensabgabe aufgrund der Immobilie gehabt, aber dafür zusätzlich eine Hypothekengewinnabgabe auf die Grundschuld. Aber die Vermögensabgabe konnte zinslos gestundet in Raten gezahlt werden, die Schuldnergewinne wurden jedoch entsprechend der Schuldzinsen verzinst.

    Doch, das stimmt schon so wie ich schrieb ! Die (getilgte) Grundschuld wurde wertmindernd angesetzt.

    Damit bestätigst du ebenfalls, dass sich die Grundschuld dann positiv ausgewirkt hat. Denn diese wurde ja mit dem in den Büchern stehendem Wert abgerechnet (unabhängig davon, ob tatsächlich noch belastet oder nicht).

    Also ich lass die bestehen, das Gegenteil müsste mir ja bewiesen werden. Und wie soll das gelingen? Dann müssten die doch tatsächlich einen Geldfluss nachweisen können. Also ich halte das alles für Panikmache und bleibe bei meiner Strategie. Die Kto-Auszüge/Tielgung hab ich natürlich aufgehoben. Sicher ist sicher. Also die Gefahr ist da doch sehr sehr theoretisch, ich habs auch noch nie gehört.


    Also ich lass das n a c h dem Neustart Schlands dann löschen. Dann wirds ja hoffentlich wieder eine Zeitlang "normal" werden. So ist m.A. nach der Gewinn höher (Abrechnung vom Vermögen) als das Risiko einer angeblichen Geltendmachung.

    Einmal editiert, zuletzt von DMS ()

  • geh zurück in die Lehmann-Pleite Zeit. da gibs genug Beiträge und Links von Menschen, die aus allen Wolken gefallen sind, als ihre Bank unbelastete Grunsschuldtitel an Finanzhaie weiterverscherbelt hat und diese dann belastet und fällig gestellt wurden.

    Aber jeder ist seines Glückes Schmied.

    Es kann schon sein, dass die getilgte Grundschuld wertmindernd angesetzt wird,(ich weiß es nicht) aber überlege doch mal warum das so sein kann........

    Weil jemand anderes das direkte Zugriffs- und Belastungsrecht in Händen hält und das ist ein großes, ein nicht überschaubares Risiko, dem ich mich nicht aussetzen würde!!!!

    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."


    Carl Burckhardt


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  • der selbe bullshit wie bei den benu "webinars"

    Was erwartet ihr denn? [smilie_happy]

    Denkt ihr, die verraten euch für umme die genauen Schritte, die man im Grundbuch vornehmen muss, um vor einem Lastenausgleich zu schützen?

    Das ist deren Geschäftsmodell, daran verdienen die.

    Ich bin da nicht stärker eingestiegen, weil es für mich nicht zutreffend ist aber irgendwas muss ja da dran sein!🤷‍♂️

    Beiträge sind persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • geh zurück in die Lehmann-Pleite Zeit. da gibs genug Beiträge und Links von Menschen, die aus allen Wolken gefallen sind, als ihre Bank unbelastete Grunsschuldtitel an Finanzhaie weiterverscherbelt hat und diese dann belastet und fällig gestellt wurden.

    Aber jeder ist seines Glückes Schmied.

    Es kann schon sein, dass die getilgte Grundschuld wertmindernd angesetzt wird,(ich weiß es nicht) aber überlege doch mal warum das so sein kann........

    Weil jemand anderes das direkte Zugriffs- und Belastungsrecht in Händen hält und das ist ein großes, ein nicht überschaubares Risiko, dem ich mich nicht aussetzen würde!!!!

    Deshalb darf man auch nicht auf die Strategie (Geldverdienen) "Angstmache" hereinfallen = typ. Strategie besonders auch der Politik - Klimaapokalypse-!

    Angst schaltet Verstand aus (das darf denen nicht gelingen). Also ich mach jetzt mal (mein) relativ konkretes Beispiel. Die Grundschuld wurde 2010 eingetragen, 2020 vollständig zurückbezahlt. Kreditgeber=örtliche Sparkasse. Im Jahr 2035 behauptet XY, die Grundschuld ist noch valutiert und fordert diese ein, i.H. von 200.000.

    Würdigung: Der Kredit wurde 2020 vollständig zurückbezahlt, die Grundschuld besteht aber nur noch formell (ohne Brief!). Die Grundschuld wurde somit zur Eigentümergrundschuld, die Kto-Auszüge usw. hab ich noch. Im Jahr 2035 fordert nun XY die mittlerweile abgetretene? Grundschuld i.H. von 200.000 und macht diese bei mir geltend.

    Ich wende ein, dass diese nicht mehr besteht und diese getilgt ist. Nun muss e r ja beweisen, dass es anders ist. D.h., er muss ja einen Geldfluss nachweisen - wie will er das machen, wenn doch nicht tatsächlich nochmal Geld geflossen ist, das ist doch nicht möglich! Und wenn er behauptet, dass die Schuld nicht getilgt worden ist, ist dies ja ein vollkommen untypischer Lebenssachverhalt, nach Jahrzehnten!!!!. Weil niemand stellt doch zins-tilgungslos Geld zur Verfügung. Das ist doch alles hahnebüchende Theorie....... Wenn jemand etwas anderes erlebt hat, bitte schildern. Ich hab sowas noch nie gehört - und ich bin wirklich ein vorsichtiger Mensch, lass mir aber auch keine Angst einjagen.


    Die Inanspruchnahme des Vermögens durch die Sozialisten=das i s t die drohende Gefahr. Der ist zu begegnen. Und da ist m.A. nach die einzige Strategie eine Wertminderung des Vermögens.

    Einmal editiert, zuletzt von DMS ()

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