Also ich kenn das so, dass man Grundschulden stehen läßt. Weil: Bei einer Zwangsabgabe kommen doch dann schematische Verfahren zum Ansatz. Also z.B. Einheitswert - bestehende Grundschulden (eingetragene). Das ist doch für mich der Grund, das nicht zu löschen !
Und wenn da einer nach Jahrzehnten kommt und behauptet, dass er da noch von einem angeblichen Darlehen Geld bekommt - das ist doch an den Haaren herbeigezogen. So ganz ein Bananenstaat ist es dann doch noch nicht (?). Da muss er dann auch schon belegen können, wann den das Darlehen geflossen ist, von wem. Und: Der Darlehensgeber hat ja wohl nicht freiwillig auf Zinsen-Tilgung verzichtet und "erinnert" sich dann plötzlich an ein nicht zurückbezahltes angebliches Darlehen.... Und gerade wenn er nicht einmal einen Brief hat, ist es ja nicht mehr als eine Behauptung. Weil die Grundschuld o h n e Brief ja infolge Tilgung zur Eigentümergrundschuld wird, somit hat der Eigentümer dann ja die stärkere Position und der angebliche Gläubiger müsste beweisen dass es anders ist. Also ich bin da anderer Meinung - habe das Video aber noch nicht angeschaut.