Wie ist das juristisch möglich?
Es klingt unglaublich, ist aber die Rechtslage: Kein Gerichtsvollzieher kann seit einer Gesetzesänderung mehr legal Forderungen des Beitragsservices – so nennt sich die GEZ heute – eintreiben.
Seit der Abschaffung der Gerichtsvollzieherregelung sind Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr und sie dürfen keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen.
Damit kann der Rundfunkbeitrag zwar weiterhin festgesetzt, aber nicht mehr wirksam vollstreckt werden.
https://www.keinrundfunkbeitragmehr.de/