Und was bedeutet das?
Wenn ich die Inanspruchnahme ablehne?
Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt. Nach Satz 2 bleibt es für andere Beschäftigtendaten und für Beschäftigte außerhalb des Anwendungsbereichs der § 36 Absatz 1 und 2 bei den allgemeinen Bestimmungen."
laienhafte Interpretation. Alles was der Gesetzgeber beschließt bleibt für jeden Arbeitnehmer freiwillig. Was der von Staat abhängige Arbeitgeber daraus macht ist sein Bier.
Der Gesetzgeber pfeift Elfmeter. Am einfachsten ist es den Elfer ins leere Tor zu kicken.
Sprich dich ompfen lassen oder wirtschaftlich verrecken.
Du hast die Wahl. Am Ende steht auf jeden Fall verrecken, und zwar deutlich schneller als es ohne den Elfmeterpfiff gekommen wäre.