Stimmt, ist bekannt.
Das liegt daran, daß PCR ( Polymerase Ketten Reaktion ) ein Verfahren zur Detektion von Proteinmolekülen und Fragmenten. Erfunden von Kary Mullis, der den Chemienobelpreis dafür erhielt, 1993.
Das Verfahren weist das Vorhandensein bestimmter Moleküle durch Vervielfältigung nach, die Rückschlüsse auf deren Herkunft geben.
Es ist jedoch NICHT geeignet, ganze Molekülketten oder gar Viren zu vervielfältigen, wie minderintelligente Wesen gerne verbreiten.
Darauf hatte Mullis im Zuge der Corona-Panikaktion übrigens selbst höchstpersönlich hingewiesen und wurde dafür wie üblich medial als Leugner von irgendwas hingestellt.
Es ist ein gezieltes Spurensuchverfahren, ähnlich einer gigantischen Lupe, die eine vorhandene Mikrospur solange reproduziert und damit " vergrößert ".
Der klinische Nachweis einer Infektion und/ oder einer Erkrankung ( zwei völlig unterschiedliche Dinge!!! ) läuft völlig anders.
Hier wurde bewusst eine Kausalität propagiert, die schon im Denkansatz völlig scheiße war, sich aber leider bis heute in vielen Köpfen verfestigt hat.
Das dürfte auch der Grund für das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20.10.2025 sein, das die Zulässigkeit von Beitragslöschungen auf LinkedIn bestätigt, wenn sie Veröffentlichungen der WHO widersprechen.
Im Urteil wurde dargelegt, daß es der Beitragsmoderation gestattet sei, Beiträge zu löschen, wenn sie der WHO widersprechen, unabhängig davon, ob die Verlautbarungen der WHO richtig oder falsch sind. 🙈🙉🙊
Soweit ich weiß, ist eine Verfassungsklage anhängig mit dem Klagebegehren auf Prüfung der Verfassungskonformität, weil durch dieses Urteil die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist laut Kläger. Ich meine auch gehört zu haben, daß dem Kammergericht eine mangelnde Prüfung des Beitragsinhaltes vorgeworfen wird da es sich ausschließlich auf die Moderationsrechte bezogen haben soll.
Da die Veröffentlichung einer Meinung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt ist und somit keinen justiziablen Verstoß gegen irgendwas darstellt, zumindest nicht nach deutschem Recht, bezog sich das Gericht wohl auf den Digital Services Act der EU.
Heißt im Klartext: sollte jemand auf die Idee kommen, die Richtigkeit der Who-pamphlete oder deren Richtlinien anzuzweifeln und man tut dieses im Rahmen einer Meinungsäußerung, kann diese über den DSA sanktioniert werden.
Ich warte das Urteil ab, bin gespannt.
Grüße Bb
Nachtrag:
Ich bekomm den Hinweis, daß das Kammergericht dahingehend geurteilt hat, daß es die Löschung als Verstoss gegen Artikel 5 GG qualifiziert hat. Eine Quelle hab ich noch nicht, reich ich aber nach, sobald verfügbar.🥸