Nein, wir haben keinen Betriebsrat, bin auch kein Gewerkschaftsmitglied.
Hattest du beruflich Kontakt zu infizierten und dir da die Seuche geholt ?
Dann kommen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit in Betracht.
Das dürfte sich dann auch im Hinblick auf die Lohnfortzahlung ändern, da keine Impfpflicht besteht.
GILT anscheinend als Infektionsnachweis und 'qualifiziert' in dem Fall zu einer einmaligen Booster-Impfung mit reduzierter Dosis. (Dachte bisher nur der PCR Test ist valide).
Hatte ich schon öfter, das PEI liefert die Daten, das RKI ignoriert sie :
https://www.pei.de/DE/newsroom….html?nn=169730&cms_pos=3
Ausnahmetatbbestände fast am Ende lesen !
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Sachsen-Anhalt hat am 27.01.2022 ein Gesetz beschlossen, dass es eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von steuerfreien € 1.300 geben soll.
Es ist für die wirklich Bedüftigen.
Bitte festhalten, aber ihr ahnt es sich schon:
Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Pfui !
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Und der Deutsche Städtetag sagt, das nach Einschätzung seiner Mitglieder kein Gesundheitsamt in der Lage sein wird, vor Ende des Sommers auch nur einen kleinen Teil der mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verbundenen Ordnungswidrigkeitsverfahren umzusetzen. Außerdem sehen sie die Gefahr der Aufhebung der Verfügungen durch die Verwaltungsgerichte.
Ende des Sommers ist 21.09. Ende der Impfpflicht derzeit 31.12. Weshalb wollen die überhaupt anfangen ?